Moin ihr,
weil wir ja gerade beim PVT drüber gesprochen haben: Hier sind unsere
Entsenderichtlinien.
Generell läuft das bei uns über Personenwahlen auf ZaPF Plena.
Aufstellen lassen darf sich bei der ZaPF jede Person. Diese müssen sich
auf dem Plenum einmal vorstellen. Das geht normalerweise auch online.
Zur Koordnation soll eine Mail an den StAPF unter stapf(a)zapf.in
geschrieben werden.
"Zu seinen [ZaPF Plenum] Beschlusskompetenzen zählt auch die Wahl der
vertretenden Personen für den studentischen Akkreditierungspool für
Bachelor- und Masterstudiengänge und ähnliche Gremien." - aus der
Satzung der ZaPF
"4.2 Personenwahlen
1.
Das /passive Wahlrecht/ für Personenwahlen haben alle natürlichen
Personen.
2.
Personenwahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. In
Abweichung davon dürfen Sitzungsleitung und Protokollführung per
Akklamation gewählt werden.
3.
Es werden die Wahlmodi für normale Personenwahlen und die Wahl der
Vertrauenspersonen im Anfangsplenum unterschieden.
4.
Stimmberechtigt für normale Personenwahlen ist jede im Plenum
anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat.
Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der
jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur
Beratung zu gewähren.
5.
Die normalen Personenwahlen sind wie folgt durchzuführen:
*
Die Kandidierenden stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor
und können vom Plenum befragt werden.
*
Danach ist dem Plenum die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss
der Kandidierenden über diese zu diskutieren.
*
Diese Diskussion wird nicht protokolliert.
*
Eine kandidierende Person gilt als gewählt, wenn die Person mehr
Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, /mindestens elf Ja-Stimmen/ erhält
und die Wahl annimmt.
*
Enthaltungen sind möglich und wirken wie nicht oder ungültig
abgegebene Stimmen.
*
Sollten mehr Kandidierende gewählt werden, als Posten zur
Verfügung stehen, werden sie nach Anzahl der Ja-Stimmen besetzt.
6.
Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich
und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Der
Antrag auf Abwahl ist bis spätestens 15 Uhr am Vortag der
ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. Die betroffene Person ist
jedoch nach Möglichkeit anzuhören." - aus der GO der ZaPF
Viele Grüße
Niklas
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