----- Weitergeleitete Nachricht ----- Von: "Hornegger, Joachim"
<joachim.hornegger(a)fau.de> An: "spenger(a)smail.uni-koeln.de"
<spenger(a)smail.uni-koeln.de> Cc: "Wittmann, Christina"
<christina.cw.wittmann(a)fau.de> Gesendet: Mo., Nov. 22, 2021 at 16:14 Betreff: WG:
ZaPF: Bayerisches Hochschulgesetz: Resolution der ZaPF (Zusammenkunft aller
Physik-Fachschaften) Sehr geehrte Frau Penger,
zunächst möchte ich mich herzlich für die Übersendung der Resolution und die engagierte
Auseinandersetzung der ZaPF mit der bayerischen Hochschulrechtsnovelle bedanken. Mit ihrer
Teilnahme an der öffentlichen Diskussion über den Entwurf des Bayerischen
Hochschulinnovatiosgesetzes vom 18.05.2021 (BayHIG-E) leisten Sie einen wichtigen Beitrag
zum aktiven Diskurs der Hochschulrechtsnovelle.
Zu den Kritikpunkten der ZaPF möchte ich Ihnen folgende Rückmeldung geben (wobei ich
vorwegschicken muss, dass der derzeitige Stand des Gesetzes unklar ist und mir kein
aktuellerer Gesetzesentwurf als der vom 18.05.2021 bekannt ist):
1. Die in Art. 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BayHIG-E vorgesehene Gebührenregelung zieht keine
unmittelbare Gebührenlast nach sich und führt keine Studiengebühren für
drittstaatsangehörige Studierende ein. Die Norm eröffnet den Hochschulen im Rahmen ihrer
Finanzautonomie lediglich die Möglichkeit, Gebühren zu erheben. Die Entscheidung über die
Gebührenerhebung liegt im Ermessen jeder einzelnen Hochschule.
Sollten einzelne Hochschulen aus finanziellen Gründen gehalten sein, solche Gebühren
einzuführen, so dürfen die Gebühren begrifflich und nach dem Gesetzeswortlaut nur zur
Deckung tatsächlich entstehender Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme konkreter
Leistungen erhoben werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Gebühren nur dort
erhoben werden, wo auch Kosten veranlasst werden. Der Gesetzesentwurf lässt keine
pauschalen Gebühren zu, sondern nur zur Deckung besonderer Aufwendungen, und zwar strikt
beschränkt nur auf Aufwendungen, welche bei der Auswahl und der sozialen Betreuung
entstehen. Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und das Studium in
einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss
führt, bleiben grundsätzlich abgabenfrei (Art. 13 Abs. 1 BayHIG-E).
Sollten einzelne Hochschulen o. g. Gebühren einführen, so müssen die Gebühren nach dem
Äquivalenzprinzip so bemessen werden, dass der Aufwand der Hochschule sowie der Nutzen,
der wirtschaftliche Wert oder die sonstige Bedeutung der Leistung für die
Leistungsempfängerin oder den Leistungsempfänger angemessen berücksichtigt werden (Art. 13
Abs. 5 BayHIG-E). Die Sozialverträglichkeit einer eventuellen Gebührenerhebung soll durch
die Möglichkeit der Stundung, der Ratenzahlung und der Ermäßigung bis hin zum Erlass
garantiert werden (Art. 13 Abs. 6 BayHIG E).
An der FAU werden wir nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, Gebühren für die Auswahl
und soziale Betreuung von Studierenden und Studieninteressierten aus Nicht-EU-Staaten
gemäß Art. 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BayHIG-E zu erheben. Die FAU ist mit ihrem
Zukunftskonzept #FAU2025 ausdrücklich der Vielfalt verbunden. Vielfalt bedeutet für die
FAU Internationalisierung und Weltoffenheit auch über die Grenzen der EU und des EWR
hinaus. Deshalb werden wir an der FAU unseren Zugewinn an Autonomie, der mit dem BayHIG
einhergeht, dazu nutzen, die Vielfalt an der FAU auch durch Aufnahme von
Studienbewerberinnen und -bewerbern aus Drittstaaten weiter zu fördern.
2. Hinsichtlich des Wegfalls einer Regelung zu den Studienzuschüssen möchte ich noch
einmal darauf verweisen, dass mir kein aktuellerer Gesetzesentwurf als der vom 18.05.2021
vorliegt. Auf der Grundlage des BayHIG-E vom 18.05.2021 gehe ich davon aus, dass die
Studienzuschüsse in vollem Umfang erhalten bleiben und die Zweckbindung dieser Mittel in
den Zielvereinbarungen der Hochschulen mit dem Bayerischen Staatsministerium für
Wissenschaft und Kunst berücksichtigt werden kann.
Ich hoffe, ich konnte mit meiner Rückmeldung einige Ihrer Bedenken ausräumen und ermuntere
Sie ausdrücklich, sich weiter gemeinsam mit den Mitgliedern der ZaPF an der Diskussion um
das BayHIG-E zu beteiligen.
Beste Grüße
Joachim Hornegger
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Joachim Hornegger
President
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
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