Sehr geehrte Medienschaffende,
am gestrigen Donnerstag, den 20. Mai 2021, wurden Bundes-, Landes- und
lokale Studierendenvertretungen Zeug*innen einer Entscheidung, die
maßgeblich für die künftige Ausbildungsfinanzierung des Bundes sein
wird. Das Bundesverwaltungsgericht entschied zu der von uns bereits am
19. Mai 2021 thematisierten und von einer Kundgebung begleiteten
BAföG-Revisionsverhandlung, dass die Berechnung des BAföG im
angefochtenen Fall gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstößt und hat
die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit nun an das Bundesverwaltungsgericht
weiter gegeben.
Lesen Sie mehr zur Verhandlung und unseren studentischen Positionen
unten oder im Anhang. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die
Sprecherin der KSS Sabine Giese - 01522 1874904 und Vorstandsmitglied
des fzs Jonathan Dreusch - 0157 72532231.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Giese
--
*+++Pressemitteilung+++*
*Bundesverwaltungsgericht hält BAföG für verfassungswidrig**
*
*Versagen der Bundesregierung gerichtlich bestätigt*
Laut Bundesverwaltungsgericht verstößt das BAföG gegen das
verfassungsrechtliche Teilhaberecht auf chancengleichen Zugang, da es
das ausbildungsbezogene Existenzminimum nicht abdeckt.
Am gestrigen Donnerstag, den 20.05.2021 wurde im
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine BAföG-Revisionsverhandlung
geführt. Rechtsanwalt Joachim Schaller vertrat eine Studentin aus
Osnabrück. Die Klage berief sich auf den Vorwurf, dass der Bedarfssatz
des BAföG verfassungswidrig niedrig war. Die Verhandlung wurde von einer
gemeinsamen Kundgebung der bundes- und sachsenweiten
Studierendenvertretungen freier zusammenschlus von student*innenschaften
(fzs) und Konferenz Sächsischer Studierndenschaften (KSS) sowie zweier
ortsansässigen Studierendenschaften aus der Universität und der
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig begleitet [1]. Das
Bundesverwaltungsgericht ist überzeugt, dass die Feststellung des
Bedarfssatzes nicht den verfassungsmäßigen Anforderungen entspricht und
legt diese nun dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Der
Gesetzgeber habe demnach kein taugliches Berechnungsverfahren gewählt,
weshalb die vorgesehene Bedarfssatzermittlung nicht mit dem
verfassungsrechtlichen Teilhaberecht auf gleichberechtigten Zugang zu
staatlichen Ausbildungsangeboten vereinbar sei. [2].
Die Studentischen Vertreter*innen waren als Beobachter*innen und
Unterstützer*innen im Gerichtssaal anwesend. „Der Rechtsanwalt der
Klägerin legte anschaulich dar, dass einige Bedarfssätze des BAföGs
sogar unter den Berechnungsgrundlagen von Sozialleistungen nach dem SGB
II - wie dem Hartz IV - liegen. Es ist eine Zumutung, dass wir
Studierenden weniger Leistungen erhalten als nach dem Grundgesetz
geltenden Existenzminimum üblich. Folge ist, dass sich viele Studierende
in einer finanziell prekären Lage befinden. Die Richter*innen bekundeten
selbst, dass dies auch nicht mit dem Bezug von Kindergeld oder möglichen
Nebenjobs bei parallelem Vollzeitstudium zumutbar wäre.“, erläutert
*Sabine Giese, Sprecherin der KSS* und ergänzt: „In der Argumentation
des Urteils kommt hinzu, dass im Gegensatz zu den Sozialleistungen das
BAföG nicht dynamisiert ist und damit im Vergleich zum Hartz IV nicht
gemäß der steigenden Inflation automatisch angepasst wird. Ein
angemessenes Berechnungsverfahren wurde vom Gericht grundsätzlich
angezweifelt - beispielsweise entstammt die Grundlage, anhand derer die
Lebens- und Ausbildungskosten von Studierenden ermittelt wurden, die bis
2016 galten, einer Erhebung aus dem Jahr 2006. Damit wird klar: Die
Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Sie stolpert über
eine einfach umzusetzende und seit Jahren geforderte Maßnahme.“
„Der Beschluss des BVerwGs bestätigt unsere Einschätzung, dass diese
sogenannte Ausbildungsförderung - verfassungswidrig - nicht einmal das
absolute Existenzminimum deckt. Das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) hat nicht nur jahrelang regelmäßige Berichte und
Anpassungen versäumt, es ignoriert auch den grundlegenden Reformbedarf
des BAföGs. Wir benötigen eine Studienfinanzierung, die mehr als nur das
Existenzminimum abdeckt - und das so schnell wie möglich. Für Vorschläge
und Gespräche stehen wir Studierendenvertretungen der
Bundesbildungsministerin gern zur Verfügung.“, schließt *Jonathan
Dreusch, Vorstandsmitglied des fzs*.
Über die endgültige Verfassungswidrigkeit des Gesetzes wird nun das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Das Verfahren in
Leipzig ist bis zu dieser Entscheidung ausgesetzt. Die
Studierendenvertretungen sammeln mit einer bundesweiten Kampagne und
Petition zur Reformierung des BAföG [3] weiterhin Unterstützer*innen
ihrer Vorschläge für ein bedarfsgerechtes Ausbildungsförderungsgesetz.
[1]
https://www.fzs.de/2021/05/19/studierende-sind-auch-menschen-bafoeg-muss-...
<
https://www.fzs.de/2021/05/19/studierende-sind-auch-menschen-bafoeg-muss-...
[2]
https://www.bverwg.de/de/pm/2021/31
<
https://www.bverwg.de/de/pm/2021/31>
[3]
www.bafoeg50.de <
http://www.bafoeg50.de>
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sprecher*innen der KSS
Sabine Giese - 01522 1874904und Vorstandsmitglied des fzs Jonathan
Dreusch - 0157 72532231.
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Sprecherin der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
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