*Akkreditierung - Studienqualitätsentwicklung kommt nicht von selbst **
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Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) mahnt anlässlich
der gestrigen Verabschiedung des Studienakkreditierungsstaatsvertrags im
Sächsischen Landtag an, dass die Entwicklung des
Hochschulakkreditierungswesens auch in Sachsen weiter vorangetrieben
werden muss. “Der Staatsvertrag regelt grundsätzlich die Zuständigkeiten
der Akkreditierung neu und verlagert Kompetenzen von den
privatrechtlichen Agenturen zum Akkreditierungsrat, einer
wissenschaftsgeleiteten Stiftung - eine tatsächliche Weiterentwicklung
findet jedoch nicht statt”, erklärt Daniel Irmer, Sprecher der KSS.
Die nähere Ausgestaltung des Staatsvertrags geschieht auf Landesebene
durch eine Rechtsverordnung, welche innerhalb der
Kultusminister*innenkonferenz (KMK) am 7. Dezember bereits abgestimmt
wurde. Irmer berichtet: “Der Koordinierungsausschuss des Studentischen
Akkreditierungspools hat ausführlich Stellung bezogen. Auch wir haben
uns an diesem Prozess beteiligt, aber viele unserer Anregungen wurden
nicht aufgenommen.” So ist auch die Benennung der
Studierendenvertreter*innen im Akkreditierungsrat durch die
Hochschulrektor*innenkonferenz immer noch ein Streitpunkt. Mit einer
Äquivalenzregelung können des Weiteren künftig Abschlüsse mit der Notiz
versehen werden, dass sie einem Diplomabschluss entsprechen. “Dies heißt
in unserer Lesart aber nicht, wie die Staatsregierung jedoch verlauten
ließ, dass Diplomstudiengänge akkreditiert werden können”, konstatiert
Irmer.
Durch die neuen Vorgaben ändern sich nur einige Rahmenbedingungen, wie
beispielsweise der Akkreditierungszeitraum. “Die KSS fordert, dass bei
der Akkreditierung neben den formalen Aspekten auch die tatsächliche
Lehrqualität anhand von Lehrkonzepten und Erfahrungsberichten
begutachtet wird”, erklärt Fabian Köhler, Referent für Lehre und Studium
der KSS, “Neben der Qualitätssicherung soll besonders durch die
Systemakkreditierung einer Hochschule auch die Qualitätsentwicklung
massiv angestoßen werden.”
Die Akkreditierung von Studiengängen ist in Sachsen nicht gesetzlich
verpflichtend, wie z.B. in Nordrhein-Westfalen. “Erst diesen Herbst
wurde bekannt, dass an mehreren Hochschulen in den letzten Jahren massiv
Studierende in Studiengänge ohne gültige Studiendokumente immatrikuliert
wurden. Dies ist ein sehr simples Beispiel für das Versagen interner
Qualitätssicherung und kann durch Akkreditierungen behoben werden. Bei
Fehlen einer Akkreditierung muss jedoch gewährleistet werden, dass
trotzdem qualitative Standards eingehalten werden, hier ist der
Gesetzgeber zum Handeln aufgerufen”, so Irmer abschließend.
Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte
Landesstudierendenvertretung alle 104.000 Studierenden an Sachsens
staatlichen Hochschulen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den
Sprecher der KSS:
Daniel Irmer - 0170 5524069
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Daniel Irmer
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