Sehr geehrte Frau Katrin Katzenmeier für den StAPF (Ständiger Ausschuss der Physik-Fachschaften),

 

ich habe über unsere MIP Fakultät Ihre Resolution zum Nachteilsausgleich erhalten und möchte kurz dazu Stellung nehmen.

 

Die Resolution zum Nachteilsausgleich ist sehr interessant zu lesen und hat mich aber auch schockiert!

 

Ich finde, die von Ihnen angesprochene Punkte sehr wertvoll und nachvollziehbar und dringend notwendig.

 

Es hat mich wirklich schockiert hat, ist das viele Dinge, die Sie fordern, bei uns in Österreich schon selbstverständlich sind.

Hier gibt es eine gesetzliche Verankerung (im Universitätsgesetz) von Behindertenbeauftragten, die nach einer regulierten „standardisierte“ Vorgehensweise Studierenden Unterstützung bieten können.

 

Die Bezeichnung „Nachteilsausgleich“ finde ich diskriminierend und nicht mehr der Zeit entsprechend. Ich kämpfe immer wieder mit Studierenden aus Deutschland, die diesen Ausdruck verwenden. Bei uns gibt hier keine „Nachteile“ auszugleichen, denn die Studierenden haben sich ja die Behinderungen, Beeinträchtigungen, psychischen und / oder chronischen Erkrankungen nicht ausgesucht. Wir stecken Studierende nicht in Schubladen oder Stigmatisieren sie durch die Diagnosen, die uns vorgelegt werden. Wir sehen immer den Menschen!

In Österreich ist ihr gesetzliches Recht, dass man Sie im Studium und bei den Prüfungen individuell bestmöglich unterstützt.

 

Selbstverständlich werden Studierende mit temporären Erkrankungen oder auch nach Unfällen (was ja bei uns in den Bergen öfters vorkommt) serviciert und bekommen entsprechende Unterstützungen.

 

Wir hier in Innsbruck wollen Studierende und keine Bittsteller. Die Kommunikation mit den Studierenden und den Lehrenden über die Aktivierung von modifizierten Prüfungsmodalitäten erfolgt zentral über eine weisungsfreie Stelle. So ist gewährleistet, dass alle gleich behandelt werden und niemand bevorzugt oder diskriminiert wird. Die Lehrenden wissen, wenn Sie ein offizielles Schreiben erhalten, dass dies auf geprüften Kriterien beruht und Hand und Fuß hat. Dies betrifft alle ordentlichen Studierenden – auch Studierende aus dem Ausland.

 

Etwaige notwendige technische Hilfsmittel werden zur Verfügung gestellt und können von den Studierenden semesterweise ausgeliehen werden.

Es gibt auf jedem Standort einen Rollstuhl und einen Regenerationsraum, in den sich Studierende zurückziehen können um z.B. Medikamente, Infusionen verabreichen oder um sich eine Pause im Liegen zu gönnen.

 

Auf jeden Fall wird der Datenschutz bei uns groß geschrieben. Die gesamte Kommunikation erfolgt immer ohne Diagnosen und nur mit Namen der Studierenden, Matrikelnummer und den individuell angepassten Modifizierten Prüfungsmodalitäten.

 

Die Sensibilisierung der Lehrenden sowie der Mitarbeiter/innen an der Universität Innsbruck ist ein stetiger Prozess. Wir lernen jeden Tag dazu und die Studierenden sind Expert/innen in eigener Sache, können uns mitteilen, wie und wo man sie am besten unterstützen kann.

 

Bei uns steht immer der Mensch im Mittelpunkt, nicht eine Diagnose oder ein „Nachteil“.

 

Ich hoffe, ich konnte eine andere Sichtweise schildern und Sie haben dadurch eine Argumentationsgrundlage, um ein deutschlandweites Gesetz für Behindertenbeauftragte umzusetzen. Meine Unterstützung haben Sie hier dabei.

 

Für Fragen bitte einfach melden.

 

Beste Grüße

Bettina Jeschke

 

 

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Mag. Bettina Jeschke

❤🧡💛💚💙💜

Behindertenbeauftragte der

Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

 

Ukraine Fahne 

Innrain 52c / Josef Möller Haus / EG

A-6020 Innsbruck

 

e-mail: bettina.jeschke@uibk.ac.at

 

Tel.: +43(0)512-507/8887

Fax.: +43(0)512-507/2728

 

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Betreff:

Resolution zum Nachteilsausgleich

Datum:

Mon, 12 Jun 2023 20:29:57 +0200

Von:

Ständiger Ausschuss aller Physikfachschaften <stapf@zapf.in>

Antwort an:

stapf@zapf.in

Organisation:

Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (ZaPF) hat sich auf ihrer letzten Tagung mit Barrieren und Nachteilsausgleichen zur Minimierung dieser beschäftigt.

 

Die ZaPF erachtet es als notwendig, dass Barrieren im Studium und damit die Notwendigkeit von Nachteilsausgleichen reduziert werden müssen. Außerdem muss es möglich sein, individuell und ohne Hürden einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Unsere Forderungen können Sie der angehängten Resolution entnehmen.

 

Wir würden uns über Rückmeldungen freuen und stehen für Fragen zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Katzenmeier

für den StAPF (Ständiger Ausschuss der Physik-Fachschaften)

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Leitungsgremium
StAPF - Ständiger Ausschuss aller Physik Fachschaften
ZaPF - Zusammenkunft aller Physikfachschaften