Sehr geehrter Herr Fiech,
sehr geehrte Ausschussmitglieder alles Physikfachschaften,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. September 2024 an die Senatskanzlei Hamburg.
Zuständigkeitshalber wurde Ihr Schreiben, inklusive der Resolution zum vergünstigten
Deutschlandticket für Studierende, an die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM)
weitergeleitet. Gerne möchte ich Ihnen antworten.
An den Hochschulen und Universitäten im Land Hamburg wurde zum Sommerstester 2024 das
Deutschlandsemesterticket zum Semesterpreis von 176,40€ eingeführt. Zuvor betrug der
Semesterpreis für das hvv Gesamtnetz (Ringe A-H) 194,00 €. Die Ersparnis liegt hierbei bei
17,60 €, wobei sich der Gültigkeitsbereich mit einer Ausweitung auf das Bundesgebiet im
Regionalverkehr signifikant verbessert hat.
Das Deutschlandticket ist ein politisch gewolltes und festgeschriebenes Ticket, dass
allein eine digitale Ausgabe erlaubt. Dies inkludiert Chipkarten, welche an hamburgische
Studierende nur in Einzelfällen ausgegeben werden. Auch wenn der jeweilige Verkehrsverbund
wollte, eine Ausgabe auf Papier ist derzeit nicht gestattet und geht gegen die aktuell
gültigen Vorgaben des Bundes.
Der weite Großteil der Studierenden hat ein Smartphone und damit keine Probleme ein
Deutschlandticket z. B. in der Wallet abzuspeichern. Ebenso hat der Großteil der
Smartphones bereits integrierte Wallets, wodurch keine weitere App installiert werden
muss. Die Deutschlandsemestertickets des hvv´s werden für ein ganzes Semester ausgegeben,
sodass anders als beim Jobticket, keine Aktualisierung zum Monatsanfang erfolgen muss. Das
Handy braucht in der Theorie sechs Monate lang keine aktive Internetverbindung. Auch haben
bereits viele hvv Verkehrsmittel Steckdosen oder USB Anschlüsse, sodass das Handy während
der Fahrt kostenfrei aufgeladen werden kann.
Diejenigen, die tatsächlich kein Smartphone zur Verfügung haben, können alternativ eine
Chipkarte nutzen.
Die Möglichkeit, das Deutschlandticket als Übergangslösung in Papierform auszugeben, ist
seit dem 31.12.2023 nicht mehr vorgesehen.
Hinsichtlich des Umstandes, dass einige studentische Statusgruppen derzeit vom
vergünstigten Semesterticket ausgeschlossen sind, bspw. Promovierende in Berlin und
Brandenburg, bitte ich Sie, in den entsprechenden Ländern und bei den jeweiligen
Verkehrsverbünden (bspw. bei der BVG) den dortigen Sachstand zu fragen.
Zuständigkeitshalber können wir Ihnen dazu keine Auskunft erteilen.
In Hamburg sind vom Semesterticket lediglich folgende Personengruppen vom
Berechtigtenkreis ausgenommen:
· Gasthörende sowie Zweithörende im Sinne des Hamburgischen Hochschulgesetzes
· Studierende, die ausschließlich in einem Abend-, Online- oder Fernstudiengang ohne
Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“)
· Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen, die zeitlich überwiegend ihrem
Beruf und nicht ihrem Studium nachgehen
· Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten und
bereits eine Befreiung erhalten haben
Ich hoffe, dass ich Ihnen die aktuelle Sachlage verdeutlichen konnte und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Christin Voelkel
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Leistungsangebot ÖPNV, Tarif, Grundsatzfragen
Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg
Tel.: + 49 40 428 41-2341 – VM123
E-Mail: christin.voelkel@bvm.hamburg.de<mailto:christin.voelkel@bvm.hamburg.de>
Erreichbarkeit: Mo. – Do.
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