Sehr geehrte Medienschaffende,
während Solidaritätsbekundungen mit den geflohenen Menschen aus
der Ukraine derzeit von allen Seiten hoch gehalten werden, müssen
beispielsweise Studierende aus Drittstaaten, die sich zum Studium
in der Ukraine aufhielten, weiterhin um ihre Existenz bangen. Wie
Bund, Land und Hochschulen aus der Sicht der
Landesstudierendenvertretung Sachsens ihrer Verantwortung auch für
diese Menschen nun gerecht werden sollten, können Sie in der
Pressemitteilung unten oder im Anhang nachlesen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sprecher*innen der
KSS Uta Lemke (01590 8475 494) oder Sabine Giese (01522 1874 904)
unter sprecherinnen@kss-sachsen.de oder an Lutz Thies (01514
3804884), Teil einer Gruppe von engagierten Studierenden, die sich
seit Jahren für Geflüchtete an der TU Dresden einsetzen.
Die Pressemitteilung ist auch online abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Giese
-- Sprecherin der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften Konferenz Sächsischer Studierendenschaften c/o StuRa der Universität Leipzig Universitätsstraße 1 04109 Leipzig Mail: sprecherinnen@kss-sachsen.de Tel.: 0152 21874904
+++Pressemitteilung+++
All students are welcome!
KSS fordert flexibles und unbürokratisches Handeln von Bund, Freistaat und Hochschulen für die Aufnahme aller geflüchteten Studierenden aus der Ukraine
Unter den Menschen, die aus der Ukraine flüchten, befinden sich auch zahlreiche Studierende. Ihre Hochschulen sind teilweise vollkommen zerstört. Um eine schnelle Fortsetzung des Studiums in Deutschland zu ermöglichen, fordert die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) umgehendes und unbürokratisches Handeln von allen Beteiligten – auch in Sachsen. Studierende benötigen umgehend Zugang zu Sprachkursen, um möglichst bald die formalen Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Ebenso müssen Lösungen für die Studienfinanzierung und einen langfristigen Aufenthalt zum Zweck des Studiums gefunden werden.
Besonders Studierende aus Drittstaaten, die sich zum Studium in der Ukraine aufhielten und vor dem Krieg geflüchtet sind müssen um die Möglichkeit bangen, ihr Studium fortsetzen zu können. Denn diese erhalten nur dann vorübergehenden Schutz nach §24 Aufenthaltsgesetz, wenn sie nachweisen, dass sie nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Ob sie ihr Studium dort überhaupt abschließen können, wird jedoch nicht berücksichtigt. „Studierende aus Drittstatten haben in der Ukraine studiert, weil es ihnen in ihrem Herkunftsland aufgrund der politischen Situation, viel zu hoher Studiengebühren oder schlichtweg in Ermangelung ihres Studiengangs unmöglich war. Jetzt berichten uns die Betroffenen teilweise unter Tränen von der wahnsinnigen Angst, sollten sie aus Deutschland abgeschoben werden“, erläutert Sabine Giese, Sprecherin der KSS und erklärt weiter: „Wir fordern, dass Bund und Länder von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Schutzstatus für alle geflüchteten Studierenden über §23 des Aufenthaltsgesetzes zu ermöglichen. Damit wären sie außerdem für den Bezug von BAföG berechtigt. Für die Studierenden, deren gesamte Existenz momentan auf dem Spiel steht, würde das eine enorme Entlastung bedeuten.“
Am 08. April hat der Bundesrat den vorübergehenden Schutz für alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen gemäß Ukraine-Aufenthalts-Übergangs-Verordnung bis zum 31. August 2022 verlängert. Bis dahin können sich demnach auch geflüchtete Studierende aus Drittstaaten weiterhin um eine legale Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums (§ 16b AufenthG) in Deutschland bemühen. „Wir haben in der vergangenen Woche mehreren Politiker*innen in Sachsen geschrieben, unter anderem unserem Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow, und sie insbesondere auf die Lage der Drittstaatler*innen aufmerksam gemacht. Umso mehr freuen wir uns, dass die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis für diese Menschen nun verlängert wurde. Doch nun darf es keinen Stillstand geben. Es braucht dauerhafte Lösungen!“, verdeutlicht Uta Lemke, ebenso Sprecherin der KSS.
Auch in
der bereits bestehenden Rechtslage gibt es Möglichkeiten der
Entlastung: Die KSS
fordert insbesondere das Sächsische Staatsministerium für Inneres
auf,
bestehende Ermessensspielräume für die Erteilung der
Aufenthaltserlaubnis nach
§16b AufenthG zum Zweck eines Studiums zu nutzen und den Zugang
durch Abbau von
bürokratischen Hürden zu erleichtern. „Bei der Antragstellung
müssen die
Studieninteressierten nachweisen, dass sie eine Zulassung an einer
deutschen
Hochschule haben und den Lebensunterhalt für ihr Studium selbst
bestreiten können.
Die Ausländerbehörden können jedoch auch die Teilnahme an einem
Intensivsprachkurs zur Studienvorbereitung und den finanziellen
Nachweis für weniger
als ein Jahr als ausreichend für die Erteilung der
Aufenthaltserlaubnis
erachten. Von diesen Ermessensspielräumen sollte unbedingt
Gebrauch gemacht
werden! Das gibt den geflüchteten Studierenden Zeit, erst einmal
anzukommen,
die Sprache zu lernen und nicht direkt aufgrund von zu hoher und
unverständlicher Bürokratie abgeschoben zu werden“, macht Giese
weiterhin deutlich.