Hallo zusammen,
wir würden gern die Resolution zum Bayerischen Bundeswehrgesetz einbringen.
Gute Nacht ;)
# Resolution zum Bayerischen Gesetzentwurf zur Förderung der Bundeswehr
Adressat*innen:
* Bayrische Landesregierung (poststelle(a)stk.bayern.de)
* Bayrisches Kultusministerium (poststelle(a)stmuk.bayern.de)
* Bayrisches Wissenschaftsministerium (…)
* GEW (Bayern) (info(a)gew-bayern.de)
* Bildungspolitische Sprecher*innen der Landtagsfraktionen (inkl.
AfD?) (info(a)gruene-fraktion-bayern.de, info(a)bayernspd-landtag.de,
geschaeftsstelle(a)afdbayern.de)
* Bildungsministerium (bundesweit) (bmbf(a)bmbf.bund.de)
* alle Hochschulpräsidien in Bayern
Antragsteller*innen:
Frowin (München), Annemarie (Köln), Anton (Köln), Felix (Darmstadt),
Alex (Frankfurt)
Text:
Die ZaPF lehnt den Gesetzentwurf zur Förderung der Bundeswehr in Bayern
ab und fordert eine klare Trennung zwischen Bildungseinrichtungen,
Wissenschaft und dem Militär.
## Zur Änderung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes
Wie die ZaPF in der Vergangenheit bereits gefordert hat [1], ist es
notwendig, dass die Hochschulen einen Beitrag zu einer gerechten,
nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt leisten. Dies steht
direkt im Widerspruch zu §1 Abs. 2 des Gesetzesentwurfs. Wettrüsten, das
als “Sicherheitspolitik” getarnt wird, führt unweigerlich zu zunehmenden
globalen Spannungen. Im Kontrast dazu fordern wir daher, dass sich
bayerische Hochschulen in ihrer Grundordnung eine Zivilklausel geben, um
damit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen. Weiterhin
wird es der Bundeswehr durch §1 Abs. 1 des Gesetzesentwurf ermöglicht,
eine Kooperation mit Hochschulen zu erzwingen, ohne dass die Hochschulen
dazu in der Lage sind, dies abzulehnen. Die Hochschulen sind aktuell
bereits viel zu stark auf Drittmittel angewiesen und die Fokussierung
öffentlicher Mittel auf militärische Zwecke wird das Problem dieser
Abhängigkeit nur verstärken. Die ZaPF sieht hierin einen Eingriff in die
Freiheit der Forschung und Lehre an Hochschulen, welche in Art. 5 Abs. 3
des Grundgesetz verankert ist.
## Zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen
Eine zentrale Aufgabe der (politischen) Bildung in Schulen ist es,
Schüler*innen im Sinne einer friedlichen und nachhaltigen Welt zu
erziehen, sie zu ermündigen, sich eine eigene Meinung zu bilden und
dafür einzustehen.
Die Bundeswehr ist in diesem Prozess keinesfalles neutral, weshalb eine
Verpflichtung der Schulen, dabei mit der Bundeswehr zusammenzuarbeiten,
diesem Ziel entgegen steht. Die bevorzugte Stellung der Bundeswehr
gegenüber anderen Organisationen/Ansichten, wie sie durch den
Gesetzesentwurf herbeigeführt wird, führt damit zu einer
unausgeglichenen Darstellung.
Der erste Satz der vorgeschlagenen Gesetzesänderung des §2 BayEUG
verpflichtet Schulen und Lehrkräfte zur Zusammenarbeit mit
Jugendoffizier*innen. Dies sehen wir als schwerwiegenden Eingriff in die
Unterrichtsgestaltung der bayrischen Lehrkräfte. Wir halten die
Lehrkräfte durch ihre fundierte Ausbildung befähigt, selbstständig zu
entscheiden, ob das Einladen von Gästen an die Schule im Sinne ihres
Unterrichts ist.
Wir teilen die Auffassung der GEW Bayern, dass
Bundeswehr-Jugendoffizier*innen pädagogisch nicht für einen
sicherheitspolitischen Exkurs im Sozialkundeunterricht qualifizert sind
und das Prinzip der Schüler*innenorientierung in der politischen Bildung
durch die parteiische Darstellung ohne sichtbare, zivile Gegenposition
gefährdet wird. [2]
Die ZaPF vertritt auch die Meinung, dass Schulen kein Ort der
Rekrutierung Minderjähriger sind, und dem weder durch ein
verpflichtendes Einladen von Jugendoffizier*innen gezeichnetes
Selbstbild der Bundeswehr noch durch offene Werbung durch
Karriereberater*innen der Bundeswehr in den Klassenzimmern Vorschub
geleistet werden sollte.
[1]
https://zapf.wiki/images/0/0a/Verantwortung_SoSe17.pdf
[2]
https://www.gew-bayern.de/aktuelles/detailseite/zum-gesetzentwurf-zur-foe...
Begründung:
mündlich
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