[Resos] GO-Änderungs-AK: Anhang zu namentlichen vs geheimen Abstimmungen
by Leo
Hallo,
Wir, Leo 090 FUB und Max Alumni , würde gerne die GO ändern. Dafür
wollen wir gerne folgenden Erklärungstext zu namentlichen vs geheimen
Abstimmungen der GO anhängen:
"Normale Abstimmungen auf der ZaPF sind nicht geheim, aber das
Abstimmungsverhalten wird auch nicht protokolliert und nur anwesende
Teilnehmika der ZaPF können sehen ob und wie andere Fachschaften
abgestimmt haben. Die Namentliche Abstimmung soll dazu dienen einen
Antrag insbesondere zu unterstreichen indem man ihm mit dem eignen Namen
mehr Gewicht verleiht.
Geheime Abstimmung schlägt namentliche Abstimmung um sicherzustellen,
dass durch ihr Abstimmungsverhalten keiner Fachschaften Nachteile
entstehen und alle frei ihrem Gewissen folgen können. Fachschaften
entscheiden intern wie und ob sie abstimmen.
Als mögliche Alternativen wurden in der Vergangenheit der Vorrang des
zuerst gestellten GO-Antrages und teilgeheime Abstimmungen
vorgeschlagen. Würde nur der erstgestellte GO-Antrag auf namentliche
oder geheime Abstimmung gelten, würde dies zu einem Rennen führen, was
zuerst gefordert würde. Könnte ein Teil der Fachschaften auch im Fall
einer geheimen Abstimmung nicht geheim abstimmen, könnte dies dazu
genutzt werden die geheim abgegeben Stimmen aufzudecken, was geheime
Abstimmung ad absurdum führen würde."
Die Formulierung steht so auch schon im git? und der Antrag wurde auch
schon im openslides gestellt.
Vielen Dank und viele Grüße,
Leo (FUB)
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11 Monate, 3 Wochen
[Resos] GO-Änderung zu Teilnamentlicher Abstimmung
by Hendrik Scharlau
Hallo liebe Menschen,
wir (Delia (TUM), Theo und Hendrik (beide Uni Würzburg)) beantragen folgende Änderung der Geschäftsordnung:
Alte Fassung:
Geschäftsordnungsanträge sind folgende Anträge:
* geheime Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt namentliche Abstimmung und Abstimmung per Handzeichen außer Kraft)
* …
* namentliche Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt Abstimmung per Handzeichen außer Kraft)
Neue Fassung:
Antragstellende: Delia (TUM), Hendrik (Würzburg), Theo (Würzburg)
Geschäftsordnungsanträge sind folgende Anträge:
* geheime Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, schließt teilnamentliche Abstimmung und Abstimmung per Handzeichen aus)
* …
* teilnamentliche Abstimmung (Fachschaften geben ihre Absicht namentlich abzustimmen vor der Gegenrede bekannt, Bedenkzeit möglich, bei Gegenrede sofort abgelehnt, schließt Abstimmung per Handzeichen und geheime Abstimmung aus, nach Annahme können Fachschaften bei der Redeleitung namentlich ihre Stimme abgeben)
An den Anhang wird angehängt:
<https://pads.zapf.in/WiSe24_Mainz_AK_GO-%C3%84nderung_Abstimmungsformen?v...>Teilnamentliche und Geheime Abstimmungen {-}
Normale Abstimmungen auf der ZaPF sind nicht geheim, aber das
Abstimmungsverhalten wird auch nicht protokolliert und nur anwesende Teilnehmika
der ZaPF können sehen ob und wie andere Fachschaften abgestimmt haben.
Die Teilnamentliche Abstimmung soll dazu dienen einen Antrag besonders zu
unterstreichen indem man ihm mit dem eignen Namen mehr Gewicht verleiht.
Durch die Bekanntgabe der Intention namentlich abzustimmen können andere Fachschaften
abschätzen, ob durch die teilnamentliche Abstimmung ihr Abstimmverhalten bestimmbar
wird und ggf. Gegenrede einlegen. Dies setzt voraus, dass nur Fachschaften namentlich
Abstimmen, die auch ihre Intention bekanntgegeben haben.
Durch die Bedenkzeit soll vermieden werden, dass die Teilnahmentliche Abstimmung durch
unüberlegte Gegenrede verhindert wird.
Die Redeleitung sollte bei der Durchführung der Abstimmung darauf achten, dass das
namentliche Abstimmen ein aktiver Vorgang ist (zum Beispiel durch nach vorne laufen
und Stimmkarte und Stimme abgeben, danach dann “normale” Abstimmung mit den restlichen
Fachschaften), sodass nur Fachschaften namentlich abstimmen, die dies umbedingt brauchen
oder wollen. Dies schützt die Fachschaften, die explizit nicht namentlich abstimmen wollen,
indem die Wahrscheinlichkeit, dass die Anonymität aufgedeckt wird, verringert wird.
Als mögliche Alternativen gab es in der Vergangenheit namentliche Abstimmungen und es
wurde in der Vergangenheit der Vorrang des zuerst gestellten GO-Antrages und teilgeheime
Abstimmungen vorgeschlagen. Namentliche Abstimmung wurde in der Praxis sehr oft durch geheime
Abstimmung gekontert. Würde nur der erstgestellte GO-Antrag auf namentliche oder
geheime Abstimmung gelten, würde dies zu einem Rennen führen, was zuerst gefordert würde.
Der Antrag ist bereits auf OpenSlides eingereicht, dort müssen noch Delia und Theo als Antragsteller ergänzt werden.
VG,
Delia, Hendrik und Theo
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11 Monate, 3 Wochen
Poolentsendung
by Olivia Benstem
Moin!
Hier ist Olivia Benstem aus Potsdam. Ich war im Sommer auf einem
Akkreditierungsworkshop des Pools, und würde mich gerne von der ZaPF
entsenden lassen. Braucht ihr vor dem Endplenum dafür noch was von mir?
LG, Liv
11 Monate, 3 Wochen
Rückmeldung und Folie zum Deutschlandticket
by Kai Wedekind
Lieber StAPF,
könntet ihr uns die Präsentation aus dem Anfangsplenum bzw. die Slide
mit den Balkendiagrammen sowie sofern möglich die Rückmeldungen der
Adressaten zur letzten Resolution zum Deutschlandticket zukommen lassen?
Vielen Dank und beste Grüße
Kai
11 Monate, 3 Wochen
[Resos] Satzungsänderung Selbstverständnis
by Martin Scheuch
Moin,
der Satzungsänderungsantrag des AK Antifaschismus soll als als §2neu hinter §1 eingefügt werden:
"§2 Selbstverständnis
Die Zapf versteht sich als antifaschistisch, basisdemokratisch und offen für alle Menschen, welche diese Grundsätze teilen."
Antragsteller*innen sind:
Jörg (ehem. FU)
Opa (Martin) (Alumnus)
Nadja (Marburg)
In der Diskussion ist noch das Wort "basisdemokratisch". Hier wird es aus dem AK heraus abgesprochen einen Änderungsantrag zu "demokratisch" geben. Im Abschlußplenum 1 wollen wir die Diskussion zu beiden Formulierungen vorstellen und Einladen im anschließenden Back-up-Slot das final zu diskutieren.
LG, M
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11 Monate, 3 Wochen
[Resos] Satzungsänderung AwGrem
by Christian Birk
Ist in Openslides schon angelegt!
Antragstellende Menschen:
Chris (Marburg/Alumni)
Bernadette (Bremen)
Tim (Kaiserslautern)
Raja (Jena)
Samuel (Hamburg)
Charlie (Düsseldorf, NaWi)
Leander (TU Berlin Nidi)
Theo (Würzburg)
Die ZaPF möge beschließen die Satzung an folgenden Stellen abzuändern:
Ersetze unter Organe:
Die Organe der ZaPF sind das ZaPF-Plenum, der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF), die Vertrauenspersonen, das Kommunikationsgremium (KomGrem) und der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF).
Mit:
Die Organe der ZaPF sind das ZaPF-Plenum, der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF), das Awarenessgremium, die Vertrauenspersonen, das Kommunikationsgremium (KomGrem) und der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF).
Ersetze unter Organe:
Die Wahlen von Mitgliedern des StAPF, des KomGrem und des TOPF sind
Personenwahlen entsprechend der Geschäftsordnung der ZaPF.
Mit:
Die Wahlen von Mitgliedern des StAPF, des Awarenessgremiums, des KomGrem und des
TOPF sind Personenwahlen entsprechend der Geschäftsordnung der ZaPF.
Ersetze unter Organe:
Die Mitgliedschaft im StAPF, der Gruppe den Vertrauenspersonen, dem Kommunikationsgremium oder dem TOPF endet mit Ablauf der Amtszeit, Ableben der amtsinhabenden Person, Niederlegung des Amtes oder Abwahl mit Zweidrittelmehrheit durch das Plenum. Der Antrag auf Abwahl ist bis 15:00 Uhr am Vortag bei der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen.
Mit:
Die Mitgliedschaft im StAPF, dem Awarenessgremiums, der Gruppe den Vertrauenspersonen, dem Kommunikationsgremium oder dem TOPF endet mit Ablauf der Amtszeit, Ableben der amtsinhabenden Person, Niederlegung des Amtes oder Abwahl mit Zweidrittelmehrheit durch das Plenum. Der Antrag auf Abwahl ist bis 15:00 Uhr am Vortag bei der ausrichtenden Fachschaft anzukündigen.
Ersetze unter Vertrauenspersonen:
Die Wahl der höchstens sechs Vertrauenspersonen ist zu Beginn jeder ZaPF durchzuführen.
Mit:
Zu Beginn jeder ZaPF wählt das Plenum höchstens sechs Vertrauenspersonen, zwei
weitere Vertrauenspersonen werden von den ausrichtenden Fachschaften
benannt. Weiterhin sind die Personen des Awarenessgremiums
Vertrauenspersonen.
Ergänze anschließend an die Vertrauenspersonen:
Das Awarenessgremium
Das Awarenessgremium koordiniert die Arbeit der Vertrauenspersonen über mehrere
ZaPFen hinweg, unterstützt die Vertrauenspersonen in ihrer Arbeit und bereitet
Veranstaltungen sowie Schulungen zum Thema Awareness auf und zwischen den ZaPFen
vor. Weiterhin unterstützt das Awarenessgremium die ausrichtenden Fachschaften
zum Thema Awareness.
Das Awarenessgremium besteht aus zwei Personen, die für ein Jahr gewählt werden.
Die Amtszeit einer Person des Awarenessgremiums beginnt zu einer im
Sommersemester stattfindenden ZaPF, die der anderen zu einer im Wintersemester
stattfindenden ZaPF.
Die Personen des Awarenessgremiums gelten qua Amt als weitere
Vertrauenspersonen, zusätzlich zu den sechs vom Plenum gewählten
Vertrauenspersonen. Ihre Amtszeit als Vertrauenspersonen ist äquivalent zu den Regelungen zur Amtszeit der Vertrauenspersonen.
Begründung:
Awareness ist wichtig.
Diese Themen wurden in Kiel schon als Arbeitsauftrag beschlossen und durchgeführt. Wir wollen das hiermit in eine satzungskonforme Weise überführen.
Uns ist es wichtig, die Arbeit der Vertrauenspersonen zwischen den ZaPFen zu fördern, Wissensweitergabe zu ermöglichen und die ausrichtenden Orgas zum Thema Awareness zu unterstützen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.Awareness ist wichtig.
Diese Themen wurden in Kiel schon als Arbeitsauftrag beschlossen und durchgeführt. Wir wollen das hiermit in eine satzungskonforme Weise überführen.
Uns ist es wichtig, die Arbeit der Vertrauenspersonen zwischen den ZaPFen zu fördern, Wissensweitergabe zu ermöglichen und die ausrichtenden Orgas zum Thema Awareness zu unterstützen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
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11 Monate, 3 Wochen