Liebe Poolmitglieder,
liebe PTOs,
liebe Interessierte,
am Wochenende vom 13. Dezember 2024 bis zum 15. Dezember 2024 findet das
55. Poolvernetzungstreffen (PVT) in der Geschäftsstelle des fzs
(Wöhlertstraße 19, 10115 Berlin) statt.
Das PVT wird hybrid veranstaltet, sodass ihr euch auch online zuschalten
könnt. Den Link erhalten die angemeldeten Personen kurz vor dem PVT. Da
nach dem PVT eine Briefwahl stattfindet, brauchen wir eine Anmeldung von
allen Teilnehmenden des PVT, sodass wir die Briefwahlunterlagen
möglichst zeitnah an die stimmtragenden Teilnehmenden der Pooltragenden
Organisationen (PTO) versenden können.
Anmeldung und Anreise:
Die Anmeldung steht euch auf der Homepage zur Verfügung [1]. Bitte
meldet euch bis zum 10. Dezember 2024 an, sodass wir wissen, wie viele
Plätze wir brauchen. Im fzs steht nur eine begrenzte Anzahl an Betten
zur Verfügung. Gebt bei der Anmeldung daher bitte an, ob ihr nur online
teilnehmt oder einen Schlafplatz braucht. Bitte gebt auch an, ob ihr für
eure PTO stimmberechtigt seid.
Anträge:
Falls ihr Anträge habt oder eure Kandidatur einreichen möchtet, könnt
ihr diese gerne an den KASAP (kasap(a)studentischer-pool.de) schicken. Bei
Kandidaturen für eines der Gremien (siehe unten) könnt ihr uns eine bis
zu 3 000 Zeichen lange Vorstellung schicken, welche wir in den PVT
Reader einfügen.
Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung!
Beste Grüße
Euer KASAP
Die vorläufige Tagesordnung findet ihr zeitnah im Reader auf unserer
Webseite.
Grobe zeitliche Angaben zur Reiseplanung findet ihr hier:
Tag 1 (13.12.2024) - ab 16:00 Uhr Anreise
17:00 - 19:00 Uhr Get-together
Tag 2 (14.12.2024) - siehe Reader
Tag 3 (15.12.2024) - siehe Reader
ab 15:00 Uhr - Abreise
[1]
https://www.studentischer-pool.de/anmeldung-zum-55-poolvernetzungstreffen/
*Hierunter findet ihr nochmal alle Ausschreibungen zum PVT:*
*** Nominierung eines stud. Mitglieds im Akkreditierungsrat ***
Es ist wieder soweit und die Amtszeit zweier studentischer Mitglieder im
Akkreditierungsrat neigt sich dem Ende entgegen. Daher suchen wir
Interessierte, die Engagement und Interesse für diese Aufgaben
mitbringen und das Akkreditierungswesen in Deutschland aktiv
mitbegleiten und -gestalten möchten. Auf dem 54. Poolvernetzungstreffen
am 14.12.2024 sollen die neuen Mitglieder (ein sitzendes und ein
stellvertretendes Mitglied) gewählt werden.
Worum geht es?
Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland hat den
gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und
Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren. Der
Akkreditierungsrat wird von der Kultusministerkonferenz (KMK) und der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) eingesetzt. Im AR sind Vertreter:innen
der Hochschulen, der Länder, der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden,
der Studierenden sowie internationale Expert:innen Mitglied. Weitere
Personen, wie Vertreter:innen der Agenturen, der HRK und der privaten
Hochschulen gehören dem Rat in beratender Funktion an. Die Amtszeit für
die studentischen Vertreter:innen beträgt zwei Jahre. Seit dem 1. Januar
2018 hat der Akkreditierungsrat die Aufgabe, Studiengänge und
Hochschulen, denen das Siegel des deutschen Akkreditierungsrates
verliehen werden soll, zu akkreditieren. Er fällt also auf Basis der von
den Gutachter:innen und Agenturen verfassten Gutachten die
Akkreditierungsentscheidung.
Welche Erfahrungen solltest du haben? Was solltest du mitbringen?
Du solltest dich bereits hochschulpolitisch engagieren, Erfahrungen in
der Arbeit der studentischen und akademischen Selbstverwaltung gesammelt
haben, sowie dich mit dem Bologna-Prozess und der Weiterentwicklung von
Studiengängen mit Bachelor- und Masterabschluss im Allgemeinen sowie dem
Akkreditierungssystem im Besonderen auseinandergesetzt haben. Die
Erfahrung, an Akkreditierungsverfahren teilgenommen zu haben, sowie ein
Überblick über unterschiedliche Fachkulturen und regionale
Besonderheiten sind von Vorteil. Neben der Akkreditierung von
Studiengängen und Hochschulen werden in den nächsten zwei Jahren die
folgenden Themen relevant sein:
• Weiterentwicklung belastbarer Arbeitsweisen und Verfahren innerhalb
des Akkreditierungsrates, um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu
gewährleisten, ohne dass die Qualität der Studiengänge darunter leidet
• Evaluation der Musterrechtsverordnung durch die Länder und mögliche
Folgen für das Akkreditierungswesen
• Sicherstellung der Qualität der Verfahren (trotz Wegfall der
Stichproben bei den Agenturen)
• (Weiter)Entwicklung der verschiedenen Gutachtenraster
• Durchführung und Entscheidung erster Alternativer Verfahren
Was wären deine Aufgaben? Wie viel Arbeit ist das?
Der AR als solcher tagt derzeit viermal jährlich, in der Regel
zweitägig. Dabei finden zwei Sitzungen als Videokonferenz statt und zwei
in Präsenz. Die Termine sind ein Jahr im Voraus bekannt und an diesen
Sitzungen solltest du auf jeden Fall teilnehmen. Die Vor- und
Nachbereitungszeit für die Sitzungen sollte dabei nicht unterschätzt
werden. Außerdem werden regelmäßig Arbeitsgruppen zur Erarbeitung von
Vorlagen zu einem spezifischen Thema eingesetzt, die in unregelmäßigen
Abständen tagen, diese besetzen die studentischen Mitglieder des
Akkreditierungsrats selbst oder schlagen studentische Vertreter:innen vor.
Als studentisches Mitglied im Akkreditierungsrat bist du außerdem qua
Amt, mit beratender Stimme, kooptiertes Mitglied im KASAP. Das heißt, du
solltest mit dem KASAP in Kontakt stehen, diesen nach Möglichkeit bei
seiner Arbeit unterstützen und natürlich an Poolvernetzungstreffen
teilnehmen, um regelmäßig über neue Entwicklungen berichten zu können
und einen Austausch zwischen Poolmitgliedern und dem Akkreditierungsrat
zu ermöglichen. Wir würden uns außerdem freuen, wenn du auch zwischen
den Sitzungen den Pool und seine Mitglieder über Entwicklungen auf dem
Laufenden hältst und auf die Erfahrungen und die Vielfalt der
Pool-Mitglieder bei der Entscheidungsfindung einbeziehst. Aktuelle
Entwicklungen aus dem Rat sollten auch mit dem Teamer:innenpool
rückgekoppelt werden, um in der Schulung neuer Gutachter:innen
Berücksichtigung zu finden. Darüber hinaus wirst du potentiell zu
verschiedenen Veranstaltungen und Tagungen eingeladen, um die
studentische Meinung zu vertreten (z.B. von der HRK, von Gewerkschaften,
etc.).
Wichtig: Die Mitgliedschaft im Akkreditierungsrat schließt die Teilnahme
an Akkreditierungsverfahren aus, bei denen das Siegel des
Akkreditierungsrats vergeben wird (sog. nationale Agenturverfahren),
ebenso wie die Mitgliedschaft in Gremien der in Deutschland tätigen
Akkreditierungsagenturen.
Wer ist das Team?
Aktuell sitzen Florian, Jeanette und Luft (stellvertretend) im
Akkreditierungsrat. Jeanette und Florian werden ausscheiden, Luft möchte
gerne noch ein Jahr lang dem Rat erhalten bleiben und damit auch eine
reibungslose Übergabe ermöglichen.
Darüber hinaus nutzen wir neuerdings (erstmals November 2024) die
Möglichkeit, uns bei der Durchsicht und Bearbeitung der Antragsflut von
Poolmitgliedern unterstützen zu lassen.
Wie kannst du kandidieren?
Deine Kandidatur sollte deinen Namen, deine Hochschule, eine
Kontaktmöglichkeit, sowie einen maximal 3 000 Zeichen langen
Bewerbungstext enthalten. Beachte, dass dein Name, deine Hochschule und
der Bewerbungstext an die Pooltragenden Organisationen weitergeleitet
werden. Sofern du dies wünschst werden auch Kontaktmöglichkeiten
versendet. Sollte dein Bewerbungstext 3 000 Zeichen überschreiten,
werden die darüber hinausgehenden Zeichen ersatzlos gestrichen. Weitere
Unterlagen, wie ein Lebenslauf, werden den Delegierten ausschließlich
auf dem Poolvernetzungstreffen zur Verfügung gestellt. Zum
Poolvernetzungstreffen solltest du dich für eine Befragung zumindest
digital zuschalten. Wenn du darüber nachdenkst, zu kandidieren, zögere
nicht, die aktiven studentischen Mitglieder des Akkreditierungsrats,
Florian und Luft (pool-ar(a)studentischer-pool.de), zu kontaktieren. Bitte
sende deine Kandidatur nach Möglichkeit so schnell wie möglich an den
KASAP (pool-kasap(a)studentischer-pool.de), damit diese an die
Pooltragende Organisationen verschickt werden kann.
*** KASAP ***
Der Koordinierungsausschuss des Studentischen Akkreditierungspools
(KASAP) leitet die Tagesgeschäfte des Pools und trifft unaufschiebbare
Entscheidungen zwischen den einzelnen PVTs. Der KASAP besteht in der
Regel aus drei bis fünf Mitgliedern. Die Kernaufgabe des KASAP ist neben
der internen Organisation des Pools, die externe Repräsentation sowie
die Vor- und Nachbereitung der PVTs, die Umsetzung der Beschlüsse des
PVTs sowie die Seminarorganisation des Pools. Besonders nicht-männliche
Personen und Studierende von Fachhochschulen oder Hochschulen
Angewandter Wissenschaft sind dazu aufgerufen sich für den KASAP zu
bewerben. Er wird für ein Jahr gewählt und Nachbesetzungen sind möglich.
Die Legislatur des jetzigen KASAP endet zum 55. PVT. Der KASAP wird für
ein Jahr ins Amt gewählt. Neben den gewählten Mitgliedern gehören die
Verwaltung, die studentischen Mitglieder im Akkreditierungsrat und
weitere Freiwillige für besondere Aufgaben dem KASAP kooptiert an.
*** Beschwerdeausschuss ***
Der Beschwerdeausschuss hat zur Aufgabe die Bearbeitung von Beschwerden
über Poolmitglieder, sowie die Entscheidungsfindung bzgl. etwaiger
Konsequenzen. Dabei arbeitet der Beschwerdeausschuss mit drei
Mitgliedern kollegial untereinander. Der Arbeitsaufwand divergiert
leicht und ist direkt abhängig von der Anzahl an Beschwerden. In der
Vergangenheit war das durchschnittlich eine Beschwerde pro Jahr. Im
Rahmen eines Beschwerdeverfahrens beläuft sich der Arbeitsaufwand auf
circa 30 bis 120 Minuten (je nach Umfang der Beschwerde). Zum
Poolvernetzungstreffen reicht der Beschwerdeausschuss einen Bericht ein.
Ansonsten ist der Arbeitsaufwand eher gering.
*** Awarenessteam ***
Auf Beschluss des 44. PVTs suchen wir drei Personen für das
Awarenessteam. Ebenfalls auf dem 44. PVT wurde die folgende
Aufgabenstellung an das Awarenessteam formuliert:
Das Awarenessteam steht Poolmitgliedern innerhalb des
Akkreditierungswesens zur Beratung und zur Klärung von diskriminierenden
Situationen
zur Verfügung. Das Awarenessteam berichtet mindestens einmal jährlich
auf dem PVT über seine Arbeit. Es begleitet auch das PVT und wird auf
Schulungsseminaren des Pools vorgestellt, um auch für diskriminierende
Situationen auf Seminaren des Pools ansprechbar zu sein. Es ist die
Aufgabe des Awarenessteams, dem KASAP und dem PVT Maßnahmen zur
Förderung unterrepräsentierter Gruppen vorzuschlagen. Das Awarenessteam
verpflichtet sich, alle Daten und Situationen vertraulich zu behandeln.
Was stellen wir uns also als Voraussetzung vor?
Unser Ziel ist es natürlich, ein möglichst diverses Team aufzustellen.
Darüber hinaus
*solltest du mit dem Akkreditierungswesen bekannt sein
*einen Grundstock an Erfahrung im Bereich Gleichstellungs- oder
Awarenessarbeit mitbringen
*bereit sein, dich im Rahmen deiner Arbeit über das Thema Awareness
weiterzubilden
*Spaß und Leidenschaft für das Thema mitbringen
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Weitere Anträge und Bewerbungen könnt ihr gerne an
pool-kasap(a)studentischer-pool.de schicken. Bitte beachtet dabei § 9 Abs.
6 Richtlinien des Studentischen Akkreditierungspools sowie § 4
Geschäftsordnung des Poolvernetzungstreffens des Studentischen
Akkreditierungspools.
--
Milan Nicholas Grammerstorf
Mitglied des Koordinierungsausschusses des studentischen Akkreditierungspools (KASAP)
Mobil: 0159 / 0122 8217
Adresse:
Studentischer Akkreditierungspool
c/o freier zusammenschluss von studentInnenschaften e.V.
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