Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend finden Sie eine Pressemitteilung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
zur Gesetzesinitiative der Grünen zur Reform des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes.
Den Volltext der Pressemitteilung finden Sie unterhalb dieses Anschreibens oder im
Internet unter folgender Adresse:
https://cloud.kss-sachsen.de/s/rHTaudeO5L1YH9d
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sprecher der KSS: Marius Hirschfeld – 0171
6261949 und Paul Hösler – 0162 4362609
Freundliche Grüße
Marius Hirschfeld
KSS-Sprecher
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Und täglich grüßt das Hochschulgesetz - KSS begrüßt Gesetzesinitiative der Grünen
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) begrüßt die Initiative der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag für eine Reformierung des Sächsischen
Hochschulfreiheitsgesetzes (Drs. 6/13676 [1]). "Es ist der zweite Gesetzesentwurf
innerhalb eines Jahres, der eine grundlegende Änderung des immer noch bestehenden
Hochschulgesetzes in Sachsen einfordert. Alle sehen die Notwendigkeit einer Novellierung -
nur die Staatsregierung schaut weg", so Paul Hösler, Sprecher der KSS.
Der vorliegende Gesetzesentwurf greift dabei viele Positionen auf, die auch die KSS von
der Staatsregierung einfordert. Neben der Stärkung des Senats als höchstes, demokratisch
legitimiertes Gremium der Hochschule will die Grüne Fraktion die Austrittsoption aus der
Verfassten Studierendenschaft aus dem Gesetz streichen. "Wir sind froh, bei den
Grünen einen Bündnispartner zur Stärkung des Solidargedankens innerhalb der
Studierendenschaften zu haben. Die Einführung der 'Austrittoption aus der Verfassten
Studierendenschaft' war ein gezielter Angriff der vorherigen schwarz-gelben Regierung
zur Schwächung der sächsischen Studierendenschaften. Seit ihrer Einführung gehört sie auch
wieder abgeschafft", so Marius Hirschfeld, ebenfalls Sprecher der KSS.
Weiterhin soll die Abmeldung von Prüfungen bei Krankheit studierendenfreundlicher
ausgestaltet und Langzeitstudiengebühren abgeschafft werden. Zweitstudiengebühren bleiben
dagegen weiterhin erhalten. "Das Studium muss gebührenfrei bleiben. Studiengebühren,
egal in welcher Form, befördern soziale Selektion und schränken den Zugang zu höherer
Bildung für Menschen ein. Wir zeigen uns daher irritiert, wieso sich Zweitstudiengebühren
immer noch im Gesetzesentwurf wiederfinden lassen", ergänzt Hösler.
Nichtsdestotrotz bekräftigt die KSS ihre Forderung nach einer umfassenden Novellierung.
"Vier Jahre der jetzigen Legislaturperiode sind vorbei und seit vier Jahren hat die
Staatsregierung nicht wirklich etwas am Gesetz getan. Die Hoffnungen, die die Studierenden
vor der letzten Landtagswahl hatten, wurden bis jetzt bitter enttäuscht. Wir müssen
weiterhin unter einem Gesetz studieren, das widersprüchlich und rückwärtsgewandt ist. Das
muss sich schnellstens ändern", so Hösler abschließend.
Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte Landesstudierendenvertretung alle 106.000
Studierenden an Sachsens staatlichen Hochschulen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Sprecher der KSS:
Marius Hirschfeld – 0171 6261949 und Paul Hösler – 0162 4362609
[1]
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=13676&dok_art=Drs&a...
--
Marius Hirschfeld
Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
c/o StuRa der Universität Leipzig
Universitätsstraße 1
04109 Leipzig
E-Mail: kontakt(a)kss-sachsen.de
Tel.: 0171 6261949
Fax: 0341 9737859
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