Sehr geehrter Herr Fiech,
für Ihre Anfrage vom 08. September 2024, in der Sie verschiedene Positionen des Ständigen
Ausschusses aller Physikfachschaften zum solidarischen Deutschlandticket der Studierenden
mitteilen, danken wir Ihnen.
Folgendes können wir Ihnen dazu mitteilen:
Die Ausgabe des Deutschland-Tickets und damit auch des Deutschland-Semestertickets ist
bundeseinheitlich in den Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket geregelt.
Diese Vorgaben sind von den Verbünden und Verkehrsunternehmen in Deutschland als
ausgebende Stellen einzuhalten.
Zur Ausgabe ist festgelegt, dass das Deutschland-Ticket und auch das
Deutschland-Semesterticket in Form einer Chipkarte oder als Handy-Ticket ausgegeben
werden.
Beispielhaft schildern wir Ihnen die Umsetzung im Bereich des
rheinland-pfälzischen/baden-württembergischen Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN).
Handyticket
Das Deutschland-Semesterticket wird dort vorranging (aber nicht nur) als Handy-Ticket
angeboten. Diese Angebotsform reduziert den Aufwand für alle Beteiligten, da die
Studierenden ihr Ticket selbst in der myVRN-App verwalten können. Die myVRN-App wurde
extra zum Angebot des Deutschland-Semestertickets erweitert. Um ein
Deutschland-Semesterticket zu bestellen, erfolgt eine Shibboleth-basierte
Authentifizierung. Dabei wird lediglich die Berechtigung geprüft und das Ergebnis an die
App übermittelt. Eine Einsicht in die hochschulinternen Daten durch den VRN erfolgt
nicht.
Chipkarte
In den Fällen, bei denen beispielsweise kein Smartphone oder eine nicht mehr unterstützte
Betriebssystemversion vorliegt, kann auch die alternative Ausgabeform Chipkarte genutzt
werden. Das Ticket wird dort auf dem Chip gespeichert. Hierbei ist aber zu bedenken, dass
bei jeder Ausgabe personelle Ressourcen gebunden werden und Kosten für das Medium
Chipkarte entstehen, die grundsätzlich die ausgebende Stelle trägt.
Kontrolle
Für das Deutschland-Ticket und die dazu gehörenden Produkte wie das
Deutschland-Semesterticket stehen den ausgebenden Stellen zwei Barcode-Ausgabeformen zur
Verfügung (VDV-Barcode und UIC-Barcode).
Beide Formen unterliegen einer eindeutigen Gestaltungsrichtlinie und eines einzuhaltenden
Sicherheitsstandards.
Durch das Vorzeigen eines idealerweise animierten Barcode-Tickets in Echtzeit in der
originären App zusammen mit einem amtlichen, gültigen Lichtbildausweis wird ein hoher
Sicherheitsstandard eingehalten als Schutz gegen eine missbräuchliche Nutzung.
Ausdrucke in Papierform können gefälscht sein und sind daher nicht erlaubt.
Ebenso sind Tickets, die in einer Wallet gespeichert und vorgezeigt werden, grundsätzlich
nicht gültig.
Bezugsberechtigte Personengruppen
Die zur Inanspruchnahme des Deutschland-Semestertickets bezugsberechtigten Personengruppen
und die Regularien zu Ausnahmen werden zwischen den das Ticket ausgebenden Stellen und den
Hochschulen individuell in einem Vertrag festgehalten.
Grundsätzlich gilt, dass bei einer Zahlung des Beitrags für das Deutschland-Semesterticket
ohne Beantragung einer Rückerstattung auch die Berechtigung zur Nutzung des
Deutschland-Semestertickets im betreffenden Semester besteht.
Wir hoffen, Ihnen hiermit weiterhelfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jakko Exel
MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT,
ENERGIE UND MOBILITÄT
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