Sehr geehrte Medienschaffende,
die Solidarität mit den aus der Ukraine geflüchteten Menschen ist
in Deutschland und auch in Sachsen unverkennbar. Diese hat jedoch
Grenzen. Jungen Studierenden mit Drittstaatsangehörigkeit droht
bald die Abschiebung. Doch sogar die Landesregierung könnte
handeln und den Betroffenen hier eine Perspektive bieten - wenn
sie denn wöllte. Die KSS richtet sich daher mit einem offenen
Brief direkt an Innenminister Schuster.
Lesen Sie mehr zum Thema in unserer Pressemitteilung unten sowie unseren offenen Brief im Anhang dieser Mail.
Für Rückfragen erreichen Sie die Sprecher*innen der KSS Uta Lemke (+49 1590 8475 494) und Sabine Giese (+49 1522 1874 904) unter sprecherinnen@kss-sachsen.de.
Die Pressemitteilung und der offene Brief sind auch online einsehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Giese
-- Sprecherin der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften Konferenz Sächsischer Studierendenschaften c/o StuRa der Universität Leipzig Universitätsstraße 1 04109 Leipzig Mail: sprecherinnen@kss-sachsen.de Tel.: 0152 21874904
+++ Pressemitteilung+++
„Die Frist von 90 Tagen reicht einfach nicht aus – die Studierenden müssen hierfür zunächst einmal Zugang zu Sprachkursen erhalten. Auf die Zusage der Finanzierung ebendieser Kurse durch die Sächsische Regierung warten die Hochschulen jedoch teilweise noch immer. Unter den Ministerien wird sich die Verantwortung hierfür offenbar hin- und hergeschoben. Es braucht daher dringend konkrete rechtliche Lösungen, die den Drittstaatsangehörigen die nötige Zeit geben, um die notwendigen Vorkehrungen für das Weiterstudieren treffen zu können“, ergänzt Giese.
Neben einer leichteren Vergabe der Aufenthaltserlaubnisse fordert
die KSS ein Landesaufnahmeprogramm für geflüchtete Studierende in
Sachsen. „Wir wollen nicht mehr abwarten, bis der Bund sich dazu
entscheidet, die Zweiklassenpolitik fallen zu lassen. Nach dem
aktuellen Aufenthaltsgesetz können auch die Länder voranschreiten
und entsprechend gemäß § 23 des Aufenthaltsgesetzes im
Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren
Aufnahmeprogramme starten, die auch den Drittstaatsangehörigen ein
Aufenthaltsrecht zum Zweck des Studiums ermöglichen würden.
Dadurch wären die Betroffenen ebenso wie ihre ukrainischen
Kommiliton*innen für den Bezug von BAföG berechtigt. Wir möchten
Sie, Herr Staatsminister Schuster, daher inständig dazu aufrufen,
einen mutigen Schritt in Sachen Flüchtlingspolitik in Sachsen zu
wagen und damit eine Vorreiterrolle im Bund zu übernehmen“,
schließt Uta Lemke, ebenfalls Sprecher*in der KSS.