Liebe Poolmitglieder,
liebe PTOs,
liebe Interessierte,
am Wochenende vom 13. Dezember 2024 bis zum 15. Dezember 2024
findet das 55. Poolvernetzungstreffen (PVT) in der Geschäftsstelle
des fzs (Wöhlertstraße 19, 10115 Berlin) statt.
Das PVT wird hybrid veranstaltet, sodass ihr euch auch online
zuschalten könnt. Den Link erhalten die angemeldeten Personen kurz
vor dem PVT. Da nach dem PVT eine Briefwahl stattfindet, brauchen
wir eine Anmeldung von allen Teilnehmenden des PVT, sodass wir die
Briefwahlunterlagen möglichst zeitnah an die stimmtragenden
Teilnehmenden der Pooltragenden Organisationen (PTO) versenden
können.
Anmeldung und Anreise:
Die Anmeldung steht euch auf der Homepage zur Verfügung [1]. Bitte
meldet euch bis zum 10. Dezember 2024 an, sodass wir wissen, wie
viele Plätze wir brauchen. Im fzs steht nur eine begrenzte Anzahl
an Betten zur Verfügung. Gebt bei der Anmeldung daher bitte an, ob
ihr nur online teilnehmt oder einen Schlafplatz braucht. Bitte
gebt auch an, ob ihr für eure PTO stimmberechtigt seid.
Anträge:
Falls ihr Anträge habt oder eure Kandidatur einreichen möchtet,
könnt ihr diese gerne an den KASAP (kasap@studentischer-pool.de)
schicken. Bei Kandidaturen für eines der Gremien (siehe unten)
könnt ihr uns eine bis zu 3 000 Zeichen lange Vorstellung
schicken, welche wir in den PVT Reader einfügen.
Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung!
Beste Grüße
Euer KASAP
Die vorläufige Tagesordnung findet ihr zeitnah im Reader auf
unserer Webseite.
Grobe zeitliche Angaben zur Reiseplanung findet ihr hier:
Tag 1 (13.12.2024) - ab 16:00 Uhr Anreise
17:00 - 19:00 Uhr Get-together
Tag 2 (14.12.2024) - siehe Reader
Tag 3 (15.12.2024) - siehe Reader
ab 15:00 Uhr - Abreise
[1]
https://www.studentischer-pool.de/anmeldung-zum-55-poolvernetzungstreffen/
Hierunter findet ihr nochmal alle Ausschreibungen zum PVT:
*** Nominierung eines stud. Mitglieds im Akkreditierungsrat ***
Es ist wieder soweit und die Amtszeit zweier studentischer
Mitglieder im Akkreditierungsrat neigt sich dem Ende entgegen.
Daher suchen wir Interessierte, die Engagement und Interesse für
diese Aufgaben mitbringen und das Akkreditierungswesen in
Deutschland aktiv mitbegleiten und -gestalten möchten. Auf dem 54.
Poolvernetzungstreffen am 14.12.2024 sollen die neuen Mitglieder
(ein sitzendes und ein stellvertretendes Mitglied) gewählt werden.
Worum geht es?
Die Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland
hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in
Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu
organisieren. Der Akkreditierungsrat wird von der
Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) eingesetzt. Im AR sind Vertreter:innen der Hochschulen, der
Länder, der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden, der Studierenden
sowie internationale Expert:innen Mitglied. Weitere Personen, wie
Vertreter:innen der Agenturen, der HRK und der privaten
Hochschulen gehören dem Rat in beratender Funktion an. Die
Amtszeit für die studentischen Vertreter:innen beträgt zwei Jahre.
Seit dem 1. Januar 2018 hat der Akkreditierungsrat die Aufgabe,
Studiengänge und Hochschulen, denen das Siegel des deutschen
Akkreditierungsrates verliehen werden soll, zu akkreditieren. Er
fällt also auf Basis der von den Gutachter:innen und Agenturen
verfassten Gutachten die Akkreditierungsentscheidung.
Welche Erfahrungen solltest du haben? Was solltest du mitbringen?
Du solltest dich bereits hochschulpolitisch engagieren,
Erfahrungen in der Arbeit der studentischen und akademischen
Selbstverwaltung gesammelt haben, sowie dich mit dem
Bologna-Prozess und der Weiterentwicklung von Studiengängen mit
Bachelor- und Masterabschluss im Allgemeinen sowie dem
Akkreditierungssystem im Besonderen auseinandergesetzt haben. Die
Erfahrung, an Akkreditierungsverfahren teilgenommen zu haben,
sowie ein Überblick über unterschiedliche Fachkulturen und
regionale Besonderheiten sind von Vorteil. Neben der
Akkreditierung von Studiengängen und Hochschulen werden in den
nächsten zwei Jahren die folgenden Themen relevant sein:
• Weiterentwicklung belastbarer Arbeitsweisen und Verfahren
innerhalb des Akkreditierungsrates, um die Arbeitsfähigkeit des
Gremiums zu gewährleisten, ohne dass die Qualität der Studiengänge
darunter leidet
• Evaluation der Musterrechtsverordnung durch die Länder und
mögliche Folgen für das Akkreditierungswesen
• Sicherstellung der Qualität der Verfahren (trotz Wegfall der
Stichproben bei den Agenturen)
• (Weiter)Entwicklung der verschiedenen Gutachtenraster
• Durchführung und Entscheidung erster Alternativer Verfahren
Was wären deine Aufgaben? Wie viel Arbeit ist das?
Der AR als solcher tagt derzeit viermal jährlich, in der Regel
zweitägig. Dabei finden zwei Sitzungen als Videokonferenz statt
und zwei in Präsenz. Die Termine sind ein Jahr im Voraus bekannt
und an diesen Sitzungen solltest du auf jeden Fall teilnehmen. Die
Vor- und Nachbereitungszeit für die Sitzungen sollte dabei nicht
unterschätzt werden. Außerdem werden regelmäßig Arbeitsgruppen zur
Erarbeitung von Vorlagen zu einem spezifischen Thema eingesetzt,
die in unregelmäßigen Abständen tagen, diese besetzen die
studentischen Mitglieder des Akkreditierungsrats selbst oder
schlagen studentische Vertreter:innen vor.
Als studentisches Mitglied im Akkreditierungsrat bist du außerdem
qua Amt, mit beratender Stimme, kooptiertes Mitglied im KASAP. Das
heißt, du solltest mit dem KASAP in Kontakt stehen, diesen nach
Möglichkeit bei seiner Arbeit unterstützen und natürlich an
Poolvernetzungstreffen teilnehmen, um regelmäßig über neue
Entwicklungen berichten zu können und einen Austausch zwischen
Poolmitgliedern und dem Akkreditierungsrat zu ermöglichen. Wir
würden uns außerdem freuen, wenn du auch zwischen den Sitzungen
den Pool und seine Mitglieder über Entwicklungen auf dem Laufenden
hältst und auf die Erfahrungen und die Vielfalt der
Pool-Mitglieder bei der Entscheidungsfindung einbeziehst. Aktuelle
Entwicklungen aus dem Rat sollten auch mit dem Teamer:innenpool
rückgekoppelt werden, um in der Schulung neuer Gutachter:innen
Berücksichtigung zu finden. Darüber hinaus wirst du potentiell zu
verschiedenen Veranstaltungen und Tagungen eingeladen, um die
studentische Meinung zu vertreten (z.B. von der HRK, von
Gewerkschaften, etc.).
Wichtig: Die Mitgliedschaft im Akkreditierungsrat schließt die
Teilnahme an Akkreditierungsverfahren aus, bei denen das Siegel
des Akkreditierungsrats vergeben wird (sog. nationale
Agenturverfahren), ebenso wie die Mitgliedschaft in Gremien der in
Deutschland tätigen Akkreditierungsagenturen.
Wer ist das Team?
Aktuell sitzen Florian, Jeanette und Luft (stellvertretend) im
Akkreditierungsrat. Jeanette und Florian werden ausscheiden, Luft
möchte gerne noch ein Jahr lang dem Rat erhalten bleiben und damit
auch eine reibungslose Übergabe ermöglichen.
Darüber hinaus nutzen wir neuerdings (erstmals November 2024) die
Möglichkeit, uns bei der Durchsicht und Bearbeitung der
Antragsflut von Poolmitgliedern unterstützen zu lassen.
Wie kannst du kandidieren?
Deine Kandidatur sollte deinen Namen, deine Hochschule, eine
Kontaktmöglichkeit, sowie einen maximal 3 000 Zeichen langen
Bewerbungstext enthalten. Beachte, dass dein Name, deine
Hochschule und der Bewerbungstext an die Pooltragenden
Organisationen weitergeleitet werden. Sofern du dies wünschst
werden auch Kontaktmöglichkeiten versendet. Sollte dein
Bewerbungstext 3 000 Zeichen überschreiten, werden die darüber
hinausgehenden Zeichen ersatzlos gestrichen. Weitere Unterlagen,
wie ein Lebenslauf, werden den Delegierten ausschließlich auf dem
Poolvernetzungstreffen zur Verfügung gestellt. Zum
Poolvernetzungstreffen solltest du dich für eine Befragung
zumindest digital zuschalten. Wenn du darüber nachdenkst, zu
kandidieren, zögere nicht, die aktiven studentischen Mitglieder
des Akkreditierungsrats, Florian und Luft
(pool-ar@studentischer-pool.de), zu kontaktieren. Bitte sende
deine Kandidatur nach Möglichkeit so schnell wie möglich an den
KASAP (pool-kasap@studentischer-pool.de), damit diese an die
Pooltragende Organisationen verschickt werden kann.
*** KASAP ***
Der Koordinierungsausschuss des Studentischen Akkreditierungspools
(KASAP) leitet die Tagesgeschäfte des Pools und trifft
unaufschiebbare Entscheidungen zwischen den einzelnen PVTs. Der
KASAP besteht in der Regel aus drei bis fünf Mitgliedern. Die
Kernaufgabe des KASAP ist neben der internen Organisation des
Pools, die externe Repräsentation sowie die Vor- und Nachbereitung
der PVTs, die Umsetzung der Beschlüsse des PVTs sowie die
Seminarorganisation des Pools. Besonders nicht-männliche Personen
und Studierende von Fachhochschulen oder Hochschulen Angewandter
Wissenschaft sind dazu aufgerufen sich für den KASAP zu bewerben.
Er wird für ein Jahr gewählt und Nachbesetzungen sind möglich. Die
Legislatur des jetzigen KASAP endet zum 55. PVT. Der KASAP wird
für ein Jahr ins Amt gewählt. Neben den gewählten Mitgliedern
gehören die Verwaltung, die studentischen Mitglieder im
Akkreditierungsrat und weitere Freiwillige für besondere Aufgaben
dem KASAP kooptiert an.
*** Beschwerdeausschuss ***
Der Beschwerdeausschuss hat zur Aufgabe die Bearbeitung von
Beschwerden über Poolmitglieder, sowie die Entscheidungsfindung
bzgl. etwaiger Konsequenzen. Dabei arbeitet der
Beschwerdeausschuss mit drei Mitgliedern kollegial untereinander.
Der Arbeitsaufwand divergiert leicht und ist direkt abhängig von
der Anzahl an Beschwerden. In der Vergangenheit war das
durchschnittlich eine Beschwerde pro Jahr. Im Rahmen eines
Beschwerdeverfahrens beläuft sich der Arbeitsaufwand auf circa 30
bis 120 Minuten (je nach Umfang der Beschwerde). Zum
Poolvernetzungstreffen reicht der Beschwerdeausschuss einen
Bericht ein. Ansonsten ist der Arbeitsaufwand eher gering.
*** Awarenessteam ***
Auf Beschluss des 44. PVTs suchen wir drei Personen für das
Awarenessteam. Ebenfalls auf dem 44. PVT wurde die folgende
Aufgabenstellung an das Awarenessteam formuliert:
Das Awarenessteam steht Poolmitgliedern innerhalb des
Akkreditierungswesens zur Beratung und zur Klärung von
diskriminierenden Situationen
zur Verfügung. Das Awarenessteam berichtet mindestens einmal
jährlich auf dem PVT über seine Arbeit. Es begleitet auch das PVT
und wird auf Schulungsseminaren des Pools vorgestellt, um auch für
diskriminierende Situationen auf Seminaren des Pools ansprechbar
zu sein. Es ist die Aufgabe des Awarenessteams, dem KASAP und dem
PVT Maßnahmen zur Förderung unterrepräsentierter Gruppen
vorzuschlagen. Das Awarenessteam verpflichtet sich, alle Daten und
Situationen vertraulich zu behandeln.
Was stellen wir uns also als Voraussetzung vor?
Unser Ziel ist es natürlich, ein möglichst diverses Team
aufzustellen. Darüber hinaus
*solltest du mit dem Akkreditierungswesen bekannt sein
*einen Grundstock an Erfahrung im Bereich Gleichstellungs- oder
Awarenessarbeit mitbringen
*bereit sein, dich im Rahmen deiner Arbeit über das Thema
Awareness weiterzubilden
*Spaß und Leidenschaft für das Thema mitbringen
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Weitere Anträge und Bewerbungen könnt ihr gerne an
pool-kasap@studentischer-pool.de schicken. Bitte beachtet dabei §
9 Abs. 6 Richtlinien des Studentischen Akkreditierungspools sowie
§ 4 Geschäftsordnung des Poolvernetzungstreffens des Studentischen
Akkreditierungspools.
-- Milan Nicholas Grammerstorf Mitglied des Koordinierungsausschusses des studentischen Akkreditierungspools (KASAP) Mobil: 0159 / 0122 8217 Adresse: Studentischer Akkreditierungspool c/o freier zusammenschluss von studentInnenschaften e.V. Wöhlerstr. 19 10115 Berlin Homepage: www.studentischer-pool.de Facebook: https://www.facebook.com/studAkkreditierungspool/ Twitter: https://twitter.com/studAkkpool Instagram: https://www.instagram.com/studentischerpool/