Akkreditierung - Studienqualitätsentwicklung kommt nicht von
selbst
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) mahnt
anlässlich der gestrigen Verabschiedung des
Studienakkreditierungsstaatsvertrags im Sächsischen Landtag an,
dass die Entwicklung des Hochschulakkreditierungswesens auch in
Sachsen weiter vorangetrieben werden muss. “Der Staatsvertrag
regelt grundsätzlich die Zuständigkeiten der Akkreditierung neu
und verlagert Kompetenzen von den privatrechtlichen Agenturen zum
Akkreditierungsrat, einer wissenschaftsgeleiteten Stiftung - eine
tatsächliche Weiterentwicklung findet jedoch nicht statt”, erklärt
Daniel Irmer, Sprecher der KSS.
Die nähere Ausgestaltung des Staatsvertrags geschieht auf
Landesebene durch eine Rechtsverordnung, welche innerhalb der
Kultusminister*innenkonferenz (KMK) am 7. Dezember bereits
abgestimmt wurde. Irmer berichtet: “Der Koordinierungsausschuss
des Studentischen Akkreditierungspools hat ausführlich Stellung
bezogen. Auch wir haben uns an diesem Prozess beteiligt, aber
viele unserer Anregungen wurden nicht aufgenommen.” So ist auch
die Benennung der Studierendenvertreter*innen im
Akkreditierungsrat durch die Hochschulrektor*innenkonferenz immer
noch ein Streitpunkt. Mit einer Äquivalenzregelung können des
Weiteren künftig Abschlüsse mit der Notiz versehen werden, dass
sie einem Diplomabschluss entsprechen. “Dies heißt in unserer
Lesart aber nicht, wie die Staatsregierung jedoch verlauten ließ,
dass Diplomstudiengänge akkreditiert werden können”, konstatiert
Irmer.
Durch die neuen Vorgaben ändern sich nur einige Rahmenbedingungen,
wie beispielsweise der Akkreditierungszeitraum. “Die KSS fordert,
dass bei der Akkreditierung neben den formalen Aspekten auch die
tatsächliche Lehrqualität anhand von Lehrkonzepten und
Erfahrungsberichten begutachtet wird”, erklärt Fabian Köhler,
Referent für Lehre und Studium der KSS, “Neben der
Qualitätssicherung soll besonders durch die Systemakkreditierung
einer Hochschule auch die Qualitätsentwicklung massiv angestoßen
werden.”
Die Akkreditierung von Studiengängen ist in Sachsen nicht
gesetzlich verpflichtend, wie z.B. in Nordrhein-Westfalen. “Erst
diesen Herbst wurde bekannt, dass an mehreren Hochschulen in den
letzten Jahren massiv Studierende in Studiengänge ohne gültige
Studiendokumente immatrikuliert wurden. Dies ist ein sehr simples
Beispiel für das Versagen interner Qualitätssicherung und kann
durch Akkreditierungen behoben werden. Bei Fehlen einer
Akkreditierung muss jedoch gewährleistet werden, dass trotzdem
qualitative Standards eingehalten werden, hier ist der Gesetzgeber
zum Handeln aufgerufen”, so Irmer abschließend.
Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte
Landesstudierendenvertretung alle 104.000 Studierenden an
Sachsens staatlichen Hochschulen. Für Rückfragen wenden Sie sich
bitte an den Sprecher der KSS:
Daniel Irmer - 0170 5524069
Sie finden die Pressemitteilung, sowie
weiterführende Informationen auf unserer Website unter https://www.kss-sachsen.de/?p=952
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