Hallo zusammen,

wir würden gern die Resolution zum Bayerischen Bundeswehrgesetz einbringen.

Gute Nacht ;)

# Resolution zum Bayerischen Gesetzentwurf zur Förderung der Bundeswehr

Adressat*innen:

Antragsteller*innen:
Frowin (München), Annemarie (Köln), Anton (Köln), Felix (Darmstadt), Alex (Frankfurt)

Text:
Die ZaPF lehnt den Gesetzentwurf zur Förderung der Bundeswehr in Bayern ab und fordert eine klare Trennung zwischen Bildungseinrichtungen, Wissenschaft und dem Militär.

## Zur Änderung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes

Wie die ZaPF in der Vergangenheit bereits gefordert hat [1], ist es notwendig, dass die Hochschulen einen Beitrag zu einer gerechten, nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt leisten. Dies steht direkt im Widerspruch zu §1 Abs. 2 des Gesetzesentwurfs. Wettrüsten, das als “Sicherheitspolitik” getarnt wird, führt unweigerlich zu zunehmenden globalen Spannungen. Im Kontrast dazu fordern wir daher, dass sich bayerische Hochschulen in ihrer Grundordnung eine Zivilklausel geben, um damit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen. Weiterhin wird es der Bundeswehr durch §1 Abs. 1 des Gesetzesentwurf ermöglicht, eine Kooperation mit Hochschulen zu erzwingen, ohne dass die Hochschulen dazu in der Lage sind, dies abzulehnen. Die Hochschulen sind aktuell bereits viel zu stark auf Drittmittel angewiesen und die Fokussierung öffentlicher Mittel auf militärische Zwecke wird das Problem dieser Abhängigkeit nur verstärken. Die ZaPF sieht hierin einen Eingriff in die Freiheit der Forschung und Lehre an Hochschulen, welche in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetz verankert ist.

## Zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

Eine zentrale Aufgabe der (politischen) Bildung in Schulen ist es, Schüler*innen im Sinne einer friedlichen und nachhaltigen Welt zu erziehen, sie zu ermündigen, sich eine eigene Meinung zu bilden und dafür einzustehen.
Die Bundeswehr ist in diesem Prozess keinesfalles neutral, weshalb eine Verpflichtung der Schulen, dabei mit der Bundeswehr zusammenzuarbeiten, diesem Ziel entgegen steht. Die bevorzugte Stellung der Bundeswehr gegenüber anderen Organisationen/Ansichten, wie sie durch den Gesetzesentwurf herbeigeführt wird, führt damit zu einer unausgeglichenen Darstellung.
Der erste Satz der vorgeschlagenen Gesetzesänderung des §2 BayEUG verpflichtet Schulen und Lehrkräfte zur Zusammenarbeit mit Jugendoffizier*innen. Dies sehen wir als schwerwiegenden Eingriff in die Unterrichtsgestaltung der bayrischen Lehrkräfte. Wir halten die Lehrkräfte durch ihre fundierte Ausbildung befähigt, selbstständig zu entscheiden, ob das Einladen von Gästen an die Schule im Sinne ihres Unterrichts ist.
Wir teilen die Auffassung der GEW Bayern, dass Bundeswehr-Jugendoffizier*innen pädagogisch nicht für einen sicherheitspolitischen Exkurs im Sozialkundeunterricht qualifizert sind und das Prinzip der Schüler*innenorientierung in der politischen Bildung durch die parteiische Darstellung ohne sichtbare, zivile Gegenposition gefährdet wird. [2]

Die ZaPF vertritt auch die Meinung, dass Schulen kein Ort der Rekrutierung Minderjähriger sind, und dem weder durch ein verpflichtendes Einladen von Jugendoffizier*innen gezeichnetes Selbstbild der Bundeswehr noch durch offene Werbung durch Karriereberater*innen der Bundeswehr in den Klassenzimmern Vorschub geleistet werden sollte.

[1] https://zapf.wiki/images/0/0a/Verantwortung_SoSe17.pdf
[2] https://www.gew-bayern.de/aktuelles/detailseite/zum-gesetzentwurf-zur-foerderung-der-bundeswehr-in-bayern

Begründung:
mündlich