Hallo zusammen,
@KASAP: FYI
dieses Vorgehen war mir bisher nicht bekannt. Vielen Dank fuer den
Hinweis. Leider kommt es immer wieder vor, dass Agenturen auf eigene
Faust potentielle Gutachter*innen anschreiben, meist in Bereichen, wo
wir nicht genuegend Mitglieder im Pool haben. Die poolinternen Prozesse
dauern ihnen zu lange, manche Anfragen koennen wir auch tatsaechlich
nicht bedienen, weil sich niemand auf die Ausschreibung bewirbt.
In der Physik sind wir relativ gut besetzt, wobei da - soweit ich das
ueberblicke - ein Nachwuchsproblem auf uns zukommt, da die meisten
ZaPFika im Pool nahe am Ende ihres Studiums sind. Der StAPF moechte das
bei der kommenden Klausurtagung besprechen.
Was das Honorar angeht, das liegt im Bereich des ueblichen. Zu deinem
dritten Punkt, das Verhaeltnis zwischen Pool und Agenturen ist nicht
das Beste. Und einzelne Studis sind natuerlich "pflegeleichter" als ein
Verband, der von den BuFaTas und Landesastenkonferenzen getragen wird.
Zum weiteren Vorgehen. Aus Pool-Sicht waere es wuenscheswert, wenn ihr
der ZeVA erklaert, dass sie sich mit dieser Anfrage bitte an den Pool
wenden soll, damit sie an eine groessere Anzahl Studis ausgeschrieben
werden kann.
Die Position der ZaPF ist, dass studentische Gutachter nach
Moeglichkeit ueber den Pool benannt werden, siehe z.B. [1]. Das ist in
der Resolution aus den o.g. Gruenden als Empfehlung formuliert, soll
aber als "Muss wenn kann" verstanden werden. Evtl. kann das die
naechste ZaPF noch einmal praezisieren.
Gruesse,
Philipp
[1]
https://zapfev.de/resolutionen/sose18/Akkreditierung/reso_ablaeufe_akkr.pdf
On Mon, 2018-10-22 at 14:26 +0100, Valentin Wohlfarth wrote:
Hallo StAPF und Dunstkreis,
Die Akkreditierungsagentur ZEvA sucht scheinbar studentische
GutachterInnen, indem sie einzelne Fachschaften anschreibt.
Ich nehm mal an, dass die den studentischen Pool eigenetlich schon
kennen, und stell mir jetzt die Frage, ob die
1. im Pool keine Physikstudierenden finden?
2. Honorardumping betreiben wollen (die bieten 510 €, ist das
üblich)?
3. den Pool als Institution ausschalten wollen? Ich hab ja keine
Ahnung
vom Akkreditierungswesen, aber könnte man das in Verbingung mit der
vorgestrigen Mail von Philipp interpretieren?
Ich hoffe mal ein StAPFikon kennt sich aus und kann sich darum
kümmern :D
Liebe Grüße
Valentin
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: [FSI] 1725-xx-2_Anfrage für eine Gutachtertätigkeit an der
****
Datum: Mon, 22 Oct 2018 12:53:45 +0200
Von: Bettina Schüßler <schuessler(a)zeva.org>
Antwort an: fachini(a)physik.hu-berlin.de, Bettina Schüßler
<schuessler(a)zeva.org>
An: fachini(a)physik.hu-berlin.de
Kopie (CC): Bettina Schüssler <schuessler(a)zeva.org>
Liebe Studierende in der Fachschaftsinitiative Physik der
Humboldt-Universität zu Berlin,
die ZEvA hat den Auftrag erhalten, die Akkreditierung der
Studiengänge
Physik B.Sc. und M.Sc. an **** zu betreuen.
Für die Gutachtergruppe suche ich noch eine Studentin oder einen
Studenten (selbst im B.Sc. oder M.Sc. Physik studierend), die bzw.
der
als Vertretung der Studierenden in diesem Akkreditierungsverfahren
mitarbeiten würde.
Gibt es jemanden in Ihrer Studierendenvertretung, die bzw. der sich
hier
engagieren möchte?
Im Folgenden gebe ich Ihnen einige wichtige Informationen zum
Verfahren.
Über eine (möglichst zeitnahe) Rückmeldung würde ich mich sehr
freuen!
Insgesamt werden es 4 Gutachter und Gutachterinnen im Panel sein: 2
aus
der Wissenschaft und jeweils eine Person aus der Berufspraxis und aus
der Gruppe der Studierenden.
****
Die ZEvA ist eine Agentur, zu deren Hauptaufgaben die Akkreditierung
von
Studiengängen gehört. Verbindliche Grundlage der Beurteilung sind für
uns die einschlägigen Vorgaben der Kultusministerkonferenz und des
Akkreditierungsrates.
Das Begutachtungsverfahren stützt sich auf einen Selbstbericht der
beteiligten Hochschulen sowie Vor-Ort-Gespräche mit Lehrenden,
Studierenden und Vertretern/Vertreterinnen der Hochschulleitung.
Daraufhin erstellt die ZEvA ein Gutachten im Entwurf, das mit der
Gutachtergruppe abgestimmt wird. Die endgültige
Akkreditierungsentscheidung trifft dann die Akkreditierungskommission
der ZEvA (ZEKo) auf Grundlage des Gutachtens und weiterer Unterlagen.
Die ZEvA kann Ihnen ein Honorar in Höhe von 510 € anbieten. Ihre
Reisekosten werden Ihnen auf der Grundlage der eingereichten
Originalbelege nach den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes
erstattet. Unterkunft und Verpflegung vor Ort organisiert und bezahlt
die ZEvA für Sie.
Ihre Mitwirkung am Verfahren würde folgende Aufgaben umfassen:
× eine kurze Vorab-Einschätzung der Antragsunterlagen,
× die Teilnahme an der Vorbesprechung und an der
Vor-Ort-Begehung sowie
× die Beteiligung an der Erstellung des Bewertungsberichtes
(dessen Entwurf von mir als Referentin verfasst wird).
Eine wichtige Voraussetzung für die Gutachtertätigkeit ist die
Unbefangenheit im Verfahren. Keiner der folgenden Punkte sollte auf
Sie
zutreffen:
· Verwandtschaft, persönliche Bindung oder Konflikte mit
verfahrensbeteiligten Personen,
· Lehrtätigkeit (auch Lehrbeauftragter, Gastprofessor oder
Dozent) an der zu begutachtenden Hochschule innerhalb der letzten 3
Jahre oder geplante zukünftige Tätigkeit dort,
· Lehrtätigkeit an einer Hochschule desselben Bundeslandes,
· Beteiligung an laufenden und unmittelbar zuvor
abgeschlossenen
Berufungsverfahren,
· Beteiligung an gegenseitigen Begutachtungen
(„Überkreuzbegutachtung“),
· eigene oder gemeinsame wirtschaftliche Interessen an der
Entscheidung über die Akkreditierung,
· unmittelbare wissenschaftliche Konkurrenz mit eigenen
Projekten oder Plänen,
· enge Kooperation, z. B. durch gemeinsame Forschungs- oder
andere intensive Kooperationsprojekte innerhalb der letzten 3 Jahre.
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand aus Ihren Reihen bereit
wären,
als Gutachter/-in für die ZEvA tätig zu werden. Für Rückfragen stehe
ich
selbstverständlich gern zur Verfügung und bin in jedem Fall für eine
kurze Rückmeldung dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina Schüßler, M. A.
Wissenschaftliche Referentin für Programmakkreditierung
ZEvA – Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover
Lilienthalstr. 1, 30179 Hannover
Tel.: 0511-54355-717
Fax: 0511-54355-999
E-Mail: schuessler(a)zeva.org