Hat jemand bei der Reso mitgearbeitet. Ich kann dazu keine Antwort geben...

Liebe Grüße



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: WG: ZaPF Resolution gegen Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen
Datum: Tue, 24 Jan 2017 15:29:01 +0000
Von: Georg Duechs <duechs@dpg-physik.de>
An: katharina.meixner@stud.uni-frankfurt.de <katharina.meixner@stud.uni-frankfurt.de>


Liebe Frau Meixner,

 

Danke für die Übersendung auch dieser Resolution der ZaPF! Für die DPG und die KFP möchte ich dazu in zwei Schritten antworten.

 

Zunächst ist es aus Sicht von DPG und KFP sehr begrüßenswert, dass die ZaPF sich aktueller Themen in so großer Breite annimmt. Gerade für die KFP, die ja unmittelbar die Physik-Fachbereiche der Hochschulen umfasst bzw. vertritt, ist es hilfreich, wenn die ZaPF als Vertreterin der Studierendenschaft Probleme aufgreift und aufs Tapet bringt. Nicht zuletzt deshalb wird ja seit Langem eine Vertreterin oder ein Vertreter der ZaPF zu den Treffen der KFP eingeladen, und deshalb ist ein „Bericht aus ZaPF und jDPG“ immer ein „gesetzter TOP“ bei der KFP. Die ZaPF hat somit immer Gelegenheit, die Themen, die sie bewegen, direkt mit den Fachbereichen zu diskutieren. Natürlich würde es den Rahmen der KFP-Versammlungen sprengen, sämtliche ZaPF-Resolutionen detailliert zu diskutieren. Aber ich möchte ausdrücklich dazu ermutigen, Ihren „Gaststatus“ bei der KFP auch dazu zu nutzen, Dinge, die aus Ihrer Sicht besonders wichtig sind, dort auch einzubringen. Am besten wäre es, wenn die oder der ZaPF-Delegierte bei der KFP das mit mir im Vorfeld einer Sitzung abspricht, dann können wir das auch als eigenen Punkt auf die Tagesordnung bringen.

 

Was die übersandte Resolution betrifft, teile ich das Anliegen, dass jede und jeder, die oder der Physik studieren will und dazu geeignet ist, auch eine faire Chance haben soll, das zu tun. Und mit Blick z.B. auf Medizin – mit flächendeckendem NC in der Nähe von 1,0 – sehe ich hier auch ein sehr ernstes Problem.

 

Mit Blick auf die Physik geht die Resolution allerdings völlig ins Leere. Ich kenne in Deutschland eine einzige Universität, wo mit einem „Eignungsfeststellungsverfahren“ eine wirksame Hürde vor die Einschreibung in Physik gestellt ist – allerdings ist das auch hier m.W. nur eine de-facto und keine echte formale Hürde, weil nämlich schlussendlich niemand abgewiesen wird. In der Tabelle, auf die Sie verweisen (https://www.nc-werte.info/studiengang/physik/), ist auch kein einziger Studiengang genannt, in dem eine Zulassungsbeschränkung wirksam geworden wäre. Die große Mehrheit der deutschen Unis hatte und hat in Physik auch gar keinen NC. Vielmehr gibt es an vielen Orten das umgekehrte Problem, und zwar in erheblichem Ausmaß: Gerade weil es in Physik keinen NC gibt, schreiben sich dort viele Personen ein, die ganz offensichtlich gar nicht Physik studieren wollen; in krassen Fällen sind das dann über 1000 Neuimmatrikulierte, von denen deutlich unter 100 im Hörsaal auftauchen (vgl. die Studierendenstatistiken auf der KFP-Webseite). Das Problem in der Physik ist also wirklich nicht, dass man bei der Zulassung zum Studium zu restriktiv wäre – eher im Gegenteil: man ist gezwungen, eine große Masse an Immatrikulierten zu administrieren, die gar nicht ernsthaft studieren wollen, aber dennoch Ressourcen binden!

 

Bei den Masterstudiengängen ist die Lage so, dass es m.W. in einigen Bundesländern in der Tat allgemeine (also nicht physik-spezifisch) Vorgaben zu „Mindestnoten“ bei der Mastereinschreibung gibt. Eine solche gesetzliche Vorschrift können die Fachbereiche nicht abschaffen. Wenn Studierende, die diese Note nicht haben, dennoch per Einzelfallentscheidung zum Masterstudium zugelassen werden, ist das aber sicher eher im Sinne der Studierenden als wenn man die nun mal bestehenden Gesetze einfach „blind“ anwenden würde. Im Übrigen hilft aber auch hier ein Blick auf die Einschreibezahlen: Seit vier Jahren schreiben sich in Deutschland jährlich MEHR (!) Leute in einen Physik-Masterstudiengang ein als Personen im gleichen Jahr einen Bachelor-Studiengang abgeschlossen haben; mit anderen Worten: Wer seinen Bachelor gemacht hat, bekommt in der Physik auch einen Masterstudienplatz.

 

Noch eine letzte Anmerkung zu den Lehramtsstudiengängen: In der Liste, auf die Sie verweisen (https://www.nc-werte.info/studiengang/lehramt/physik/), ist als einziger Physik-Studiengang mit einem NC (Abischnitt 2,5) das Lehramtsstudium an der Uni Flensburg genannt. (Der bei der Uni Koblenz-Landau angegebene NC bezieht sich noch auf das WS 2011/12, wie man mit einem weiteren Klick feststellt). Nun ist Flensburg aber sicherlich keine typische „Physik“-Universität. Als eigenes Fach kann Physik dort gar nicht studiert werden, und auch der „bildungswissenschaftliche Teilstudiengang Physik“ qualifiziert im Grunde „nur“ für eine Lehrtätigkeit in der Sekundarstufe I und hat dementsprechend abgespeckte fachphysikalische Anteile (auch wenn er aufgrund der Mangelfachsituation mit anderen Teilstudiengängen für Sek II kombiniert werden kann). Damit soll nichts gegen diesen Studiengang gesagt sein – aber es wird doch deutlich, dass dies kein gutes Beispiel dafür ist, dass es in der Physik ein Problem mit Zugangsbeschränkungen gäbe.

 

Mit besten Grüßen,

Georg Düchs

 

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Dr. Georg Düchs

Vorstandsreferent

Deutsche Physikalische Gesellschaft e.V.

Geschäftsstelle

Hauptstr. 5

53604 Bad Honnef

Tel. +49 (2224) 9232-37

Fax +49 (2224) 9232-50

E-mail: duechs@dpg-physik.de

http://www.dpg-physik.de

 

Deutsche Physikalische Gesellschaft e.V.

Hauptstr. 5, 53604 Bad Honnef, Hauptgeschäftsführer: Dr. Bernhard Nunner.

Eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg unter Registernummer VR 90474

 

 

Von: Katharina Meixner [mailto:katharina.meixner@stud.uni-frankfurt.de]
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2017 17:33
Betreff: ZaPF Resolution gegen Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (ZaPF) hat auf Ihrer letzten Tagung am 13.11.2016 in Dresden eine Resolution gegen die Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen verabschiedet, welche ich Ihnen nun mit dieser E-Mail zukommen lassen möchte. Die Resolution richtet sich an die Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG), die Landeshochschulkonferenzen (LHK), die Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP), die Kultusministerkonferenz (KMK) und an alle Physik-Fachschaften.

Für Kommentare und Rückfragen können Sie sich jeder Zeit an die unten stehenden Adressen via Mail oder postalisch an den Ständigen Ausschuss aller Physik-Fachschaften (StAPF) wenden. 

 

Mit freundlichen Grüßen, 

 

 

i.A. der ZaPF

Katharina Meixner

Sprecherin des StAPF

 

Ständiger Ausschuss aller Physik-Fachschaften

Max-von-Laue-Str. 1

60438 Frankfurt am Main