Hallo liebe ZaPfika! Wir, die FS Göttingen, haben ein akutes Problem, dass nicht bis zur ZaPF warten kann: Wir brauchen, soweit eben vorhanden, Infos ob und wenn ja wie Anwesenheitspflicht verhindert werden kann; insbesondere wenn sie an den zuständigen Gremien vorbei eingeführt wird (wobei sie durch Hintertürchen und Winkeladvokatentum legal gehalten wird). Ich habe das ZaPF-Wiki schon durchgeforstet und nicht allzu viel gefunden. Ein entsprechender AK für die ZaPF in Berlin ist angedacht, aber da wir vorher (d.h bis zur nächsten Sitzung der Studienkommission am 10.5.) wenigstens ein Konzept brauchen, müssen wir eben schon vorher anfragen... Am Besten wären Antworten vor dem 27.4., da wir dann eine Sitzung haben auf der wir unsere Argumente schon einmal sammeln wollen. Was los ist: Eigentlich gibt es bei uns jenseits der Orientierungsmodule und Praktika keine Anwesenheitspflicht. Einige Dozenten wollen dies jedoch durchsetzen, und nachdem sie in den Gremien gescheitert sind versuchen sie jetzt Fakten zu schaffen. Konkret ist in einer VL jetzt das Mittel zum Zweck eine Pflicht, alle Aufgaben der Übungszettel vorrechnen zu können, s.d. de facto Anwesenheitspflicht herrscht. Inzwischen wurde die Alternativmöglichkeit eingeräumt, Haus- und Präsenzaufgaben nicht vorrechnen zu müssen sondern ohne Stattfinden einer Übung abzugeben (auch die Präsenzaufgaben!) - womit niemandem geholfen ist. Die Eile ergibt sich daraus, dass wir nicht wollen, dass dieses System auch nur einer Kohorte aufgedrückt wird; nach der ZaPF würde wahrscheinlich argumentiert, dass es jetzt zu viel Chaos erzeuge noch etwas in diesem Semester zu korrigieren. Letztes Semester war schon einmal angekündigt (aber noch verhindert worden), dass alle Übungszettel auf Plagiate geprüft werden sollen, wobei die Schuld an Mehraufwand und Kompensation dessen durch Senkung der Korrekturqualität in der Vorlesung vom Dozenten dem Fachschaftsrat zugeschoben wurde. Vom betreffenden Dozent diesen Semesters ist bekannt, dass er seine Konzepte für das einzig gute hält und bspw. die Beschlüsse der zuständigen Studienkommission/Fakultätsrat im Sinne alternativer Fakten und Bedeutungen auslegt. Da der Dozent einem Studenten gegenüber (via meherer Teilschritte) Abwesenheit bei Übungen mit Betrugsversuch bei der Prüfungsvorleistung gleichgesetzt hat (der Dozent von letztem Semester benutzte übrigens auffallend ähnliche Logik), sind inzwischen AStA und Universitätspräsidium auf dem Plan - wir haben wohl nur noch die Möglichkeit, jetzt energisch gegenzusteuern oder in Zukunft mit "das ging doch schon mal und ihr habt es akzeptiert" abgebügelt zu werden. Daher die obige Bitte, uns Infos zu geben, wie die Situation dahingegen geklärt werden kann, dass die Anwesenheitspflicht nicht kommt. Das schließt kreative Argumente udn Aktionen gegen Anwesenheitspflicht ein ;-) Ebenso nehmen wir gerne alle Hinweise, wie man einmal eingerichtete Anwesenheitspflicht wieder wege bekommt. Falls ihr Hinweise habt, wie man mit entsprechenden Dozenten (auch unabhängig von Anwesenheitspflicht) umgehen kann bzw. sollte, sind diese auch herzlich willkommen! Bitte versucht nicht, uns für Anwesenheitspflicht zu gewinnen, egal wie toll das an eurer Uni läuft. Das ZaPF-Wiki zeigt da sehr deutlich, dass in beiden Fällen der status quo als Optimum angesehen wird. Im vorliegenden Fall wollen wir nicht hinnehmen, dass (erneut) unsere Studis unter Generalverdacht gestellt werden und ein Prof sich zum Erzieher erwachsener Menschen aufschwingt. Liebe Grüße, Jakob für den FSR Physik Göttingen