Sehr geehrte Medienschaffende,

die Solidarität mit den aus der Ukraine geflüchteten Menschen ist in Deutschland und auch in Sachsen unverkennbar. Diese hat jedoch Grenzen. Jungen Studierenden mit Drittstaatsangehörigkeit droht bald die Abschiebung. Doch sogar die Landesregierung könnte handeln und den Betroffenen hier eine Perspektive bieten - wenn sie denn wöllte. Die KSS richtet sich daher mit einem offenen Brief direkt an Innenminister Schuster.

Lesen Sie mehr zum Thema in unserer Pressemitteilung unten sowie unseren offenen Brief im Anhang dieser Mail.

Für Rückfragen erreichen Sie die Sprecher*innen der KSS Uta Lemke (+49 1590 8475 494) und Sabine Giese (+49 1522 1874 904) unter sprecherinnen@kss-sachsen.de.

Die Pressemitteilung und der offene Brief sind auch online einsehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Giese

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Sprecherin der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften

Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
c/o StuRa der Universität Leipzig
Universitätsstraße 1
04109 Leipzig

Mail: sprecherinnen@kss-sachsen.de
Tel.: 0152 21874904


+++ Pressemitteilung+++

Keine Zweiklassenpolitik für aus der Ukraine geflüchtete Studierende!

Landesstudierendenvertretung KSS richtet sich mit der Forderung um Aufenthaltserlaubnisse für alle aus der Ukraine geflüchteten Studierenden direkt mit einem offenen Brief an Innenminister Schuster

Während geflüchtete Studierende mit ukrainischer Staatsbürgerschaft seit dem 01. Juni sogar Anspruch auf BAföG haben, müssen Drittstaatsangehörige weiterhin um ihre Existenz bangen. Denn mit Ablauf der aktuell geltenden Fassung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zum 31. August 2022 müssen viele geflüchtete Studierende ausreisen, die nicht nachweisen können, dass sie nicht sicher und dauerhaft in ihr ursprüngliches Herkunftsland zurück können. Viele von ihnen haben dort jedoch nicht die Möglichkeit, ihr in der Ukraine begonnenes Studium fortzusetzen. Die Konferenz Sächsicher Studierendenschaften (KSS) hat sich daher bereits Anfang April an Sachsens zuständige Politiker*innen gewandt – unter anderem Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow – und unbürokratische Lösungen gefordert, die ein Weiterstudieren in Deutschland unabhängig der Staatsbürgerschaft ermöglichen (https://www.kss-sachsen.de/pm_10_22). Nun wendet sich die Landesstudierendenvertretung mit einem offenen Brief direkt an Sachsens zuständigen Innenminister Armin Schuster und ruft ihn zur Umsetzung eines Landesaufnahmeprogrammes für die betroffenen Studierenden in Sachsen auf.

„Es herrscht viel Solidarität mit den aus der Ukraine geflüchteten Menschen im Land. Diese hört jedoch anscheinend mal wieder bei der Hautfarbe oder Staatsangehörigkeit auf. Wir fordern schlichtweg gleiches Recht für alle aus der Ukraine geflüchteten Studierenden, die hier in Sachsen gern ihr Studium fortsetzen möchten“, erklärt Sabine Giese, Sprecherin der KSS. Nach aktuellem Stand wurde die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung, welche die Rechtsgrundlage für den visumsfreien Aufenthalt der betroffenen Studierenden bietet, mit Beschluss des Bundesrates vom 08. Juli 2022 bis Ende November verlängert. Es gibt jedoch eine Einschränkung: Ohne offiziellen Aufenthaltstitel dürfen die Geflüchteten nur noch maximal 90 Tage in Deutschland bleiben. Diesen Titel können die geflüchteten Studierenden jedoch nur mit einer Hochschuleinschreibung oder einen studienvorbereitenden Sprachkurs erlangen. Da diese Möglichkeiten noch nicht lückenlos an den sächsischen Hochschulen geschaffen wurden, werden viele geflüchtete Studierende mit Drittstaatsangehörigkeit Ende August das Land verlassen müssen.

„Die Frist von 90 Tagen reicht einfach nicht aus – die Studierenden müssen hierfür zunächst einmal Zugang zu Sprachkursen erhalten. Auf die Zusage der Finanzierung ebendieser Kurse durch die Sächsische Regierung warten die Hochschulen jedoch teilweise noch immer. Unter den Ministerien wird sich die Verantwortung hierfür offenbar hin- und hergeschoben. Es braucht daher dringend konkrete rechtliche Lösungen, die den Drittstaatsangehörigen die nötige Zeit geben, um die notwendigen Vorkehrungen für das Weiterstudieren treffen zu können“, ergänzt Giese.

Neben einer leichteren Vergabe der Aufenthaltserlaubnisse fordert die KSS ein Landesaufnahmeprogramm für geflüchtete Studierende in Sachsen. „Wir wollen nicht mehr abwarten, bis der Bund sich dazu entscheidet, die Zweiklassenpolitik fallen zu lassen. Nach dem aktuellen Aufenthaltsgesetz können auch die Länder voranschreiten und entsprechend gemäß § 23 des Aufenthaltsgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren Aufnahmeprogramme starten, die auch den Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltsrecht zum Zweck des Studiums ermöglichen würden. Dadurch wären die Betroffenen ebenso wie ihre ukrainischen Kommiliton*innen für den Bezug von BAföG berechtigt. Wir möchten Sie, Herr Staatsminister Schuster, daher inständig dazu aufrufen, einen mutigen Schritt in Sachen Flüchtlingspolitik in Sachsen zu wagen und damit eine Vorreiterrolle im Bund zu übernehmen“, schließt Uta Lemke, ebenfalls Sprecher*in der KSS.