Sehr geehrter Herr Donocik,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die von Ihnen entwickelten Qualitätskriterien für eine
Gutachterbenennung. Die Hochschulrektorenkonferenz hat bereits gemäß Artikel 3 Absatz 3
des Studienakkreditierungsstaatsvertrages ein Verfahren zur Gutachterbenennung vorgelegt,
dem der Stiftungsrat der Stiftung Akkreditierungsrat zugestimmt hat. Insofern ist es
verbindlich für Akkreditierungsverfahren neuen Rechts. Sie finden es hier auf unserer
Internetseite:
http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/HRK/Neues_System...
Zusätzlich hierzu hat die Hochschulrektorenkonferenz noch eine Empfehlung herausgegeben,
die einige der von Ihnen angesprochenen Punkte enthält:
https://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/beschluss/detail/le...
Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Agnes Leinweber
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Agnes Leinweber
Referentin / Programme Manager
Stiftung Akkreditierungsrat
German Accreditation Council
Adenauerallee 73
D-53113 Bonn
Fon: +49.228.338 306-40
Fax: +49.228.338 306-79
Mail: leinweber(a)akkreditierungsrat.de
Internet:
www.akkreditierungsrat.de
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: stapf(a)zapf.in <stapf(a)zapf.in>
Gesendet: Samstag, 7. Juli 2018 12:50
An: Olja Ebel <ebel(a)akkreditierungsrat.de>
Betreff: Resolution zur Entwicklung des Ablaufs für Akkreditierungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) hat auf ihrer Tagung vom 30.05. - 03.06.
in Heidelberg eine Resolution zur Entwicklung des Ablaufs für Akkreditierungsverfahren
beschlossen, die ich Ihnen hiermit übersende.
Bei Fragen oder Rückmeldungen können Sie sich gerne bei uns melden.
Mit freundlichen Grüßen,
Niklas Donocik (Sprecher der ZaPF)