*Studierende begrüßen Urheber*innenrechtsreformen*
*Das neue Urheber*innenrechtsgesetz soll erst im Sommersemester 2018 in
Kraft treten *
Die Landes-ASten-Konferenz Bayern (LAK Bayern) und die Konferenz
Sächsischer Studierendenschaften (KSS) zeigen sich erleichtert, dass der
Bundestag dem Urheber[*innen]rechts-Wissensgesellschafts-Gesetz
zugestimmt hat. „Bis zum Ende haben wir befürchtet, die Novelle würde
nicht mehr rechtzeitig vor der Sommerpause beschlossen werden“,
erläutert Constantin Pittruff, Sprecher der LAK Bayern. „Die politischen
Auswirkungen eines Nichtbeschlusses wären fatal gewesen.“
Erst am Dienstag hatten sich die Koalitionsfraktionen abschließend
geeinigt und das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. „Ebenfalls die
Entscheidung gegen den sogenannten Lizenzvorrang, welcher nach unserem
Verständnis das Gesetz ausgehöhlt hätte, ist erst am Dienstag gefallen“,
so Daniel Irmer, Sprecher der KSS in Sachsen. „Nach der neuen Regelung
dürfen 15 Prozent eines Werkes nun für Lehre digital zur Verfügung
gestellt werden – von Studierendenseite hätten wir gerne mindestens die
25 Prozent, wie es im ersten Entwurf des Gesetzes stand, durchgesetzt.“
Die Studierendenvertretungen in Bayern und Sachsen hatten bereits über
diverse Petitionen und offene Briefe die Abgeordneten des Bundestags
aufgefordert, das Urheber*innenrecht im Bildungssektor zu reformieren
und es somit fit für die Digitalisierung der Hochschulen zu machen.
Pittruff zweifelt, ob dies auch gelungen ist: „Besonders kritisch bleibt
die Evaluierung nach vier Jahren und die neu dazugekommene Befristung
von fünf Jahren. Es ist notwendig, dass wir auf Grundlage der neuen
Regelungen nachhaltige Verfahren schaffen; die Befristung halten wir
daher für nicht zielführend.“
Ende des letzten Jahres haben die Kultusminister*innenkonferenz (KMK)
und die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) einen Rahmenvertrag
ausgehandelt, der die Hochschulen verpflichtet, zu Jahresbeginn ein
neues System zur Einzelerfassung von Nutzungen urheber*innenrechtlich
geschützter Lehrmaterialien zu etablieren. Jedoch haben die Hochschulen
diesen Vertrag aufgrund der damit einhergehenden immensen Mehrkosten
allesamt boykottiert, sodass KMK und VG WORT letztlich nachgeben mussten
und als Übergangsregelung ein Moratorium bis 01.10.2017 vereinbarten.
„Nachdem der Bundestag nun neue gesetzliche Grundlagen geschaffen hat,
geht es jetzt darum, dass KMK und VG WORT auf der Basis dieser
Gesetzeslage einen neuen Vertrag aushandeln, in dem der Übergang von
Oktober 2017 bis März 2018 besondere Beachtung finden muss“, so Irmer.
Das derzeitige Moratorium zwischen den Hochschulen und der VG WORT läuft
am 01.10.2017 aus, die neuen Regelungen greifen aber erst ab 01.03.2018.
„Es bleibt unklar, wie im kommenden Wintersemester die Bereitstellung
von digitalen Lehrmaterialien geregelt werden soll“, so Irmer.
„Wir werden auch in der nächsten Zeit intensiv auf die politischen und
institutionellen Akteur*innen einwirken, um eine für Studierende
zufriedenstellende Lösung zu finden“, so Pittruff abschließend.
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/Gemeinsame Pressemitteilung der Landes-ASten-Konferenz Bayern
(
www.lak-bayern.de) und der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
(
www.kss-sachsen.de).
Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte
Landesstudierendenvertretung alle 106.000 Studierenden an Sachsens
staatlichen Hochschulen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den
Sprecher der KSS:
Daniel Irmer - 0170 5524069/
Sie können die Pressemitteilunghier
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Daniel Irmer
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