Sehr geehrte Medienschaffende,
Im Zusammenhang mit dem neuen §114a des SächsHSFG
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https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/10562-Saechsisches-Hochschulfre...
gab es eine unerwartete Auslegung und Anweisung des Landesamtes für
Ausbildungsförderung. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften hat
dafür absolut kein Verständnis, was in der beigefügten Pressemitteilung
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https://cloud.kss-sachsen.de/s/av19oteCJ1VZyX9> deutlich wird.
Für Rückfragen wenden Sie sich gern an:
Claudia Meißner, Referentin für Soziales (Mail: soziales(a)kss-sachsen.de;
Tel.: 0157 55306215)
Lukas Eichinger, Sprecher (Mail: sprecherinnen(a)kss-sachsen.de; Tel.:
01577 2170922)
Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Eichinger
+++ PRESSEMITTEILUNG +++
*Doch nicht länger BAföG für alle*
*KSS kritisiert Umsetzung der Regelstudienzeitverlängerung in Folge der
Corona Pandemie*
****Am 16.12. hat der sächsische Landtag das Sächsische
Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) um einen Paragrafen114a ergänzt.
Durch den neuen Paragrafen wird die Regelstudienzeit vonStudierenden,
die im vergangenen Sommer- bzw. aktuellen Wintersemester immatrikuliert
und nicht beurlaubt waren, um jeweils ein Semester erhöht. Die Dauer der
BAföG-Förderung ist daran gekoppelt. Das Landesamt für
Ausbildungsförderung möchte nun jedoch einigen Studierenden die
verlängerte Förderung verwehren. Es wies die BAföG-Ämter an, nur für
Studierende, deren ursprüngliche Regelstudienzeit nach Beginn des
Sommersemesters 2020 endet, die Förderungshöchstdauer zu erhöhen. Die
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) hat für diesesVorgehen
keinerlei Verständnis und fordert die längere Förderung für alle
BAföG-berechtigten Studierenden.
*Claudia Meißner, Referentin Soziales der KSS*, erklärt dazu: „Die
zusätzliche Einschränkung des Landesamts ist nicht nachvollziehbar und
entbehrt jedweder Grundlage. Der Gesetzestext ist eindeutig und gewährt
allen nicht beurlaubten Studierenden die Regelstudienzeiterhöhung.
Deswegen rufen wir Studierende, insbesondere die im Sommersemester knapp
über ihrer Regelstudienzeit waren, auf in Widerspruch zu gehen und
werden sie dahingehend unterstützen.“Die durchschnittliche Studiendauer
vieler Studiengänge liegt deutlich über der Regelstudienzeit. Dieses
strukturelle Problem gab es schon vor der Pandemie, wird durch sie
verschärft und nun in der Auslegung des Gesetzes völlig missachtet. „Das
Ziel des Gesetzes war es, der ohnehin sehr niedrigen Anzahl an
BAföG-Empfänger*innen, trotz der Corona Pandemie Sicherheit bei ihrer
Studienfinanzierung zu geben. Gerade denen, die kurz vor dem Abschluss
stehen, nimmt das Land diese Sicherheit nun wieder.“ergänzt Meißner.
Einige Studierende haben im Sommersemester einen Antrag auf Förderung
über die Förderhöchstdauer bewilligt bekommen. Damit bescheinigten
ihnendieBAföG-Ämter, dass sie aus guten Gründen über die
Regelstudienzeit hinaus studieren und weiter gefördert werden. Doch die
Erhöhung der Förderungsdauer im Rahmen des Gesetzes können sie nun nicht
in Anspruch nehmen. „Diese Studierenden befinden sich in der absurden
Situation, dass deren Verzögerung unabhängig von der Pandemie gut
begründet war, ihnen die Verzögerung durch die Pandemie nun aber nicht
anerkannt werden soll. Die restriktive Umsetzung des Landesamtstrifft
damit beispielsweise diejenigen, die in Gremien aktiv waren und während
der Krise besonders gefordert wurden.Sie verschärft also ohne Notdie
desaströse finanzielle Situation vieler Studierender in
Krisensituationen weiter!“kritisiert *Lukas Eichinger**, Sprecher der
KSS*, abschließend.
Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte
Landesstudierendenvertretung alle 108.000 Studierenden an Sachsens
staatlichen Hochschulen.
--
Lukas Eichinger
Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
c/o StuRa der Universität Leipzig
Universitätsstraße 1
04109 Leipzig
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