----- Weitergeleitete Nachricht -----
Von: "Hornegger, Joachim" <joachim.hornegger@fau.de>
An: "spenger@smail.uni-koeln.de" <spenger@smail.uni-koeln.de>
Cc: "Wittmann, Christina" <christina.cw.wittmann@fau.de>
Gesendet: Mo., Nov. 22, 2021 at 16:14
Betreff: WG: ZaPF: Bayerisches Hochschulgesetz: Resolution der ZaPF (Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften)
Sehr geehrte Frau Penger,

zunächst möchte ich mich herzlich für die Übersendung der Resolution und die engagierte Auseinandersetzung der ZaPF mit der bayerischen Hochschulrechtsnovelle bedanken. Mit ihrer Teilnahme an der öffentlichen Diskussion über den Entwurf des Bayerischen Hochschulinnovatiosgesetzes vom 18.05.2021 (BayHIG-E) leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum aktiven Diskurs der Hochschulrechtsnovelle.
Zu den Kritikpunkten der ZaPF möchte ich Ihnen folgende Rückmeldung geben (wobei ich vorwegschicken muss, dass der derzeitige Stand des Gesetzes unklar ist und mir kein aktuellerer Gesetzesentwurf als der vom 18.05.2021 bekannt ist):
1. Die in Art. 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BayHIG-E vorgesehene Gebührenregelung zieht keine unmittelbare Gebührenlast nach sich und führt keine Studiengebühren für drittstaatsangehörige Studierende ein. Die Norm eröffnet den Hochschulen im Rahmen ihrer Finanzautonomie lediglich die Möglichkeit, Gebühren zu erheben. Die Entscheidung über die Gebührenerhebung liegt im Ermessen jeder einzelnen Hochschule.

Sollten einzelne Hochschulen aus finanziellen Gründen gehalten sein, solche Gebühren einzuführen, so dürfen die Gebühren begrifflich und nach dem Gesetzeswortlaut nur zur Deckung tatsächlich entstehender Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme konkreter Leistungen erhoben werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Gebühren nur dort erhoben werden, wo auch Kosten veranlasst werden. Der Gesetzesentwurf lässt keine pauschalen Gebühren zu, sondern nur zur Deckung besonderer Aufwendungen, und zwar strikt beschränkt nur auf Aufwendungen, welche bei der Auswahl und der sozialen Betreuung entstehen. Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, bleiben grundsätzlich abgabenfrei (Art. 13 Abs. 1 BayHIG-E).

Sollten einzelne Hochschulen o. g. Gebühren einführen, so müssen die Gebühren nach dem Äquivalenzprinzip so bemessen werden, dass der Aufwand der Hochschule sowie der Nutzen, der wirtschaftliche Wert oder die sonstige Bedeutung der Leistung für die Leistungsempfängerin oder den Leistungsempfänger angemessen berücksichtigt werden (Art. 13 Abs. 5 BayHIG-E). Die Sozialverträglichkeit einer eventuellen Gebührenerhebung soll durch die Möglichkeit der Stundung, der Ratenzahlung und der Ermäßigung bis hin zum Erlass garantiert werden (Art. 13 Abs. 6 BayHIG E).

An der FAU werden wir nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, Gebühren für die Auswahl und soziale Betreuung von Studierenden und Studieninteressierten aus Nicht-EU-Staaten gemäß Art. 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BayHIG-E zu erheben. Die FAU ist mit ihrem Zukunftskonzept #FAU2025 ausdrücklich der Vielfalt verbunden. Vielfalt bedeutet für die FAU Internationalisierung und Weltoffenheit auch über die Grenzen der EU und des EWR hinaus. Deshalb werden wir an der FAU unseren Zugewinn an Autonomie, der mit dem BayHIG einhergeht, dazu nutzen, die Vielfalt an der FAU auch durch Aufnahme von Studienbewerberinnen und -bewerbern aus Drittstaaten weiter zu fördern.

2. Hinsichtlich des Wegfalls einer Regelung zu den Studienzuschüssen möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass mir kein aktuellerer Gesetzesentwurf als der vom 18.05.2021 vorliegt. Auf der Grundlage des BayHIG-E vom 18.05.2021 gehe ich davon aus, dass die Studienzuschüsse in vollem Umfang erhalten bleiben und die Zweckbindung dieser Mittel in den Zielvereinbarungen der Hochschulen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst berücksichtigt werden kann.

Ich hoffe, ich konnte mit meiner Rückmeldung einige Ihrer Bedenken ausräumen und ermuntere Sie ausdrücklich, sich weiter gemeinsam mit den Mitgliedern der ZaPF an der Diskussion um das BayHIG-E zu beteiligen.

Beste Grüße

Joachim Hornegger

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Joachim Hornegger
President
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg
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