Sehr geehrte Medienschaffende,
die Solidarität mit den aus der Ukraine geflüchteten Menschen ist in
Deutschland und auch in Sachsen unverkennbar. Diese hat jedoch Grenzen.
Jungen Studierenden mit Drittstaatsangehörigkeit droht bald die
Abschiebung. Doch sogar die Landesregierung könnte handeln und den
Betroffenen hier eine Perspektive bieten - wenn sie denn wöllte. Die KSS
richtet sich daher mit einem offenen Brief direkt an Innenminister
Schuster.
Lesen Sie mehr zum Thema in unserer Pressemitteilung unten sowie unseren
offenen Brief im Anhang dieser Mail.
Für Rückfragen erreichen Sie die Sprecher*innen der KSS Uta Lemke (+49
1590 8475 494) und Sabine Giese (+49 1522 1874 904) unter
sprecherinnen(a)kss-sachsen.de.
Die Pressemitteilung und der offene Brief sind auch online
<
https://www.kss-sachsen.de/pm_19_22> einsehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Giese
--
Sprecherin der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
c/o StuRa der Universität Leipzig
Universitätsstraße 1
04109 Leipzig
Mail:sprecherinnen@kss-sachsen.de
Tel.: 0152 21874904
*+++ Pressemitteilung+++*
*Keine Zweiklassenpolitik für aus der Ukraine geflüchtete Studierende!*
*Landesstudierendenvertretung KSS richtet sich mit der Forderung um
Aufenthaltserlaubnisse für alle aus der Ukraine geflüchteten
Studierenden direkt mit einem offenen Brief an Innenminister Schuster*
Während geflüchtete Studierende mit ukrainischer Staatsbürgerschaft seit
dem 01. Juni sogar Anspruch auf BAföG haben, müssen
Drittstaatsangehörige weiterhin um ihre Existenz bangen. Denn mit Ablauf
der aktuell geltenden Fassung der
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zum 31. August 2022 müssen viele
geflüchtete Studierende ausreisen, die nicht nachweisen können, dass sie
nicht sicher und dauerhaft in ihr ursprüngliches Herkunftsland zurück
können. Viele von ihnen haben dort jedoch nicht die Möglichkeit, ihr in
der Ukraine begonnenes Studium fortzusetzen. Die Konferenz Sächsicher
Studierendenschaften (KSS) hat sich daher bereits Anfang April an
Sachsens zuständige Politiker*innen gewandt – unter anderem
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow – und unbürokratische Lösungen
gefordert, die ein Weiterstudieren in Deutschland unabhängig der
Staatsbürgerschaft ermöglichen (
https://www.kss-sachsen.de/pm_10_22).
Nun wendet sich die Landesstudierendenvertretung mit einem offenen Brief
direkt an Sachsens zuständigen Innenminister Armin Schuster und ruft ihn
zur Umsetzung eines Landesaufnahmeprogrammes für die betroffenen
Studierenden in Sachsen auf.
„Es herrscht viel Solidarität mit den aus der Ukraine geflüchteten
Menschen im Land. Diese hört jedoch anscheinend mal wieder bei der
Hautfarbe oder Staatsangehörigkeit auf. Wir fordern schlichtweg gleiches
Recht für alle aus der Ukraine geflüchteten Studierenden, die hier in
Sachsen gern ihr Studium fortsetzen möchten“, erklärt *Sabine Giese,
Sprecherin der KSS.* Nach aktuellem Stand wurde die
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung, welche die Rechtsgrundlage für
den visumsfreien Aufenthalt der betroffenen Studierenden bietet, mit
Beschluss des Bundesrates vom 08. Juli 2022 bis Ende November
verlängert. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Ohne offiziellen
Aufenthaltstitel dürfen die Geflüchteten nur noch maximal 90 Tage in
Deutschland bleiben. Diesen Titel können die geflüchteten Studierenden
jedoch nur mit einer Hochschuleinschreibung oder einen
studienvorbereitenden Sprachkurs erlangen. Da diese Möglichkeiten noch
nicht lückenlos an den sächsischen Hochschulen geschaffen wurden, werden
viele geflüchtete Studierende mit Drittstaatsangehörigkeit Ende August
das Land verlassen müssen.
„Die Frist von 90 Tagen reicht einfach nicht aus – die Studierenden
müssen hierfür zunächst einmal Zugang zu Sprachkursen erhalten. Auf die
Zusage der Finanzierung ebendieser Kurse durch die Sächsische Regierung
warten die Hochschulen jedoch teilweise noch immer. Unter den
Ministerien wird sich die Verantwortung hierfür offenbar hin- und
hergeschoben. Es braucht daher dringend konkrete rechtliche Lösungen,
die den Drittstaatsangehörigen die nötige Zeit geben, um die notwendigen
Vorkehrungen für das Weiterstudieren treffen zu können“, ergänzt *Giese*.
Neben einer leichteren Vergabe der Aufenthaltserlaubnisse fordert die
KSS ein Landesaufnahmeprogramm für geflüchtete Studierende in Sachsen.
„Wir wollen nicht mehr abwarten, bis der Bund sich dazu entscheidet, die
Zweiklassenpolitik fallen zu lassen. Nach dem aktuellen
Aufenthaltsgesetz können auch die Länder voranschreiten und entsprechend
gemäß § 23 des Aufenthaltsgesetzes im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium des Inneren Aufnahmeprogramme starten, die auch den
Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zum Zweck des Studiums
ermöglichen würden. Dadurch wären die Betroffenen ebenso wie ihre
ukrainischen Kommiliton*innen für den Bezug von BAföG berechtigt. Wir
möchten Sie, Herr Staatsminister Schuster, daher inständig dazu
aufrufen, einen mutigen Schritt in Sachen Flüchtlingspolitik in Sachsen
zu wagen und damit eine Vorreiterrolle im Bund zu übernehmen“, schließt
*Uta Lemke, ebenfalls Sprecher*in der KSS*.
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