Hallo zusammen,
wir würden gern die Resolution zum Bayerischen Bundeswehrgesetz
einbringen.
Gute Nacht ;)
# Resolution zum Bayerischen Gesetzentwurf zur Förderung der
Bundeswehr
Adressat*innen:
Antragsteller*innen:
Frowin (München), Annemarie (Köln), Anton (Köln), Felix
(Darmstadt), Alex (Frankfurt)
Text:
Die ZaPF lehnt den Gesetzentwurf zur Förderung der Bundeswehr in
Bayern ab und fordert eine klare Trennung zwischen
Bildungseinrichtungen, Wissenschaft und dem Militär.
## Zur Änderung des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes
Wie die ZaPF in der Vergangenheit bereits gefordert hat [1], ist
es notwendig, dass die Hochschulen einen Beitrag zu einer
gerechten, nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt
leisten. Dies steht direkt im Widerspruch zu §1 Abs. 2 des
Gesetzesentwurfs. Wettrüsten, das als “Sicherheitspolitik” getarnt
wird, führt unweigerlich zu zunehmenden globalen Spannungen. Im
Kontrast dazu fordern wir daher, dass sich bayerische Hochschulen
in ihrer Grundordnung eine Zivilklausel geben, um damit ihrer
gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen. Weiterhin wird es
der Bundeswehr durch §1 Abs. 1 des Gesetzesentwurf ermöglicht,
eine Kooperation mit Hochschulen zu erzwingen, ohne dass die
Hochschulen dazu in der Lage sind, dies abzulehnen. Die
Hochschulen sind aktuell bereits viel zu stark auf Drittmittel
angewiesen und die Fokussierung öffentlicher Mittel auf
militärische Zwecke wird das Problem dieser Abhängigkeit nur
verstärken. Die ZaPF sieht hierin einen Eingriff in die Freiheit
der Forschung und Lehre an Hochschulen, welche in Art. 5 Abs. 3
des Grundgesetz verankert ist.
## Zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen
Eine zentrale Aufgabe der (politischen) Bildung in Schulen ist es,
Schüler*innen im Sinne einer friedlichen und nachhaltigen Welt zu
erziehen, sie zu ermündigen, sich eine eigene Meinung zu bilden
und dafür einzustehen.
Die Bundeswehr ist in diesem Prozess keinesfalles neutral, weshalb
eine Verpflichtung der Schulen, dabei mit der Bundeswehr
zusammenzuarbeiten, diesem Ziel entgegen steht. Die bevorzugte
Stellung der Bundeswehr gegenüber anderen
Organisationen/Ansichten, wie sie durch den Gesetzesentwurf
herbeigeführt wird, führt damit zu einer unausgeglichenen
Darstellung.
Der erste Satz der vorgeschlagenen Gesetzesänderung des §2 BayEUG
verpflichtet Schulen und Lehrkräfte zur Zusammenarbeit mit
Jugendoffizier*innen. Dies sehen wir als schwerwiegenden Eingriff
in die Unterrichtsgestaltung der bayrischen Lehrkräfte. Wir halten
die Lehrkräfte durch ihre fundierte Ausbildung befähigt,
selbstständig zu entscheiden, ob das Einladen von Gästen an die
Schule im Sinne ihres Unterrichts ist.
Wir teilen die Auffassung der GEW Bayern, dass
Bundeswehr-Jugendoffizier*innen pädagogisch nicht für einen
sicherheitspolitischen Exkurs im Sozialkundeunterricht qualifizert
sind und das Prinzip der Schüler*innenorientierung in der
politischen Bildung durch die parteiische Darstellung ohne
sichtbare, zivile Gegenposition gefährdet wird. [2]
Die ZaPF vertritt auch die Meinung, dass Schulen kein Ort der
Rekrutierung Minderjähriger sind, und dem weder durch ein
verpflichtendes Einladen von Jugendoffizier*innen gezeichnetes
Selbstbild der Bundeswehr noch durch offene Werbung durch
Karriereberater*innen der Bundeswehr in den Klassenzimmern
Vorschub geleistet werden sollte.
[1] https://zapf.wiki/images/0/0a/Verantwortung_SoSe17.pdf
[2]
https://www.gew-bayern.de/aktuelles/detailseite/zum-gesetzentwurf-zur-foerderung-der-bundeswehr-in-bayern
Begründung:
mündlich