Hallo liebe Menschen,
wir (Delia (TUM), Theo und Hendrik (beide Uni Würzburg)) beantragen folgende Änderung der
Geschäftsordnung:
Alte Fassung:
Geschäftsordnungsanträge sind folgende Anträge:
* geheime Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt namentliche Abstimmung
und Abstimmung per Handzeichen außer Kraft)
* …
* namentliche Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt Abstimmung per
Handzeichen außer Kraft)
Neue Fassung:
Antragstellende: Delia (TUM), Hendrik (Würzburg), Theo (Würzburg)
Geschäftsordnungsanträge sind folgende Anträge:
* geheime Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, schließt teilnamentliche
Abstimmung und Abstimmung per Handzeichen aus)
* …
* teilnamentliche Abstimmung (Fachschaften geben ihre Absicht namentlich abzustimmen
vor der Gegenrede bekannt, Bedenkzeit möglich, bei Gegenrede sofort abgelehnt, schließt
Abstimmung per Handzeichen und geheime Abstimmung aus, nach Annahme können Fachschaften
bei der Redeleitung namentlich ihre Stimme abgeben)
An den Anhang wird angehängt:
<
https://pads.zapf.in/WiSe24_Mainz_AK_GO-%C3%84nderung_Abstimmungsformen?v...
und Geheime Abstimmungen {-}
Normale Abstimmungen auf der ZaPF sind nicht geheim, aber das
Abstimmungsverhalten wird auch nicht protokolliert und nur anwesende Teilnehmika
der ZaPF können sehen ob und wie andere Fachschaften abgestimmt haben.
Die Teilnamentliche Abstimmung soll dazu dienen einen Antrag besonders zu
unterstreichen indem man ihm mit dem eignen Namen mehr Gewicht verleiht.
Durch die Bekanntgabe der Intention namentlich abzustimmen können andere Fachschaften
abschätzen, ob durch die teilnamentliche Abstimmung ihr Abstimmverhalten bestimmbar
wird und ggf. Gegenrede einlegen. Dies setzt voraus, dass nur Fachschaften namentlich
Abstimmen, die auch ihre Intention bekanntgegeben haben.
Durch die Bedenkzeit soll vermieden werden, dass die Teilnahmentliche Abstimmung durch
unüberlegte Gegenrede verhindert wird.
Die Redeleitung sollte bei der Durchführung der Abstimmung darauf achten, dass das
namentliche Abstimmen ein aktiver Vorgang ist (zum Beispiel durch nach vorne laufen
und Stimmkarte und Stimme abgeben, danach dann “normale” Abstimmung mit den restlichen
Fachschaften), sodass nur Fachschaften namentlich abstimmen, die dies umbedingt brauchen
oder wollen. Dies schützt die Fachschaften, die explizit nicht namentlich abstimmen
wollen,
indem die Wahrscheinlichkeit, dass die Anonymität aufgedeckt wird, verringert wird.
Als mögliche Alternativen gab es in der Vergangenheit namentliche Abstimmungen und es
wurde in der Vergangenheit der Vorrang des zuerst gestellten GO-Antrages und teilgeheime
Abstimmungen vorgeschlagen. Namentliche Abstimmung wurde in der Praxis sehr oft durch
geheime
Abstimmung gekontert. Würde nur der erstgestellte GO-Antrag auf namentliche oder
geheime Abstimmung gelten, würde dies zu einem Rennen führen, was zuerst gefordert würde.
Der Antrag ist bereits auf OpenSlides eingereicht, dort müssen noch Delia und Theo als
Antragsteller ergänzt werden.
VG,
Delia, Hendrik und Theo
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