Moin ihr lieben,
wir hatten ja mal darüber gesprochen, dass ich gerne was Schriftliches
über die Immatrikulationsbescheinigungen haben wollte. Schriftlicher als
diese Mail wirds wohl nicht, aber da können wir uns ja im Notfall auch
drauf beziehen. Über 'Name und Anschrift der Universität' müssen wir
auch noch mal mit denen reden, da z.B. bei uns gar keine Anschrift mit
drauf steht. Denke aber das sollte kein Problem darstellen.
Liebe Grüße
Marlene
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: FKZ: 01PM400820; AW: ZaPF Freiburg
Immatrikulationsbescheinigungen
Datum: Mon, 7 Oct 2019 12:57:09 +0000
Von: Wilhelm.Unkelbach(a)dlr.de
An: ZaPF(a)physik.uni-freiburg.de
Kopie (CC): Hartung.Hoffmann(a)dlr.de, Joerg.Bellinghausen(a)dlr.de
Sehr geehrter Herr Fleing,
grundsätzlich sind die Immatrikulationsbescheinigungen der teilnehmenden
Studierenden als Nachweis des Studierendenstatus von Ihnen fünf Jahre
nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren und nur *auf
Anforderung* vorzulegen.
Folgende Informationen sind wichtig und dürfen daher auf keinen Fall
geschwärzt werden:
ØName und Anschrift der Universität/Hochschule
ØName und Vorname des Studierenden
ØStudierendenstatus mit Gültigkeitsdatum
ØMatrikelnummer
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Hartung Hoffmann
i.A. Wilhelm Unkelbach
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