Hallo ihr Lieben,

hier ist gerade noch eine Mail von der SPD zum Versammlungsgesetz eingetrudelt.

Schönes Wochenende euch
Sophie

----- Weitergeleitete Nachricht -----
Von: "Holger.Fiedler@landtag.nrw.de" <Holger.Fiedler@landtag.nrw.de>
An: "spenger@smail.uni-koeln.de" <spenger@smail.uni-koeln.de>
Cc:
Gesendet: Fr., Dez. 17, 2021 at 18:03
Betreff: AW: Beschluss der ZaPF zum geplanten Versammlungsgesetz

 

 

Sehr geehrte Frau Penger,

 

vielen Dank für Ihre Mail an Herrn Ganzke. Herr Ganzke hat Ihre Mail an mich weitergeleitet und mich gebeten Ihnen zu antworten.

Die SPD-Fraktion sieht grundsätzlich durchaus die Notwendigkeit für ein landeseigenes Versammlungsgesetz. Das bisher in Nordrhein-Westfalen geltende Bundesversammlungsgesetz stammt aus dem Jahr 1953 und wird den Anforderungen an die heutige Verfassungswirklichkeit nicht mehr hinreichend gerecht. Es ist in einigen Bereichen lückenhaft und bildet auch die Weiterentwicklung des Versammlungsrechts durch das Bundesverfassungsgericht (z.B. das sog. „Brokdorf-Urteil“) nicht mehr ab. Auch zahlreiche neuere gesellschaftliche Entwicklungen (z.B. die zunehmende Radikalisierung einzelner Gruppen im extremistischen Milieu bzw. die Aufmärsche von radikalisierten Neonazis an Gedenktagen) spiegeln sich im Versammlungsrecht des Bundes nicht wieder. Verschiedene Bundesländer hatten in den letzten Jahren deshalb bereits landeseigene Versammlungsgesetze auf den Weg gebracht. In Nordrhein-Westfalen bestand hier bisher noch eine Lücke.

Unsere Fraktion hatte deshalb bereits im November 2020 - also zwei Monate vor der Landesregierung -  einen eigenen Entwurf für ein nordrhein-westfälisches Versammlungsgesetz in den Landtag eingebracht. Dieser Entwurf wurde im Gesetzgebungsverfahren als Alternative zu der Gesetzesvorlage der Landesregierung zeitgleich im Landtag beraten. Wir hatten uns mit unserem Entwurf am schleswig-holsteinischen Versammlungsfreiheitsgesetz orientiert, das im Jahr 2015 von der damaligen dortigen Regierungskoalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW unter dem Ministerpräsidenten Torsten Albig in Kraft gesetzt worden war.

 

Im Vergleich zu dem im Januar 2021 in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf der Landesregierung ist der Entwurf der SPD-Fraktion deutlich liberaler. Er interpretiert Versamm­lungen als Ausdruck der Freiheitsausübung. Das Versammlungsrecht ist für unsere Fraktion vorrangig nicht als Gefahrenabwehrrecht, sondern als Grundrechtsgewährleistungsrecht einzustufen. Dies steht beim Gesetz der Landesregierung leider nicht immer im Vordergrund, auch wenn CDU und FDP ihren Entwurf nach erheblicher Kritik in der Öffentlichkeit noch einmal kurz vor der abschließenden Abstimmung im Landtag durch einen Änderungsantrag abgemildert hatten und auf verschiedene Kritikpunkte eingegangen waren.   

 

In wichtigen Punkten kam es jedoch auch durch den Änderungsantrag  zu keinen Verbesserungen. Das Gesetz der Landesregierung hat insbesondere nach wie vor einen viel zu weitgehenden und damit

unverhältnismäßigen Straftatenkatalog. Die hier zu erkennende „Kriminalisierung“ des Versammlungsrechts ist weder zielführend noch wünschenswert. Die überragende Bedeutung des Versammlungsrechts

als Freiheitsrecht wird dadurch verkannt.

 

Deshalb hat die SPD-Fraktion in der abschließenden Abstimmung zum Versammlungsgesetz am 15.12.2021 den Gesetzentwurf der Landesregierung abgelehnt. Für unseren eigenen Gesetzentwurf haben wir

erwartungsgemäß leider keine parlamentarische Mehrheit erhalten, ich habe ihn gleichwohl dieser Mail als Anhang zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Kommilitonen und Kommilitoninnen – auch im Namen von Herrn Ganzke – eine frohe Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr 2022!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Holger Fiedler

 

 

 

 

fraktionslogo

 

 

Holger Fiedler

Referent für Innenpolitik

SPD-Fraktion im Landtag NRW

Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

Telefon: 0211- 884 2361

Fax: 0211 - 884 3109

 

 

 

           

Von: spenger@smail.uni-koeln.de
Datum: 19. November 2021 um 21:37:54 MEZ
An: "Ganzke, Hartmut (SPD)" <Hartmut.Ganzke@landtag.nrw.de>
Betreff: Beschluss der ZaPF zum geplanten Versammlungsgesetz

Sehr geehrter Herr Ganzke,

auf ihrer letzten Tagung hat die ZaPF (Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften) sich mit dem Versammlungsgesetz in NRW beschäftigt.
Mit Sorge haben wir dabei die aktuellen Entwicklungen zum Entwurf der Landesregierung beobachtet und möchten Ihnen im angehängten Dokument unsere zusammengefassten Kritikpunkte zukommen lassen.

Wir kritisieren unter anderem, dass das geplante Gesetz die Versammlungsfreiheit einschränkt und somit weitreichende Folgen für Proteste von Studierenden unter anderem zu hochschulpolitischen Themen hat. So werden Studierende eingeschüchtert und in der Wahrnehmung ihrer Grundrechte gehemmt.

Wir bitten Sie, sich auch weiterhin gegen den Entwurf der Landesregierung zu stellen.

Wir würden uns über Rückmeldungen freuen und stehen gerne für Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sophie Penger
für den StAPF (Ständiger Ausschuss aller Physik-Fachschaften)

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Sophie Antonia Penger

Repräsentierende Person des StAPF (Ständiger Ausschuss aller Physik-Fachschaften)

Mail: stapf@zapf.in