Hallo liebe ZaPFika,
hier ist ein Antrag auf Satzungs�nderung (siehe � 6 der Satzung).
Antragssteller
Luise Siegl, Colin Heckmeyer, Ann-Kathrin Klein, Niklas Donocik, Marcus Mikorski
Antragstext
F�ge in � 5 (b) nach dem ersten Satz folgendes ein:
"In F�llen besonderer Dringlichkeit kann der StAPF auch die Kompetenzen anderer Organe �bernehmen. Daf�r hat der StAPF in einer vorhergehenden Sitzung diese besondere Dringlichkeit festzustellen und m�glichst vielen
Fachschaften Gelegenheit zur Stellungnahme (zum Beispiel �ber die ZaPF-Mailingliste) zu geben. Zu beiden Sitzungen ist wenigstens sieben Tage vorher zu laden. Das betroffene Organ hat auf seiner n�chsten Sitzung den StAPF anzuh�ren und �ber diesen Beschluss
zu entscheiden."
Antragsbegr�ndung
Nach der Absage der TUM zur Organisation der WinterZaPF 2019 hat die Freiburger Fachschaft Interesse bekundet. Aus organisatorischen Gr�nden brauchten sie aber eine fr�here Zusage, als erst bei der W�rzburger ZaPF.
Wir haben als StAPF diese Angelegenheit diskutiert und den "Dunstkreis" um Meinungen zur Auslegung der Satzung gefragt -- diese fielen verschieden aus. Anschlie�end haben wir �ber die ZaPF-Mailingliste
die Fachschaften um Meinungen gebeten. Hier kamen ausschlie�lich positive R�ckmeldungen. Wenn es also der Wille der ZaPF ist, dass der StAPF in solchen F�llen Entscheidungen treffen kann, sollte hier die Satzung pr�zisiert werden.
Das zweistufige Verfahren dient zur Absicherung von Missbrauch.
Einen entsprechenden AK zur Diskussion werden wir gleich ins Wiki eintragen.
Viele Gr��e,
Luise aus dem StAPF