----- Weitergeleitete Nachricht -----
Von: "REFERAT21@bfdi.bund.de" <REFERAT21@bfdi.bund.de>
An: "'spenger@smail.uni-koeln.de'" <spenger@smail.uni-koeln.de>
Cc:
Gesendet: Mi., Nov. 3, 2021 at 14:48
Betreff: WG: Datenschutz an Hochschulen und Universitäten
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Bonn, 03.11.2021
und die Informationsfreiheit (BfDI)
Referat 21
Geschäftszeichen: 21-520/024#0170
Sehr geehrte Frau Penger,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03.11.2021.
In der von Ihnen geschilderten Angelegenheit kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist nämlich, abgesehen von Ausnahmen bei Unternehmen, die Telekommunikations- oder Postdienstleistungen erbringen oder unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz fallen, nur für die Datenschutzkontrolle bei öffentlichen Stellen des Bundes zuständig.
Den Datenschutz im privaten Bereich und bei öffentlichen Stellen der Länder und Gemeinden kontrollieren dagegen die Aufsichtsbehörden der Länder.
Die datenschutzrechtliche Zuständigkeit für Hochschulen und Universitäten liegt ausschließlich bei dem für die Hochschulen und Universitäten jeweils örtlich zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist dabei der Hauptsitz der jeweiligen Hochschule bzw. Universität.
Die Kontaktdaten der Landesaufsichtsbehörden können Sie meiner folgenden Internetseite entnehmen:
Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die für die einzelne Hochschule bzw. Universität jeweils örtlich zuständige Datenschutzaufsicht zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christoph Schmeing
*******************************************************************************
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Referat 21 - Projekte der angewandten Informatik, Telematik
Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn
Fon: (0228) 997799 - 2110
********************************************************************************
Datenschutzrechtliche Erklärung des BfDI für den E-Mail-Verkehr und die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben insgesamt: (nachstehender Link führt auf den Internetauftritt des BfDI unter www.bfdi.bund.de)
Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese Ihnen auch in Textform übermittelt werden.
********************************************************************************
Hinweis:
Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail.
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Datenschutz an Hochschulen und Universitäten
Datum: Wed, 03 Nov 2021 11:32:54 +0100
Sehr geehrte Datenschutzbeauftragte,
Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (ZaPF) hat sich auf ihrer letzten Tagung intensiv mit dem Thema Datenschutz, insb. bei Videokonferenzdiensten, auseinandergesetzt.
Unserer Einschätzung nach verstoßen viele dieser Dienste gegen die DSGVO, weswegen eine Nutzung an einer Hochschule rechtswidrig ist. Diese Einschätzung teilen unter anderem der Berliner Datenschutzbeauftragte und weitere Fachschaftentagungen wie z.B. die KaWuM (Konferenz aller Werkstofftechnischen und Materialwissenschaftlichen Studiengänge).
Das konkrete Problem dabei ist die Weiterleitung, Speicherung und Verarbeitung im Ausland, insb. in den USA. Es muss davon ausgegangen werden, dass dabei die DSGVO missachtet wird. Da Studierende üblicherweise keine wirkliche Möglichkeit haben, diesen Programmen zu widersprechen, dürften solche Programme nicht universitär eingesetzt werden.
Wir bitten Sie, die Programme die von Universitäten in Ihrem Land genutzt werden auf ihre DSGVO-Konformität zu prüfen und falls nötig geeignete, DSGVO-konforme Alternativen zu finden. Weiterhin bitten wir darum, dass Sie unsere Veröffentlichung und die damit verbundenen Positionen in die Gremien der Hochschulen tragen und mit in Ihre Argumentation aufnehmen. Über Feedback und Austausch freuten wir uns sehr.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sophie Penger
für den StAPF (Ständiger Ausschuss aller Physik-Fachschaften)
--
Sophie Antonia Penger
Repräsentierende Person des StAPF (Ständiger Ausschuss aller Physik-Fachschaften)