Moin ihr,
weil wir ja gerade beim PVT drüber gesprochen haben: Hier sind unsere Entsenderichtlinien.
Generell läuft das bei uns über Personenwahlen auf ZaPF Plena.
Aufstellen lassen darf sich bei der ZaPF jede Person. Diese müssen
sich auf dem Plenum einmal vorstellen. Das geht normalerweise auch
online. Zur Koordnation soll eine Mail an den StAPF unter
stapf@zapf.in geschrieben werden.
"Zu seinen [ZaPF Plenum] Beschlusskompetenzen zählt auch die Wahl der vertretenden Personen für den studentischen Akkreditierungspool für Bachelor- und Masterstudiengänge und ähnliche Gremien." - aus der Satzung der ZaPF
"4.2 Personenwahlen
Das passive Wahlrecht für Personenwahlen haben alle natürlichen Personen.
Personenwahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. In Abweichung davon dürfen Sitzungsleitung und Protokollführung per Akklamation gewählt werden.
Es werden die Wahlmodi für normale Personenwahlen und die Wahl der Vertrauenspersonen im Anfangsplenum unterschieden.
Stimmberechtigt für normale Personenwahlen ist jede im Plenum anwesende Fachschaft die mindestens eine teilnehmende Person hat. Jede Fachschaft hat eine Stimme; wie sie abstimmt, ist innerhalb der jeweiligen Fachschaft zu regeln. Den Fachschaften ist Zeit zur Beratung zu gewähren.
Die normalen Personenwahlen sind wie folgt durchzuführen:
Die Kandidierenden stellen sich vor der Wahl kurz dem Plenum vor und können vom Plenum befragt werden.
Danach ist dem Plenum die Möglichkeit zu geben, unter Ausschluss der Kandidierenden über diese zu diskutieren.
Diese Diskussion wird nicht protokolliert.
Eine kandidierende Person gilt als gewählt, wenn die Person mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen, mindestens elf Ja-Stimmen erhält und die Wahl annimmt.
Enthaltungen sind möglich und wirken wie nicht oder ungültig abgegebene Stimmen.
Sollten mehr Kandidierende gewählt werden, als Posten zur Verfügung stehen, werden sie nach Anzahl der Ja-Stimmen besetzt.
Abwahlen sind auch bei Abwesenheit der betroffenen Person möglich und bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Antrag auf Abwahl ist bis spätestens 15 Uhr am Vortag der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen. Die betroffene Person ist jedoch nach Möglichkeit anzuhören." - aus der GO der ZaPF
Viele Grüße
Niklas