Hat jemand bei der Reso mitgearbeitet. Ich kann dazu keine Antwort geben...
Liebe Grüße
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Betreff: WG: ZaPF Resolution gegen Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen
Datum: Tue, 24 Jan 2017 15:29:01 +0000
Von: Georg Duechs <duechs(a)dpg-physik.de>
An: katharina.meixner(a)stud.uni-frankfurt.de
<katharina.meixner(a)stud.uni-frankfurt.de>
Liebe Frau Meixner,
Danke für die Übersendung auch dieser Resolution der ZaPF! Für die DPG
und die KFP möchte ich dazu in zwei Schritten antworten.
Zunächst ist es aus Sicht von DPG und KFP sehr begrüßenswert, dass die
ZaPF sich aktueller Themen in so großer Breite annimmt. Gerade für die
KFP, die ja unmittelbar die Physik-Fachbereiche der Hochschulen umfasst
bzw. vertritt, ist es hilfreich, wenn die ZaPF als Vertreterin der
Studierendenschaft Probleme aufgreift und aufs Tapet bringt. Nicht
zuletzt deshalb wird ja seit Langem eine Vertreterin oder ein Vertreter
der ZaPF zu den Treffen der KFP eingeladen, und deshalb ist ein „Bericht
aus ZaPF und jDPG“ immer ein „gesetzter TOP“ bei der KFP. Die ZaPF hat
somit immer Gelegenheit, die Themen, die sie bewegen, direkt mit den
Fachbereichen zu diskutieren. Natürlich würde es den Rahmen der
KFP-Versammlungen sprengen, sämtliche ZaPF-Resolutionen detailliert zu
diskutieren. Aber ich möchte ausdrücklich dazu ermutigen, Ihren
„Gaststatus“ bei der KFP auch dazu zu nutzen, Dinge, die aus Ihrer Sicht
besonders wichtig sind, dort auch einzubringen. Am besten wäre es, wenn
die oder der ZaPF-Delegierte bei der KFP das mit mir im Vorfeld einer
Sitzung abspricht, dann können wir das auch als eigenen Punkt auf die
Tagesordnung bringen.
Was die übersandte Resolution betrifft, teile ich das Anliegen, dass
jede und jeder, die oder der Physik studieren will und dazu geeignet
ist, auch eine faire Chance haben soll, das zu tun. Und mit Blick z.B.
auf Medizin – mit flächendeckendem NC in der Nähe von 1,0 – sehe ich
hier auch ein sehr ernstes Problem.
Mit Blick auf die Physik geht die Resolution allerdings völlig ins
Leere. Ich kenne in Deutschland eine einzige Universität, wo mit einem
„Eignungsfeststellungsverfahren“ eine wirksame Hürde vor die
Einschreibung in Physik gestellt ist – allerdings ist das auch hier m.W.
nur eine de-facto und keine echte formale Hürde, weil nämlich
schlussendlich niemand abgewiesen wird. In der Tabelle, auf die Sie
verweisen (
https://www.nc-werte.info/studiengang/physik/), ist auch kein
einziger Studiengang genannt, in dem eine Zulassungsbeschränkung wirksam
geworden wäre. Die große Mehrheit der deutschen Unis hatte und hat in
Physik auch gar keinen NC. Vielmehr gibt es an vielen Orten das
umgekehrte Problem, und zwar in erheblichem Ausmaß: Gerade weil es in
Physik keinen NC gibt, schreiben sich dort viele Personen ein, die ganz
offensichtlich gar nicht Physik studieren wollen; in krassen Fällen sind
das dann über 1000 Neuimmatrikulierte, von denen deutlich unter 100 im
Hörsaal auftauchen (vgl. die Studierendenstatistiken auf der
KFP-Webseite). Das Problem in der Physik ist also wirklich nicht, dass
man bei der Zulassung zum Studium zu restriktiv wäre – eher im
Gegenteil: man ist gezwungen, eine große Masse an Immatrikulierten zu
administrieren, die gar nicht ernsthaft studieren wollen, aber dennoch
Ressourcen binden!
Bei den Masterstudiengängen ist die Lage so, dass es m.W. in einigen
Bundesländern in der Tat allgemeine (also nicht physik-spezifisch)
Vorgaben zu „Mindestnoten“ bei der Mastereinschreibung gibt. Eine solche
gesetzliche Vorschrift können die Fachbereiche nicht abschaffen. Wenn
Studierende, die diese Note nicht haben, dennoch per
Einzelfallentscheidung zum Masterstudium zugelassen werden, ist das aber
sicher eher im Sinne der Studierenden als wenn man die nun mal
bestehenden Gesetze einfach „blind“ anwenden würde. Im Übrigen hilft
aber auch hier ein Blick auf die Einschreibezahlen: Seit vier Jahren
schreiben sich in Deutschland jährlich MEHR (!) Leute in einen
Physik-Masterstudiengang ein als Personen im gleichen Jahr einen
Bachelor-Studiengang abgeschlossen haben; mit anderen Worten: Wer seinen
Bachelor gemacht hat, bekommt in der Physik auch einen Masterstudienplatz.
Noch eine letzte Anmerkung zu den Lehramtsstudiengängen: In der Liste,
auf die Sie verweisen
(
https://www.nc-werte.info/studiengang/lehramt/physik/), ist als
einziger Physik-Studiengang mit einem NC (Abischnitt 2,5) das
Lehramtsstudium an der Uni Flensburg genannt. (Der bei der Uni
Koblenz-Landau angegebene NC bezieht sich noch auf das WS 2011/12, wie
man mit einem weiteren Klick feststellt). Nun ist Flensburg aber
sicherlich keine typische „Physik“-Universität. Als eigenes Fach kann
Physik dort gar nicht studiert werden, und auch der
„bildungswissenschaftliche Teilstudiengang Physik“ qualifiziert im
Grunde „nur“ für eine Lehrtätigkeit in der Sekundarstufe I und hat
dementsprechend abgespeckte fachphysikalische Anteile (auch wenn er
aufgrund der Mangelfachsituation mit anderen Teilstudiengängen für Sek
II kombiniert werden kann). Damit soll nichts gegen diesen Studiengang
gesagt sein – aber es wird doch deutlich, dass dies kein gutes Beispiel
dafür ist, dass es in der Physik ein Problem mit Zugangsbeschränkungen
gäbe.
Mit besten Grüßen,
Georg Düchs
***************
Dr. Georg Düchs
Vorstandsreferent
Deutsche Physikalische Gesellschaft e.V.
Geschäftsstelle
Hauptstr. 5
53604 Bad Honnef
Tel. +49 (2224) 9232-37
Fax +49 (2224) 9232-50
E-mail: duechs(a)dpg-physik.de <mailto:duechs@dpg-physik.de>
http://www.dpg-physik.de <
http://www.dpg-physik.de/>
Deutsche Physikalische Gesellschaft e.V.
Hauptstr. 5, 53604 Bad Honnef, Hauptgeschäftsführer: Dr. Bernhard Nunner.
Eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg unter
Registernummer VR 90474
*Von:*Katharina Meixner [mailto:katharina.meixner@stud.uni-frankfurt.de]
*Gesendet:* Freitag, 20. Januar 2017 17:33
*Betreff:* ZaPF Resolution gegen Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (ZaPF) hat auf Ihrer letzten
Tagung am 13.11.2016 in Dresden eine Resolution gegen die Zugangs- und
Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen verabschiedet, welche ich Ihnen
nun mit dieser E-Mail zukommen lassen möchte. Die Resolution richtet
sich an die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG), die
Landeshochschulkonferenzen (LHK), die Konferenz der Fachbereiche Physik
(KFP), die Kultusministerkonferenz (KMK) und an alle Physik-Fachschaften.
Für Kommentare und Rückfragen können Sie sich jeder Zeit an die unten
stehenden Adressen via Mail oder postalisch an den Ständigen Ausschuss
aller Physik-Fachschaften (StAPF) wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. der ZaPF
Katharina Meixner
Sprecherin des StAPF
stapf(a)zapf.in <mailto:stapf@zapf.in>
Ständiger Ausschuss aller Physik-Fachschaften
Max-von-Laue-Str. 1
60438 Frankfurt am Main