Sehr geehrte Frau Katrin Katzenmeier für den StAPF (Ständiger Ausschuss der
Physik-Fachschaften),
ich habe über unsere MIP Fakultät Ihre Resolution zum Nachteilsausgleich erhalten und
möchte kurz dazu Stellung nehmen.
Die Resolution zum Nachteilsausgleich ist sehr interessant zu lesen und hat mich aber auch
schockiert!
Ich finde, die von Ihnen angesprochene Punkte sehr wertvoll und nachvollziehbar und
dringend notwendig.
Es hat mich wirklich schockiert hat, ist das viele Dinge, die Sie fordern, bei uns in
Österreich schon selbstverständlich sind.
Hier gibt es eine gesetzliche Verankerung (im Universitätsgesetz) von
Behindertenbeauftragten, die nach einer regulierten „standardisierte“ Vorgehensweise
Studierenden Unterstützung bieten können.
Die Bezeichnung „Nachteilsausgleich“ finde ich diskriminierend und nicht mehr der Zeit
entsprechend. Ich kämpfe immer wieder mit Studierenden aus Deutschland, die diesen
Ausdruck verwenden. Bei uns gibt hier keine „Nachteile“ auszugleichen, denn die
Studierenden haben sich ja die Behinderungen, Beeinträchtigungen, psychischen und / oder
chronischen Erkrankungen nicht ausgesucht. Wir stecken Studierende nicht in Schubladen
oder Stigmatisieren sie durch die Diagnosen, die uns vorgelegt werden. Wir sehen immer den
Menschen!
In Österreich ist ihr gesetzliches Recht, dass man Sie im Studium und bei den Prüfungen
individuell bestmöglich unterstützt.
Selbstverständlich werden Studierende mit temporären Erkrankungen oder auch nach Unfällen
(was ja bei uns in den Bergen öfters vorkommt) serviciert und bekommen entsprechende
Unterstützungen.
Wir hier in Innsbruck wollen Studierende und keine Bittsteller. Die Kommunikation mit den
Studierenden und den Lehrenden über die Aktivierung von modifizierten Prüfungsmodalitäten
erfolgt zentral über eine weisungsfreie Stelle. So ist gewährleistet, dass alle gleich
behandelt werden und niemand bevorzugt oder diskriminiert wird. Die Lehrenden wissen, wenn
Sie ein offizielles Schreiben erhalten, dass dies auf geprüften Kriterien beruht und Hand
und Fuß hat. Dies betrifft alle ordentlichen Studierenden – auch Studierende aus dem
Ausland.
Etwaige notwendige technische Hilfsmittel werden zur Verfügung gestellt und können von den
Studierenden semesterweise ausgeliehen werden.
Es gibt auf jedem Standort einen Rollstuhl und einen Regenerationsraum, in den sich
Studierende zurückziehen können um z.B. Medikamente, Infusionen verabreichen oder um sich
eine Pause im Liegen zu gönnen.
Auf jeden Fall wird der Datenschutz bei uns groß geschrieben. Die gesamte Kommunikation
erfolgt immer ohne Diagnosen und nur mit Namen der Studierenden, Matrikelnummer und den
individuell angepassten Modifizierten Prüfungsmodalitäten.
Die Sensibilisierung der Lehrenden sowie der Mitarbeiter/innen an der Universität
Innsbruck ist ein stetiger Prozess. Wir lernen jeden Tag dazu und die Studierenden sind
Expert/innen in eigener Sache, können uns mitteilen, wie und wo man sie am besten
unterstützen kann.
Bei uns steht immer der Mensch im Mittelpunkt, nicht eine Diagnose oder ein „Nachteil“.
Ich hoffe, ich konnte eine andere Sichtweise schildern und Sie haben dadurch eine
Argumentationsgrundlage, um ein deutschlandweites Gesetz für Behindertenbeauftragte
umzusetzen. Meine Unterstützung haben Sie hier dabei.
Für Fragen bitte einfach melden.
Beste Grüße
Bettina Jeschke
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Mag. Bettina Jeschke
❤🧡💛💚💙💜
Behindertenbeauftragte der
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck
[Ukraine Fahne]
Innrain 52c / Josef Möller Haus / EG
A-6020 Innsbruck
e-mail: bettina.jeschke@uibk.ac.at<mailto:bettina.jeschke@uibk.ac.at>
Tel.: +43(0)512-507/8887
Fax.: +43(0)512-507/2728
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Betreff:
Resolution zum Nachteilsausgleich
Datum:
Mon, 12 Jun 2023 20:29:57 +0200
Von:
Ständiger Ausschuss aller Physikfachschaften
<stapf@zapf.in><mailto:stapf@zapf.in>
Antwort an:
stapf@zapf.in<mailto:stapf@zapf.in>
Organisation:
Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (ZaPF) hat sich auf ihrer letzten Tagung mit
Barrieren und Nachteilsausgleichen zur Minimierung dieser beschäftigt.
Die ZaPF erachtet es als notwendig, dass Barrieren im Studium und damit die Notwendigkeit
von Nachteilsausgleichen reduziert werden müssen. Außerdem muss es möglich sein,
individuell und ohne Hürden einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Unsere Forderungen
können Sie der angehängten Resolution entnehmen.
Wir würden uns über Rückmeldungen freuen und stehen für Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Katzenmeier
für den StAPF (Ständiger Ausschuss der Physik-Fachschaften)
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Leitungsgremium
StAPF - Ständiger Ausschuss aller Physik Fachschaften
ZaPF - Zusammenkunft aller Physikfachschaften