Studierende begrüßen Urheber*innenrechtsreformen
Das neue Urheber*innenrechtsgesetz soll erst im Sommersemester
2018 in Kraft treten
Die Landes-ASten-Konferenz Bayern (LAK Bayern) und die Konferenz
Sächsischer Studierendenschaften (KSS) zeigen sich erleichtert,
dass der Bundestag dem
Urheber[*innen]rechts-Wissensgesellschafts-Gesetz zugestimmt hat.
„Bis zum Ende haben wir befürchtet, die Novelle würde nicht mehr
rechtzeitig vor der Sommerpause beschlossen werden“, erläutert
Constantin Pittruff, Sprecher der LAK Bayern. „Die politischen
Auswirkungen eines Nichtbeschlusses wären fatal gewesen.“
Erst am Dienstag hatten sich die Koalitionsfraktionen abschließend
geeinigt und das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. „Ebenfalls
die Entscheidung gegen den sogenannten Lizenzvorrang, welcher nach
unserem Verständnis das Gesetz ausgehöhlt hätte, ist erst am
Dienstag gefallen“, so Daniel Irmer, Sprecher der KSS in Sachsen.
„Nach der neuen Regelung dürfen 15 Prozent eines Werkes nun für
Lehre digital zur Verfügung gestellt werden – von
Studierendenseite hätten wir gerne mindestens die 25 Prozent, wie
es im ersten Entwurf des Gesetzes stand, durchgesetzt.“
Die Studierendenvertretungen in Bayern und Sachsen hatten bereits
über diverse Petitionen und offene Briefe die Abgeordneten des
Bundestags aufgefordert, das Urheber*innenrecht im Bildungssektor
zu reformieren und es somit fit für die Digitalisierung der
Hochschulen zu machen. Pittruff zweifelt, ob dies auch gelungen
ist: „Besonders kritisch bleibt die Evaluierung nach vier Jahren
und die neu dazugekommene Befristung von fünf Jahren. Es ist
notwendig, dass wir auf Grundlage der neuen Regelungen nachhaltige
Verfahren schaffen; die Befristung halten wir daher für nicht
zielführend.“
Ende des letzten Jahres haben die Kultusminister*innenkonferenz
(KMK) und die Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) einen
Rahmenvertrag ausgehandelt, der die Hochschulen verpflichtet, zu
Jahresbeginn ein neues System zur Einzelerfassung von Nutzungen
urheber*innenrechtlich geschützter Lehrmaterialien zu etablieren.
Jedoch haben die Hochschulen diesen Vertrag aufgrund der damit
einhergehenden immensen Mehrkosten allesamt boykottiert, sodass
KMK und VG WORT letztlich nachgeben mussten und als
Übergangsregelung ein Moratorium bis 01.10.2017 vereinbarten.
„Nachdem der Bundestag nun neue gesetzliche Grundlagen geschaffen
hat, geht es jetzt darum, dass KMK und VG WORT auf der Basis
dieser Gesetzeslage einen neuen Vertrag aushandeln, in dem der
Übergang von Oktober 2017 bis März 2018 besondere Beachtung finden
muss“, so Irmer. Das derzeitige Moratorium zwischen den
Hochschulen und der VG WORT läuft am 01.10.2017 aus, die neuen
Regelungen greifen aber erst ab 01.03.2018. „Es bleibt unklar, wie
im kommenden Wintersemester die Bereitstellung von digitalen
Lehrmaterialien geregelt werden soll“, so Irmer.
„Wir werden auch in der nächsten Zeit intensiv auf die
politischen und institutionellen Akteur*innen einwirken, um eine
für Studierende zufriedenstellende Lösung zu finden“, so Pittruff
abschließend.
--
Gemeinsame Pressemitteilung der
Landes-ASten-Konferenz Bayern (www.lak-bayern.de) und der
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
(www.kss-sachsen.de).
Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte
Landesstudierendenvertretung alle 106.000 Studierenden an
Sachsens staatlichen Hochschulen. Für Rückfragen wenden Sie
sich bitte an den Sprecher der KSS:
Daniel Irmer - 0170 5524069
-- --- Daniel Irmer Sprecher Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) fb.com/kss.sachsen twitter.com/KSS_SN www.kss-sachsen.de KSS c/o Student_innenRat der Universität Leipzig Universitätsstraße 1 04109 Leipzig Mobil: 0170 5524069 Fax: (0341)97 - 37 859