*Studierende im Akkreditierungsrat müssen demokratisch legitimiert werden*
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) kritisiert das
Vorhaben der Hochschulrektor*innenkonferenz (HRK) das Vorschlagsrecht
zur Benennung der Studierenden in den Akkreditierungsrat an die
Landesrektor*innenkonferenzen (LRK) zu übertragen. Der studentische
Akkreditierungspool hatte bisher die zwei Positionen ausgeschrieben,
eine Befragung der Bewerber*innen vorgenommen und die Vertreter*innen
gewählt. Bereits zum wiederholten Mal möchte die HRK dem Vorschlag des
studentischen Akkreditierungspools nicht folgen. Gleichzeitig soll durch
den Senat der HRK am 26. Juni ein neues Verfahren zur Besetzung der
Studierendenvertreter*innen im Akkreditierungsrat etabliert werden. „Die
KSS unterstützt als pooltragende Organisation den studentischen
Akkreditierungspool, welcher aus unserer Sicht alleinig die Kompetenz
hat Studierende für den Akkreditierungsrat vorzuschlagen“, so Daniel
Irmer, Sprecher der KSS.
Der studentische Akkreditierungspool wird durch die
Landesstudierendenvertretungen, die Bundesfachschaftentagungen und den
freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V. getragen.
Diese breite Legitimierung zur Vertretung von Studierendeninteressen
haben die Landesrektor*innenkonferenzen nicht. Darüber hinaus ist es
fraglich, wie zwei Studierenden ausgewählt werden sollen, wenn 16
Landesrektor*innenkonferenzen je zwei Vorschläge unterbreiten. Fabian
Köhler, Referent für Lehre und Studium der KSS, erläutert: “Die KSS
nimmt regelmäßig an den Poolvernetzungstreffen teil und wirkt bei der
Anhörung und Wahl der Kandidat*innen für den Akkreditierungsrat mit. Die
Landesrektor*innenkonferenz ist inzwischen an die KSS herangetreten, da
Studierende aus Sachsen benannt werden sollen. Alle qualifizierten
Personen in Sachsen haben jedoch die Möglichkeit, sich beim
studentischen Akkreditierungspool zu bewerben. Regionalproporz durch die
Benennung sächsischer Kandidat*innen lehnen wir strikt ab, es geht um
die Vertretung von Studierendeninteressen in einem bundesweit agierenden
Gremium und nicht um die Durchsetzung landesspezifischer Interessen.“
„Wir fordern eine dauerhafte Verfahrenslösung mit dem studentischen
Akkreditierungspool als einzige Institution, die Studierende benennen
darf. Nach Maßgaben des ‘European Quality Assurance Register for Higher
Education’ sollten diese unabhängig benannt werden. Eine Bestimmung
durch die Universitätsleitungen ist dabei nicht im Sinne einer
studentischen Legitimierung und unabhängigen Arbeit. Wir fordern den
Senat der HRK dazu auf am Montag die Meinung der
Studierendenvertretungen zu respektieren und umzusetzen”, so Irmer
abschließend.
Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte
Landesstudierendenvertretung alle 106.000 Studierenden an Sachsens
staatlichen Hochschulen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den
Sprecher der KSS:
Daniel Irmer - 0170 5524069
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Daniel Irmer
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