Sehr geehrte Medienschaffende,
Im Zusammenhang mit dem neuen §114a des SächsHSFG gab es eine unerwartete Auslegung und Anweisung des Landesamtes für Ausbildungsförderung. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften hat dafür absolut kein Verständnis, was in der beigefügten Pressemitteilung deutlich wird.
Für Rückfragen wenden Sie sich gern an:
Claudia Meißner, Referentin für Soziales (Mail: soziales@kss-sachsen.de;
Tel.: 0157 55306215)
Lukas Eichinger, Sprecher (Mail: sprecherinnen@kss-sachsen.de;
Tel.: 01577 2170922)
Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Eichinger
+++ PRESSEMITTEILUNG +++
Doch nicht länger BAföG für alle
KSS kritisiert Umsetzung der Regelstudienzeitverlängerung in
Folge der Corona Pandemie
Am 16.12. hat der sächsische
Landtag das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) um
einen Paragrafen 114a
ergänzt. Durch den neuen
Paragrafen wird die Regelstudienzeit von
Studierenden, die im vergangenen Sommer- bzw. aktuellen
Wintersemester immatrikuliert und nicht beurlaubt waren, um
jeweils ein Semester erhöht. Die Dauer der BAföG-Förderung ist
daran gekoppelt. Das Landesamt für Ausbildungsförderung möchte
nun jedoch einigen Studierenden die verlängerte
Förderung verwehren. Es wies
die BAföG-Ämter an, nur für Studierende,
deren
ursprüngliche Regelstudienzeit nach Beginn des Sommersemesters
2020 endet, die Förderungshöchstdauer zu erhöhen.
Die
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) hat für dieses
Vorgehen keinerlei Verständnis und fordert die längere Förderung
für alle BAföG-berechtigten
Studierenden.
Claudia Meißner, Referentin
Soziales der KSS,
erklärt dazu: „Die
zusätzliche Einschränkung des Landesamts ist nicht
nachvollziehbar und entbehrt jedweder Grundlage. Der
Gesetzestext ist eindeutig und gewährt allen nicht beurlaubten
Studierenden die Regelstudienzeiterhöhung. Deswegen rufen wir
Studierende, insbesondere die im Sommersemester knapp über ihrer
Regelstudienzeit waren, auf in Widerspruch zu gehen und werden
sie dahingehend unterstützen.“ Die
durchschnittliche Studiendauer vieler Studiengänge liegt
deutlich über der Regelstudienzeit. Dieses strukturelle Problem
gab es schon vor der Pandemie, wird durch sie verschärft und nun
in der Auslegung des Gesetzes völlig missachtet. „Das Ziel
des Gesetzes war es, der ohnehin sehr niedrigen Anzahl an
BAföG-Empfänger*innen, trotz der Corona Pandemie Sicherheit bei
ihrer Studienfinanzierung zu geben. Gerade denen, die kurz vor
dem Abschluss stehen, nimmt das Land diese Sicherheit nun
wieder.“ ergänzt Meißner.
Einige Studierende haben im
Sommersemester einen Antrag auf Förderung über die
Förderhöchstdauer bewilligt bekommen. Damit bescheinigten ihnen die BAföG-Ämter,
dass sie aus guten Gründen über die Regelstudienzeit hinaus
studieren und weiter gefördert werden. Doch die Erhöhung der
Förderungsdauer im Rahmen des Gesetzes können sie nun nicht in
Anspruch nehmen. „Diese
Studierenden befinden sich in der absurden Situation, dass deren
Verzögerung unabhängig von der
Pandemie gut begründet war, ihnen die Verzögerung durch die
Pandemie nun aber nicht anerkannt werden soll. Die restriktive
Umsetzung des Landesamts
trifft damit beispielsweise diejenigen, die in Gremien aktiv
waren und während der Krise besonders gefordert wurden. Sie
verschärft also ohne Not die desaströse finanzielle
Situation vieler Studierender in
Krisensituationen weiter!“
kritisiert Lukas Eichinger, Sprecher der KSS,
abschließend.
Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte Landesstudierendenvertretung alle 108.000 Studierenden an Sachsens staatlichen Hochschulen.
-- Lukas Eichinger Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften Konferenz Sächsischer Studierendenschaften c/o StuRa der Universität Leipzig Universitätsstraße 1 04109 Leipzig Mail: sprecherinnen@kss-sachsen.de Tel.: +49 1577 2170922