Sehr geehrte Medienschaffende,
nach wie vor wird Studierenden in der pandemiebedingten Not finanziell
nicht geholfen. Grund hierfür sind nicht nachvollziehbare Vorgaben und
Regelungen des BMBF, das nach wie vor keine Verantwortung für die
drohende Bildungskatastrophe übernimmt. Zusammen mit den
Studierendenvertretungen aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und
Rheinland-Pfalz hat die KSS die unten stehende Pressemitteilung
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https://cloud.kss-sachsen.de/s/2EqERplLMWBbJVQ> verfasst, um auf die
zahlreichen Probleme aufmerksam zu machen.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter 015772170922 (Lukas Eichinger),
017681974256 (Paul Senf) oder sprecherinnen(a)kss-sachsen.de
Mit freundlichen Grüßen,
Lukas Eichinger
*----------------- PRESSEMITTEILUNG **-----------------*
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*Wer Pech hat fällt durch den Algorithmus?!**
Antragstellung zur Überbrückungshilfe gleicht einem Glücksspiel*
Studierendenvertretungen können nur noch den Kopf schütteln. Endlich,
gut vier Monate nach Beginn der Corona-Pandemie und der damit
verbundenen existenziellen Krise vieler Studierender werden erste
Anträge für die Überbrückungshilfe bearbeitet. Endlich Hilfe für die
Studierenden - könnte man meinen. Doch das für die Auszahlung
entwickelte Online-Tool und die Vorgaben des BMBF stellen für
Studierende in Not nahezu unüberwindbare Hürden dar.
*Katrin Lögering vom Landes-ASten-Treffen NRW* erklärt die Problemlage:
„Durch das Online Tool und die restriktiven Kriterien kommen an einigen
Standorten nur ein Drittel der gestellten Anträge bei den
Sachbearbeiter*innen in den Studierendenwerken an, von denen nur bei 40%
Unterlagen nachgefordert werden. Denn schon geringe Formfehler, wie zum
Beispiel ein schlechter Scan des Personalausweises stehen einer
Bewilligung im Weg. Eine erneute Antragstellung für den Monat ist dann
nicht möglich - das Konto ist trotzdem leer. Das offensichtliche Ziel
des Ministeriums scheint es somit zu sein, die Bewilligungsquote bewusst
niedrig zu halten, um das ohnehin sehr geringe Finanzvolumen nicht
ausschöpfen zu müssen. Von den 100 Mio Euro müssen übrigens
Verwaltungspauschale, Rechtskosten und Erstellung des Antragstools
direkt abgezogen werden - ohne auch nur einem Studi geholfen zu haben.“
„Während Anträge aufgrund von Formalia abgelehnt werden, bleibt ein
Thema scheinbar komplett auf der Strecke: der Datenschutz. Das BMBF gibt
die datenschutzrechtliche Verantwortung an die Studierendenwerke ab, da
es sich nach eigenen Angaben nicht für deren Umsetzung verantwortlich
fühlt [1]. Fraglich bleibt jedoch, ob es als Initiator der
Überbrückungshilfen diese große Verantwortung so einfach abgeben kann.
Damit macht das Ministerium die Studierendenwerke einmal mehr zum
Sündenbock für das eigene Versagen in der Krise.“ ergänzt *Raffael Plum,
Koordinator der Landes-ASten-Konferenz Rheinland-Pfalz*
„Doch auch die technische Umsetzung ist dilettantisch. Inakzeptable
Fehler des Systems führten zu fälschlicherweise abgelehnten Anträgen.
Erst nach Intervention der Betroffenen werden diese Fehler erkannt und
erneut geprüft. Unklar bleibt dabei, wie viele Studierende sich dadurch
fälschlicherweise ihrem Schicksal ergeben haben und den Anspruch auf
Hilfe abschreiben. Somit bleibt die Bewilligung der notwendigen
Überbrückungshilfen ein Glücksspiel.“, so *Lukas Eichinger, Sprecher der
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften*
„Das Bewilligungsverfahren, welches durch vorgelagerte Algorithmen
verkürzt wird, wird der Notlage der Studierenden nicht gerecht. Hier
muss unbedingt nachgebessert werden! Außerdem müssen alle Anträge von
Sachbearbeiter*innen gesichtet und Rückfragen bei unvollständigen
Unterlagen angestellt werden. Nur so kann die dringend benötigte
finanzielle Unterstützung bei den betroffenen Studierenden endlich
ankommen, statt diese an einem intransparenten Bürokratiemonster
scheitern zu lassen.“, fordert *Anna-Maria Trinkgeld, Sprecherin der
Landes-ASten-Konferenz Bayern*, abschließend.
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Lukas Eichinger
Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
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