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<REFERAT21(a)bfdi.bund.de> An: "'spenger(a)smail.uni-koeln.de'"
<spenger(a)smail.uni-koeln.de> Cc: Gesendet: Mi., Nov. 3, 2021 at 14:48 Betreff: WG:
Datenschutz an Hochschulen und Universitäten Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
Bonn, 03.11.2021
und die Informationsfreiheit (BfDI)
Referat 21
Geschäftszeichen: 21-520/024#0170
Sehr geehrte Frau Penger,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03.11.2021.
In der von Ihnen geschilderten Angelegenheit kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist nämlich,
abgesehen von Ausnahmen bei Unternehmen, die Telekommunikations- oder Postdienstleistungen
erbringen oder unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz fallen, nur für die
Datenschutzkontrolle bei öffentlichen Stellen des Bundes zuständig.
Den Datenschutz im privaten Bereich und bei öffentlichen Stellen der Länder und Gemeinden
kontrollieren dagegen die Aufsichtsbehörden der Länder.
Die datenschutzrechtliche Zuständigkeit für Hochschulen und Universitäten liegt
ausschließlich bei dem für die Hochschulen und Universitäten jeweils örtlich zuständigen
Landesbeauftragten für den Datenschutz. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist
dabei der Hauptsitz der jeweiligen Hochschule bzw. Universität.
Die Kontaktdaten der Landesaufsichtsbehörden können Sie meiner folgenden Internetseite
entnehmen:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html
Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die für die einzelne
Hochschule bzw. Universität jeweils örtlich zuständige Datenschutzaufsicht zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christoph Schmeing
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Referat 21 - Projekte der angewandten Informatik, Telematik
Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: (0228) 997799 - 2110
E-Mail: referat21(a)bfdi.bund.de
Internet:
http://www.bfdi.bund.de
********************************************************************************
Datenschutzrechtliche Erklärung des BfDI für den E-Mail-Verkehr und die Erfüllung seiner
öffentlichen Aufgaben insgesamt: (nachstehender Link führt auf den Internetauftritt des
BfDI unter
www.bfdi.bund.de)
https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerkl...
Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese Ihnen auch
in Textform übermittelt werden.
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Hinweis:
Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Sollten Sie
irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und
vernichten Sie diese E-Mail.
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Datenschutz an Hochschulen und Universitäten
Datum: Wed, 03 Nov 2021 11:32:54 +0100
Von: spenger(a)smail.uni-koeln.de <mailto:spenger@smail.uni-koeln.de>
An: poststelle(a)bfdi.bund.de <mailto:poststelle@bfdi.bund.de>
Sehr geehrte Datenschutzbeauftragte,
Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (ZaPF) hat sich auf ihrer letzten Tagung
intensiv mit dem Thema Datenschutz, insb. bei Videokonferenzdiensten, auseinandergesetzt.
Unserer Einschätzung nach verstoßen viele dieser Dienste gegen die DSGVO, weswegen eine
Nutzung an einer Hochschule rechtswidrig ist. Diese Einschätzung teilen unter anderem der
Berliner Datenschutzbeauftragte und weitere Fachschaftentagungen wie z.B. die KaWuM
(Konferenz aller Werkstofftechnischen und Materialwissenschaftlichen Studiengänge).
Das konkrete Problem dabei ist die Weiterleitung, Speicherung und Verarbeitung im Ausland,
insb. in den USA. Es muss davon ausgegangen werden, dass dabei die DSGVO missachtet wird.
Da Studierende üblicherweise keine wirkliche Möglichkeit haben, diesen Programmen zu
widersprechen, dürften solche Programme nicht universitär eingesetzt werden.
Wir bitten Sie, die Programme die von Universitäten in Ihrem Land genutzt werden auf ihre
DSGVO-Konformität zu prüfen und falls nötig geeignete, DSGVO-konforme Alternativen zu
finden. Weiterhin bitten wir darum, dass Sie unsere Veröffentlichung und die damit
verbundenen Positionen in die Gremien der Hochschulen tragen und mit in Ihre Argumentation
aufnehmen. Über Feedback und Austausch freuten wir uns sehr.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sophie Penger
für den StAPF (Ständiger Ausschuss aller Physik-Fachschaften)
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Sophie Antonia Penger
Repräsentierende Person des StAPF (Ständiger Ausschuss aller Physik-Fachschaften)
Mail: stapf(a)zapf.in <mailto:stapf@zapf.in>