Liebe Studierende in der Fachschaftsinitiative Physik der Humboldt-Universität zu Berlin,

 

die ZEvA hat den Auftrag erhalten, die Akkreditierung der Studiengänge Physik B.Sc. und M.Sc. an der Universität Wuppertal zu betreuen.

 

Für die Gutachtergruppe suche ich noch eine Studentin oder einen Studenten (selbst im B.Sc. oder M.Sc. Physik studierend), die bzw. der als Vertretung der Studierenden in diesem Akkreditierungsverfahren mitarbeiten würde.

 

Gibt es jemanden in Ihrer Studierendenvertretung, die bzw. der sich hier engagieren möchte?

 

Im Folgenden gebe ich Ihnen einige wichtige Informationen zum Verfahren. Über eine (möglichst zeitnahe) Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

 

Insgesamt werden es 4 Gutachter und Gutachterinnen im Panel sein: 2 aus der Wissenschaft und jeweils eine Person aus der Berufspraxis und aus der Gruppe der Studierenden.

Die Vor-Ort- Begutachtung („Begehung“) soll voraussichtlich im März/April 2019 stattfinden. Das genaue Datum wird noch mit allen Mitgliedern der Gutachtergruppe abgestimmt.

Wir würden am Vorabend des Begehungstages um 17 Uhr mit der Vorbesprechung der Gutachtergruppe in Wuppertal beginnen. Die Gespräche am Begehungstag werden voraussichtlich um 17 Uhr beendet sein.

Die ZEvA ist eine Agentur, zu deren Hauptaufgaben die Akkreditierung von Studiengängen gehört. Verbindliche Grundlage der Beurteilung sind für uns die einschlägigen Vorgaben der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates.

Das Begutachtungsverfahren stützt sich auf einen Selbstbericht der beteiligten Hochschulen sowie Vor-Ort-Gespräche mit Lehrenden, Studierenden und Vertretern/Vertreterinnen der Hochschulleitung. Daraufhin erstellt die ZEvA ein Gutachten im Entwurf, das mit der Gutachtergruppe abgestimmt wird. Die endgültige Akkreditierungsentscheidung trifft dann die Akkreditierungskommission der ZEvA (ZEKo) auf Grundlage des Gutachtens und weiterer Unterlagen.

Die ZEvA kann Ihnen ein Honorar in Höhe von 510 € anbieten. Ihre Reisekosten werden Ihnen auf der Grundlage der eingereichten Originalbelege nach den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes erstattet. Unterkunft und Verpflegung vor Ort organisiert und bezahlt die ZEvA für Sie.

Ihre Mitwirkung am Verfahren würde folgende Aufgaben umfassen:

×          eine kurze Vorab-Einschätzung der Antragsunterlagen,

×          die Teilnahme an der Vorbesprechung und an der Vor-Ort-Begehung sowie

×          die Beteiligung an der Erstellung des Bewertungsberichtes (dessen Entwurf von mir als Referentin verfasst wird).

 

Eine wichtige Voraussetzung für die Gutachtertätigkeit ist die Unbefangenheit im Verfahren. Keiner der folgenden Punkte sollte auf Sie zutreffen:

·         Verwandtschaft, persönliche Bindung oder Konflikte mit verfahrensbeteiligten Personen,

·         Lehrtätigkeit (auch Lehrbeauftragter, Gastprofessor oder Dozent) an der zu begutachtenden Hochschule innerhalb der letzten 3 Jahre oder geplante zukünftige Tätigkeit dort,

·         Lehrtätigkeit an einer Hochschule desselben Bundeslandes,

·         Beteiligung an laufenden und unmittelbar zuvor abgeschlossenen Berufungsverfahren,

·         Beteiligung an gegenseitigen Begutachtungen  („Überkreuzbegutachtung“),

·         eigene oder gemeinsame wirtschaftliche Interessen an der Entscheidung über die Akkreditierung,

·         unmittelbare wissenschaftliche Konkurrenz mit eigenen Projekten oder Plänen,

·         enge Kooperation, z. B. durch gemeinsame Forschungs- oder andere intensive Kooperationsprojekte innerhalb der letzten 3 Jahre.

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand aus Ihren Reihen bereit wären, als Gutachter/-in für die ZEvA tätig zu werden. Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gern zur Verfügung und bin in jedem Fall für eine kurze Rückmeldung dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Bettina Schüßler, M. A.

Wissenschaftliche Referentin für Programmakkreditierung

 

ZEvA – Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover

Lilienthalstr. 1, 30179 Hannover

Tel.: 0511-54355-717

Fax: 0511-54355-999

E-Mail: schuessler@zeva.org