Sehr geehrter Herr Fiech,

für Ihre Anfrage vom 08. September 2024, in der Sie verschiedene Positionen des Ständigen Ausschusses aller Physikfachschaften zum solidarischen Deutschlandticket der Studierenden mitteilen, danken wir Ihnen.

 

Folgendes können wir Ihnen dazu mitteilen:

 

Die Ausgabe des Deutschland-Tickets und damit auch des Deutschland-Semestertickets ist bundeseinheitlich in den Tarifbestimmungen für das Deutschland-Ticket geregelt.

Diese Vorgaben sind von den Verbünden und Verkehrsunternehmen in Deutschland als ausgebende Stellen einzuhalten.

Zur Ausgabe ist festgelegt, dass das Deutschland-Ticket und auch das Deutschland-Semesterticket in Form einer Chipkarte oder als Handy-Ticket ausgegeben werden.

 

Beispielhaft schildern wir Ihnen die Umsetzung im Bereich des rheinland-pfälzischen/baden-württembergischen Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN).

 

Handyticket

Das Deutschland-Semesterticket wird dort vorranging (aber nicht nur) als Handy-Ticket angeboten. Diese Angebotsform reduziert den Aufwand für alle Beteiligten, da die Studierenden ihr Ticket selbst in der myVRN-App verwalten können. Die myVRN-App wurde extra zum Angebot des Deutschland-Semestertickets erweitert. Um ein Deutschland-Semesterticket zu bestellen, erfolgt eine Shibboleth-basierte Authentifizierung. Dabei wird lediglich die Berechtigung geprüft und das Ergebnis an die App übermittelt. Eine Einsicht in die hochschulinternen Daten durch den VRN erfolgt nicht.

 

Chipkarte

In den Fällen, bei denen beispielsweise kein Smartphone oder eine nicht mehr unterstützte Betriebssystemversion vorliegt, kann auch die alternative Ausgabeform Chipkarte genutzt werden. Das Ticket wird dort auf dem Chip gespeichert. Hierbei ist aber zu bedenken, dass bei jeder Ausgabe personelle Ressourcen gebunden werden und Kosten für das Medium Chipkarte entstehen, die grundsätzlich die ausgebende Stelle trägt.

 

Kontrolle

Für das Deutschland-Ticket und die dazu gehörenden Produkte wie das Deutschland-Semesterticket stehen den ausgebenden Stellen zwei Barcode-Ausgabeformen zur Verfügung (VDV-Barcode und UIC-Barcode).

Beide Formen unterliegen einer eindeutigen Gestaltungsrichtlinie und eines einzuhaltenden Sicherheitsstandards.

Durch das Vorzeigen eines idealerweise animierten Barcode-Tickets in Echtzeit in der originären App zusammen mit einem amtlichen, gültigen Lichtbildausweis wird ein hoher Sicherheitsstandard eingehalten als Schutz gegen eine missbräuchliche Nutzung.

Ausdrucke in Papierform können gefälscht sein und sind daher nicht erlaubt.

Ebenso sind Tickets, die in einer Wallet gespeichert und vorgezeigt werden, grundsätzlich nicht gültig.

 

Bezugsberechtigte Personengruppen

Die zur Inanspruchnahme des Deutschland-Semestertickets bezugsberechtigten Personengruppen und die Regularien zu Ausnahmen werden zwischen den das Ticket ausgebenden Stellen und den Hochschulen individuell in einem Vertrag festgehalten.

Grundsätzlich gilt, dass bei einer Zahlung des Beitrags für das Deutschland-Semesterticket ohne Beantragung einer Rückerstattung auch die Berechtigung zur Nutzung des Deutschland-Semestertickets im betreffenden Semester besteht.

 

Wir hoffen, Ihnen hiermit weiterhelfen zu können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Jakko Exel

 

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