Hallo liebe ZaPfika!

Wir, die FS G�ttingen, haben ein akutes Problem, dass nicht bis zur ZaPF warten kann:
Wir brauchen, soweit eben vorhanden, Infos ob und wenn ja wie Anwesenheitspflicht verhindert werden kann; insbesondere wenn sie an den zust�ndigen Gremien vorbei eingef�hrt wird (wobei sie durch Hintert�rchen und Winkeladvokatentum legal gehalten wird).
Ich habe das ZaPF-Wiki schon durchgeforstet und nicht allzu viel gefunden.
Ein entsprechender AK f�r die ZaPF in Berlin ist angedacht, aber da wir vorher (d.h bis zur n�chsten Sitzung der Studienkommission am 10.5.) wenigstens ein Konzept brauchen, m�ssen wir eben schon vorher anfragen...
Am Besten w�ren Antworten vor dem 27.4., da wir dann eine Sitzung haben auf der wir unsere Argumente schon einmal sammeln wollen.

Was los ist:
Eigentlich gibt es bei uns jenseits der Orientierungsmodule und Praktika keine Anwesenheitspflicht. Einige Dozenten wollen dies jedoch durchsetzen, und nachdem sie in den Gremien gescheitert sind versuchen sie jetzt Fakten zu schaffen. Konkret ist in einer VL jetzt das Mittel zum Zweck eine Pflicht, alle Aufgaben der �bungszettel vorrechnen zu k�nnen, s.d. de facto Anwesenheitspflicht herrscht. Inzwischen wurde die Alternativm�glichkeit einger�umt, Haus- und Pr�senzaufgaben nicht vorrechnen zu m�ssen sondern ohne Stattfinden einer �bung abzugeben (auch die Pr�senzaufgaben!) - womit niemandem geholfen ist.
Die Eile ergibt sich daraus, dass wir nicht wollen, dass dieses System auch nur einer Kohorte aufgedr�ckt wird; nach der ZaPF w�rde wahrscheinlich argumentiert, dass es jetzt zu viel Chaos erzeuge noch etwas in diesem Semester zu korrigieren.
Letztes Semester war schon einmal angek�ndigt (aber noch verhindert worden), dass alle �bungszettel auf Plagiate gepr�ft werden sollen, wobei die Schuld an Mehraufwand und Kompensation dessen durch Senkung der Korrekturqualit�t in der Vorlesung vom Dozenten dem Fachschaftsrat zugeschoben wurde.

Vom betreffenden Dozent diesen Semesters ist bekannt, dass er seine Konzepte f�r das einzig gute h�lt und bspw. die Beschl�sse der zust�ndigen Studienkommission/Fakult�tsrat im Sinne alternativer Fakten und Bedeutungen auslegt. Da der Dozent einem Studenten gegen�ber (via meherer Teilschritte) Abwesenheit bei �bungen mit Betrugsversuch bei der Pr�fungsvorleistung gleichgesetzt hat (der Dozent von letztem Semester benutzte �brigens auffallend �hnliche Logik), sind inzwischen AStA und Universit�tspr�sidium auf dem Plan - wir haben wohl nur noch die M�glichkeit, jetzt energisch gegenzusteuern oder in Zukunft mit "das ging doch schon mal und ihr habt es akzeptiert" abgeb�gelt zu werden.

Daher die obige Bitte, uns Infos zu geben, wie die Situation dahingegen gekl�rt werden kann, dass die Anwesenheitspflicht nicht kommt. Das schlie�t kreative Argumente udn Aktionen gegen Anwesenheitspflicht ein ;-)
Ebenso nehmen wir gerne alle Hinweise, wie man einmal eingerichtete Anwesenheitspflicht wieder wege bekommt.
Falls ihr Hinweise habt, wie man mit entsprechenden Dozenten (auch unabh�ngig von Anwesenheitspflicht) umgehen kann bzw. sollte, sind diese auch herzlich willkommen!

Bitte versucht nicht, uns f�r Anwesenheitspflicht zu gewinnen, egal wie toll das an eurer Uni l�uft. Das ZaPF-Wiki zeigt da sehr deutlich, dass in beiden F�llen der status quo als Optimum angesehen wird. Im vorliegenden Fall wollen wir nicht hinnehmen, dass (erneut) unsere Studis unter Generalverdacht gestellt werden und ein Prof sich zum Erzieher erwachsener Menschen aufschwingt.

Liebe Gr��e,
Jakob
f�r den FSR Physik G�ttingen