Hallo ihr Lieben,
hier ist gerade noch eine Mail von der SPD zum Versammlungsgesetz eingetrudelt.
Schönes Wochenende euchSophie
----- Weitergeleitete Nachricht ----- Von: "Holger.Fiedler(a)landtag.nrw.de"
<Holger.Fiedler(a)landtag.nrw.de> An: "spenger(a)smail.uni-koeln.de"
<spenger(a)smail.uni-koeln.de> Cc: Gesendet: Fr., Dez. 17, 2021 at 18:03 Betreff: AW:
Beschluss der ZaPF zum geplanten Versammlungsgesetz <!--#yiv7365485354 _filtered {}
_filtered {}#yiv7365485354 #yiv7365485354 p.yiv7365485354MsoNormal, #yiv7365485354
li.yiv7365485354MsoNormal, #yiv7365485354 div.yiv7365485354MsoNormal
{margin:0cm;margin-bottom:.0001pt;font-size:11.0pt;font-family:"Calibri",
sans-serif;}#yiv7365485354 a:link, #yiv7365485354 span.yiv7365485354MsoHyperlink
{color:#0563C1;text-decoration:underline;}#yiv7365485354 a:visited, #yiv7365485354
span.yiv7365485354MsoHyperlinkFollowed
{color:#954F72;text-decoration:underline;}#yiv7365485354 p.yiv7365485354MsoNoSpacing,
#yiv7365485354 li.yiv7365485354MsoNoSpacing, #yiv7365485354 div.yiv7365485354MsoNoSpacing
{margin-right:0cm;margin-left:0cm;font-size:11.0pt;font-family:"Calibri",
sans-serif;}#yiv7365485354 p.yiv7365485354msonormal0, #yiv7365485354
li.yiv7365485354msonormal0, #yiv7365485354 div.yiv7365485354msonormal0
{margin-right:0cm;margin-left:0cm;font-size:11.0pt;font-family:"Calibri",
sans-serif;}#yiv7365485354 span.yiv7365485354E-MailFormatvorlage19
{font-family:"Calibri", sans-serif;color:windowtext;}#yiv7365485354
.yiv7365485354MsoChpDefault {font-size:10.0pt;} _filtered {}#yiv7365485354
div.yiv7365485354WordSection1 {}-->
Sehr geehrte Frau Penger,
vielen Dank für Ihre Mail an Herrn Ganzke. Herr Ganzke hat Ihre Mail an mich
weitergeleitet und mich gebeten Ihnen zu antworten.
Die SPD-Fraktion sieht grundsätzlich durchaus die Notwendigkeit für ein landeseigenes
Versammlungsgesetz. Das bisher in Nordrhein-Westfalen geltende Bundesversammlungsgesetz
stammt aus dem Jahr 1953 und wird den Anforderungen an die heutige Verfassungswirklichkeit
nicht mehr hinreichend gerecht. Es ist in einigen Bereichen lückenhaft und bildet auch die
Weiterentwicklung des Versammlungsrechts durch das Bundesverfassungsgericht (z.B. das sog.
„Brokdorf-Urteil“) nicht mehr ab. Auch zahlreiche neuere gesellschaftliche Entwicklungen
(z.B. die zunehmende Radikalisierung einzelner Gruppen im extremistischen Milieu bzw. die
Aufmärsche von radikalisierten Neonazis an Gedenktagen) spiegeln sich im Versammlungsrecht
des Bundes nicht wieder. Verschiedene Bundesländer hatten in den letzten Jahren deshalb
bereits landeseigene Versammlungsgesetze auf den Weg gebracht. In Nordrhein-Westfalen
bestand hier bisher noch eine Lücke.
Unsere Fraktion hatte deshalb bereits im November 2020 - also zwei Monate vor der
Landesregierung - einen eigenen Entwurf für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz
in den Landtag eingebracht. Dieser Entwurf wurde im Gesetzgebungsverfahren als Alternative
zu der Gesetzesvorlage der Landesregierung zeitgleich im Landtag beraten. Wir hatten uns
mit unserem Entwurf am schleswig-holsteinischen Versammlungsfreiheitsgesetz orientiert,
das im Jahr 2015 von der damaligen dortigen Regierungskoalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und SSW unter dem Ministerpräsidenten Torsten Albig in Kraft gesetzt worden war.
Im Vergleich zu dem im Januar 2021 in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf der
Landesregierung istder Entwurf der SPD-Fraktion deutlichliberaler. Er interpretiert
Versammlungen als Ausdruck der Freiheitsausübung. Das Versammlungsrecht ist für unsere
Fraktion vorrangig nicht als Gefahrenabwehrrecht, sondern als
Grundrechtsgewährleistungsrecht einzustufen. Dies steht beim Gesetz der Landesregierung
leider nicht immer im Vordergrund, auch wennCDU und FDP ihren Entwurf nach erheblicher
Kritik in der Öffentlichkeit noch einmal kurz vor der abschließenden Abstimmung im Landtag
durch einen Änderungsantrag abgemildert hatten und auf verschiedene Kritikpunkte
eingegangen waren.
In wichtigen Punkten kam es jedoch auch durch den Änderungsantrag zu keinen
Verbesserungen. Das Gesetz der Landesregierung hat insbesondere nach wie vor einen viel zu
weitgehenden und damit
unverhältnismäßigen Straftatenkatalog. Die hier zu erkennende „Kriminalisierung“ des
Versammlungsrechts ist weder zielführend noch wünschenswert. Die überragende Bedeutung des
Versammlungsrechts
als Freiheitsrecht wird dadurch verkannt.
Deshalb hat die SPD-Fraktion in der abschließenden Abstimmung zum Versammlungsgesetz am
15.12.2021 den Gesetzentwurf der Landesregierung abgelehnt. Für unseren eigenen
Gesetzentwurf haben wir
erwartungsgemäß leider keine parlamentarische Mehrheit erhalten, ich habe ihn gleichwohl
dieser Mail als Anhang zur Kenntnisnahme beigefügt.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kommilitonen und Kommilitoninnen – auch im Namen von Herrn
Ganzke – eine frohe Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr 2022!
Mit freundlichen Grüßen
Holger Fiedler
Holger Fiedler
Referent für Innenpolitik
SPD-Fraktion im Landtag NRW
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Telefon: 0211- 884 2361
Fax: 0211 - 884 3109
Von: spenger(a)smail.uni-koeln.de
Datum: 19. November 2021 um 21:37:54 MEZ
An: "Ganzke, Hartmut (SPD)" <Hartmut.Ganzke(a)landtag.nrw.de>
Betreff: Beschluss der ZaPF zum geplanten Versammlungsgesetz
Sehr geehrter Herr Ganzke,
auf ihrer letzten Tagung hat die ZaPF (Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften) sich mit
dem Versammlungsgesetz in NRW beschäftigt.
Mit Sorge haben wir dabei die aktuellen Entwicklungen zum Entwurf der Landesregierung
beobachtet und möchten Ihnen im angehängten Dokument unsere zusammengefassten Kritikpunkte
zukommen lassen.
Wir kritisieren unter anderem, dass das geplante Gesetz die Versammlungsfreiheit
einschränkt und somit weitreichende Folgen für Proteste von Studierenden unter anderem zu
hochschulpolitischen Themen hat. So werden Studierende eingeschüchtert und in der
Wahrnehmung ihrer Grundrechte gehemmt.
Wir bitten Sie, sich auch weiterhin gegen den Entwurf der Landesregierung zu stellen.
Wir würden uns über Rückmeldungen freuen und stehen gerne für Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sophie Penger
für den StAPF (Ständiger Ausschuss aller Physik-Fachschaften)
--
Sophie Antonia Penger
Repräsentierende Person des StAPF (Ständiger Ausschuss aller Physik-Fachschaften)
Mail: stapf(a)zapf.in
Show replies by date