Moin ihr lieben,
wir hatten ja mal darüber gesprochen, dass ich gerne was Schriftliches über die Immatrikulationsbescheinigungen haben wollte. Schriftlicher als diese Mail wirds wohl nicht, aber da können wir uns ja im Notfall auch drauf beziehen. Über 'Name und Anschrift der Universität' müssen wir auch noch mal mit denen reden, da z.B. bei uns gar keine Anschrift mit drauf steht. Denke aber das sollte kein Problem darstellen.
Liebe Grüße
Marlene
Betreff: | FKZ: 01PM400820; AW: ZaPF Freiburg Immatrikulationsbescheinigungen |
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Datum: | Mon, 7 Oct 2019 12:57:09 +0000 |
Von: | Wilhelm.Unkelbach@dlr.de |
An: | ZaPF@physik.uni-freiburg.de |
Kopie (CC): | Hartung.Hoffmann@dlr.de, Joerg.Bellinghausen@dlr.de |
Sehr geehrter Herr Fleing,
grundsätzlich sind die
Immatrikulationsbescheinigungen der teilnehmenden Studierenden
als Nachweis des Studierendenstatus von Ihnen fünf Jahre nach
Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren und nur
auf Anforderung vorzulegen.
Folgende Informationen sind wichtig und
dürfen daher auf keinen Fall geschwärzt werden:
Ø
Name und Anschrift der
Universität/Hochschule
Ø
Name und Vorname des
Studierenden
Ø
Studierendenstatus mit
Gültigkeitsdatum
Ø
Matrikelnummer
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
Mit
freundlichen Grüßen
i.A. Hartung
Hoffmann i.A.
Wilhelm Unkelbach
DLR
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