Sehr geehrte Medienschaffende,
während Solidaritätsbekundungen mit den geflohenen Menschen aus der
Ukraine derzeit von allen Seiten hoch gehalten werden, müssen
beispielsweise Studierende aus Drittstaaten, die sich zum Studium in der
Ukraine aufhielten, weiterhin um ihre Existenz bangen. Wie Bund, Land
und Hochschulen aus der Sicht der Landesstudierendenvertretung Sachsens
ihrer Verantwortung auch für diese Menschen nun gerecht werden sollten,
können Sie in der Pressemitteilung unten oder im Anhang nachlesen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sprecher*innen der KSS Uta
Lemke (01590 8475 494) oder Sabine Giese (01522 1874 904) unter
sprecherinnen(a)kss-sachsen.de oder an Lutz Thies (01514 3804884), Teil
einer Gruppe von engagierten Studierenden, die sich seit Jahren für
Geflüchtete an der TU Dresden einsetzen.
Die Pressemitteilung ist auch online
<
https://www.kss-sachsen.de/pm_10_22> abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Giese
--
Sprecherin der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
c/o StuRa der Universität Leipzig
Universitätsstraße 1
04109 Leipzig
Mail:sprecherinnen@kss-sachsen.de
Tel.: 0152 21874904
*+++Pressemitteilung+++*
*All students are welcome!*
*KSS fordert flexibles und unbürokratisches Handeln von Bund, Freistaat
und Hochschulen für die Aufnahme aller geflüchteten Studierenden aus der
Ukraine*
Unter den Menschen, die aus der Ukraine flüchten, befinden sich auch
zahlreiche Studierende. Ihre Hochschulen sind teilweise vollkommen
zerstört. Um eine schnelle Fortsetzung des Studiums in Deutschland zu
ermöglichen, fordert die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
(KSS) umgehendes und unbürokratisches Handeln von allen Beteiligten –
auch in Sachsen. Studierende benötigen umgehend Zugang zu Sprachkursen,
um möglichst bald die formalen Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
Ebenso müssen Lösungen für die Studienfinanzierung und einen
langfristigen Aufenthalt zum Zweck des Studiums gefunden werden.
Besonders Studierende aus Drittstaaten, die sich zum Studium in der
Ukraine aufhielten und vor dem Krieg geflüchtet sind müssen um die
Möglichkeit bangen, ihr Studium fortsetzen zu können. Denn diese
erhalten nur dann vorübergehenden Schutz nach §24 Aufenthaltsgesetz,
wenn sie nachweisen, dass sie nicht sicher und dauerhaft in ihr
Herkunftsland zurückkehren können. Ob sie ihr Studium dort überhaupt
abschließen können, wird jedoch nicht berücksichtigt. „Studierende aus
Drittstatten haben in der Ukraine studiert, weil es ihnen in ihrem
Herkunftsland aufgrund der politischen Situation, viel zu hoher
Studiengebühren oder schlichtweg in Ermangelung ihres Studiengangs
unmöglich war. Jetzt berichten uns die Betroffenen teilweise unter
Tränen von der wahnsinnigen Angst, sollten sie aus Deutschland
abgeschoben werden“, erläutert *Sabine Giese, Sprecherin der KSS* und
erklärt weiter: „Wir fordern, dass Bund und Länder von der Möglichkeit
Gebrauch machen, den Schutzstatus für alle geflüchteten Studierenden
über §23 des Aufenthaltsgesetzes zu ermöglichen. Damit wären sie
außerdem für den Bezug von BAföG berechtigt. Für die Studierenden, deren
gesamte Existenz momentan auf dem Spiel steht, würde das eine enorme
Entlastung bedeuten.“
Am 08. April hat der Bundesrat den vorübergehenden Schutz für alle aus
der Ukraine geflüchteten Menschen gemäß
Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung bis zum 31. August 2022
verlängert. Bis dahin können sich demnach auch geflüchtete Studierende
aus Drittstaaten weiterhin um eine legale Aufenthaltserlaubnis zum Zweck
des Studiums (§ 16b AufenthG) in Deutschland bemühen. „Wir haben in der
vergangenen Woche mehreren Politiker*innen in Sachsen geschrieben, unter
anderem unserem Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow, und sie
insbesondere auf die Lage der Drittstaatler*innen aufmerksam gemacht.
Umso mehr freuen wir uns, dass die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis
für diese Menschen nun verlängert wurde. Doch nun darf es keinen
Stillstand geben. Es braucht dauerhafte Lösungen!“, verdeutlicht***Uta
Lemke, ebenso Sprecherin der KSS*.
Auch in der bereits bestehenden Rechtslage gibt es Möglichkeiten der
Entlastung: Die KSS fordert insbesondere das Sächsische
Staatsministerium für Inneres auf, bestehende Ermessensspielräume für
die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach §16b AufenthG zum Zweck
eines Studiums zu nutzen und den Zugang durch Abbau von bürokratischen
Hürden zu erleichtern. „Bei der Antragstellung müssen die
Studieninteressierten nachweisen, dass sie eine Zulassung an einer
deutschen Hochschule haben und den Lebensunterhalt für ihr Studium
selbst bestreiten können. Die Ausländerbehörden können jedoch auch die
Teilnahme an einem Intensivsprachkurs zur Studienvorbereitung und den
finanziellen Nachweis für weniger als ein Jahr als ausreichend für die
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erachten. Von diesen
Ermessensspielräumen sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden! Das gibt
den geflüchteten Studierenden Zeit, erst einmal anzukommen, die Sprache
zu lernen und nicht direkt aufgrund von zu hoher und unverständlicher
Bürokratie abgeschoben zu werden“, macht *Giese***weiterhin deutlich.
Dabei können auch die Hochschulen selbst Möglichkeiten schaffen, die
Aufenthaltserlaubnis für betroffene Studierende zu erleichtern. An der
TU Dresden wurde auf studentische Initiative hin beispielsweise die
Möglichkeit eines flexiblen Austauschstudiums geschaffen. Hierüber
können sich die Betroffenen bereits relativ unbürokratisch als
Studierende immatrikulieren und an Spachkursen sowie Lehrveranstaltungen
teilnehmen. „Damit können sie die Zulassungsvoraussetzungen für ein
ordentliches Studium mit dem Ziel eines Abschlusses schnell erreichen
und sich die besuchten Module nachträglich anrechnen lassen. Mit dem
Immatrikulationsstatus wird außerdem eine zentrale Anforderung für eine
Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erfüllt. Die Hochschulen sollten
die Verantwortung demnach nicht nur an die Politik weiterschieben,
sondern bereits jetzt selbst handeln. Nur so werden sie ihren
Solidaritätsbekundungen gerecht!“, erläutert *Lutz Thies anhand der
Erfahrung aus dem mehrjährigen Engagement für Geflüchtete an der TU
Dresden*.
_______________________________________________
Presseverteiler der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS)
Rückfragen an: kontakt(a)kss-sachsen.de
Presse mailing list
Presse(a)lists.kss-sachsen.de
http://www.lists.kss-sachsen.de/mailman/listinfo/presse