Hat jemand bei der Reso mitgearbeitet. Ich kann dazu keine
Antwort geben...
Liebe Grüße
Betreff: | WG: ZaPF Resolution gegen Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen |
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Datum: | Tue, 24 Jan 2017 15:29:01 +0000 |
Von: | Georg Duechs <duechs@dpg-physik.de> |
An: | katharina.meixner@stud.uni-frankfurt.de <katharina.meixner@stud.uni-frankfurt.de> |
Liebe
Frau Meixner,
Danke
für die Übersendung auch dieser Resolution der ZaPF! Für die
DPG und die KFP möchte ich dazu in zwei Schritten antworten.
Zunächst
ist es aus Sicht von DPG und KFP sehr begrüßenswert, dass
die ZaPF sich aktueller Themen in so großer Breite annimmt.
Gerade für die KFP, die ja unmittelbar die
Physik-Fachbereiche der Hochschulen umfasst bzw. vertritt,
ist es hilfreich, wenn die ZaPF als Vertreterin der
Studierendenschaft Probleme aufgreift und aufs Tapet bringt.
Nicht zuletzt deshalb wird ja seit Langem eine Vertreterin
oder ein Vertreter der ZaPF zu den Treffen der KFP
eingeladen, und deshalb ist ein „Bericht aus ZaPF und jDPG“
immer ein „gesetzter TOP“ bei der KFP. Die ZaPF hat somit
immer Gelegenheit, die Themen, die sie bewegen, direkt mit
den Fachbereichen zu diskutieren. Natürlich würde es den
Rahmen der KFP-Versammlungen sprengen, sämtliche
ZaPF-Resolutionen detailliert zu diskutieren. Aber ich
möchte ausdrücklich dazu ermutigen, Ihren „Gaststatus“ bei
der KFP auch dazu zu nutzen, Dinge, die aus Ihrer Sicht
besonders wichtig sind, dort auch einzubringen. Am besten
wäre es, wenn die oder der ZaPF-Delegierte bei der KFP das
mit mir im Vorfeld einer Sitzung abspricht, dann können wir
das auch als eigenen Punkt auf die Tagesordnung bringen.
Was
die übersandte Resolution betrifft, teile ich das Anliegen,
dass jede und jeder, die oder der Physik studieren will und
dazu geeignet ist, auch eine faire Chance haben soll, das zu
tun. Und mit Blick z.B. auf Medizin – mit flächendeckendem
NC in der Nähe von 1,0 – sehe ich hier auch ein sehr ernstes
Problem.
Mit
Blick auf die Physik geht die Resolution allerdings völlig
ins Leere. Ich kenne in Deutschland eine einzige
Universität, wo mit einem „Eignungsfeststellungsverfahren“
eine wirksame Hürde vor die Einschreibung in Physik gestellt
ist – allerdings ist das auch hier m.W. nur eine de-facto
und keine echte formale Hürde, weil nämlich schlussendlich
niemand abgewiesen wird. In der Tabelle, auf die Sie
verweisen (https://www.nc-werte.info/studiengang/physik/),
ist auch kein einziger Studiengang genannt, in dem eine
Zulassungsbeschränkung wirksam geworden wäre. Die große
Mehrheit der deutschen Unis hatte und hat in Physik auch gar
keinen NC. Vielmehr gibt es an vielen Orten das umgekehrte
Problem, und zwar in erheblichem Ausmaß: Gerade weil es in
Physik keinen NC gibt, schreiben sich dort viele Personen
ein, die ganz offensichtlich gar nicht Physik studieren
wollen; in krassen Fällen sind das dann über 1000
Neuimmatrikulierte, von denen deutlich unter 100 im Hörsaal
auftauchen (vgl. die Studierendenstatistiken auf der
KFP-Webseite). Das Problem in der Physik ist also wirklich
nicht, dass man bei der Zulassung zum Studium zu restriktiv
wäre – eher im Gegenteil: man ist gezwungen, eine große
Masse an Immatrikulierten zu administrieren, die gar nicht
ernsthaft studieren wollen, aber dennoch Ressourcen binden!
Bei
den Masterstudiengängen ist die Lage so, dass es m.W. in
einigen Bundesländern in der Tat allgemeine (also nicht
physik-spezifisch) Vorgaben zu „Mindestnoten“ bei der
Mastereinschreibung gibt. Eine solche gesetzliche Vorschrift
können die Fachbereiche nicht abschaffen. Wenn Studierende,
die diese Note nicht haben, dennoch per
Einzelfallentscheidung zum Masterstudium zugelassen werden,
ist das aber sicher eher im Sinne der Studierenden als wenn
man die nun mal bestehenden Gesetze einfach „blind“ anwenden
würde. Im Übrigen hilft aber auch hier ein Blick auf die
Einschreibezahlen: Seit vier Jahren schreiben sich in
Deutschland jährlich MEHR (!) Leute in einen
Physik-Masterstudiengang ein als Personen im gleichen Jahr
einen Bachelor-Studiengang abgeschlossen haben; mit anderen
Worten: Wer seinen Bachelor gemacht hat, bekommt in der
Physik auch einen Masterstudienplatz.
Noch
eine letzte Anmerkung zu den Lehramtsstudiengängen: In der
Liste, auf die Sie verweisen (https://www.nc-werte.info/studiengang/lehramt/physik/),
ist als einziger Physik-Studiengang mit einem NC (Abischnitt
2,5) das Lehramtsstudium an der Uni Flensburg genannt. (Der
bei der Uni Koblenz-Landau angegebene NC bezieht sich noch
auf das WS 2011/12, wie man mit einem weiteren Klick
feststellt). Nun ist Flensburg aber sicherlich keine
typische „Physik“-Universität. Als eigenes Fach kann Physik
dort gar nicht studiert werden, und auch der
„bildungswissenschaftliche Teilstudiengang Physik“
qualifiziert im Grunde „nur“ für eine Lehrtätigkeit in der
Sekundarstufe I und hat dementsprechend abgespeckte
fachphysikalische Anteile (auch wenn er aufgrund der
Mangelfachsituation mit anderen Teilstudiengängen für Sek II
kombiniert werden kann). Damit soll nichts gegen diesen
Studiengang gesagt sein – aber es wird doch deutlich, dass
dies kein gutes Beispiel dafür ist, dass es in der Physik
ein Problem mit Zugangsbeschränkungen gäbe.
Mit
besten Grüßen,
Georg
Düchs
***************
Dr.
Georg Düchs
Vorstandsreferent
Deutsche
Physikalische Gesellschaft e.V.
Geschäftsstelle
Hauptstr.
5
53604
Bad Honnef
Tel.
+49 (2224) 9232-37
Fax
+49 (2224) 9232-50
E-mail:
duechs@dpg-physik.de
Deutsche
Physikalische Gesellschaft e.V.
Hauptstr.
5, 53604 Bad Honnef, Hauptgeschäftsführer: Dr. Bernhard
Nunner.
Eingetragen
beim Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg unter
Registernummer VR 90474
Von:
Katharina Meixner [mailto:katharina.meixner@stud.uni-frankfurt.de]
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2017 17:33
Betreff: ZaPF Resolution gegen Zugangs- und
Zulassungsbeschränkungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zusammenkunft aller
Physik-Fachschaften (ZaPF) hat auf Ihrer letzten
Tagung am 13.11.2016 in Dresden eine Resolution
gegen die Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen an
Hochschulen verabschiedet, welche ich Ihnen nun
mit dieser E-Mail zukommen lassen möchte. Die
Resolution richtet sich an die Deutsche
Physikalische Gesellschaft (DPG), die
Landeshochschulkonferenzen (LHK), die Konferenz
der Fachbereiche Physik (KFP), die
Kultusministerkonferenz (KMK) und an alle
Physik-Fachschaften.
Für Kommentare und Rückfragen können Sie sich
jeder Zeit an die unten stehenden Adressen via
Mail oder postalisch an den Ständigen Ausschuss
aller Physik-Fachschaften (StAPF) wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. der ZaPF
Katharina Meixner
Sprecherin des StAPF
Ständiger Ausschuss aller
Physik-Fachschaften
Max-von-Laue-Str. 1
60438 Frankfurt am Main