Sehr geehrte Medienschaffende,
auch im kommenden Sommersemester wird aufgrund der Corona-Pandemie für
Studierende kein reguläres Studium möglich sein. Deswegen fordert die
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) das Sächsische
Staatsministerium für Wissenschaft, Kunst und Tourismus (SMWK) auf wie
in den vergangenen beiden Semestern die Regelstudienzeit auch für das
nächste Semester zu verlängern.
Lesen Sie mehr über die Forderung und Möglichkeit der
Regelstudienzeitverlängerung in unserer Pressemitteilung unten oder im
Anhang. Für Rückfragen wenden Sie sich gern an Claudia Meißner,
Referentin für Soziales (Mail: soziales(a)kss-sachsen.de; Tel.: 0157
55306215) oder Lukas Eichinger, Sprecher (Mail:
sprecherinnen(a)kss-sachsen.de; Tel.: 01577 2170922).
*+++ Pressemitteilung +++*
*Corona auch an Hochschulen noch nicht vorbei**
KSS fordert erneute Regelstudienzeiterhöhung für das kommende Semester*
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Am 17.12. beschloss der Sächsische Landtag eine Ergänzung des
Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG). Der neue §114a
verlängert die individuelle Regelstudienzeit der Studierenden und damit
auch den BAföG Anspruch aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Zunächst gilt diese Regelung nur für die letzten beiden Semester. Im
Absatz 3 des neuen Paragrafen bekommt das Sächsische Ministerium für
Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) jedoch die Möglichkeit per
Rechtsverordnung diese Maßnahme für das kommende Semester zu verlängern.
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) fordert das
Ministerium auf, diese Verlängerung sofort zu beschließen.
„Es ist schon jetzt absehbar, dass auch das Sommersemester kein normales
Semester wird. Durch teils steigende Inzidenzzahlen und den Gefahren
durch die Mutationen ist auch in den nächsten Monaten nicht an volle
Hörsäle zu denken. Digitale und hybride Formate bleiben weiterhin der
Alltag. Damit bestehen für viele Studierende unverändert Probleme wie
unzureichende Internetverbindung und technische Ausstattung, zusätzliche
familiäre Verpflichtungen oder psychische Belastungen. Die Krise
erschwert das Studium weiterhin deutlich und diese Nachteile müssen
ausgeglichen werden. Deswegen fordern wir die Staatsregierung auf den
Paragraf 114a unverzüglich zu verlängern.“ erläutert *Lukas Eichinger,
Sprecher der KSS*.
*Claudia Meißner, Referentin Soziales der KSS*, ergänzt: „Der späte
Beschluss des Coronaparagrafen letzten Dezember sorgt seit Monaten für
Komplikationen. Nun hat das Ministerium die Möglichkeit ausnahmsweise zu
agieren, statt zu spät zu reagieren. Die Studierenden brauchen
Planungssicherheit, insbesondere wenn es um den BAföG Anspruch geht. Die
Anträge dafür müssen spätestens zu Beginn des Semesters gestellt sein.
Viele müssen jedoch momentan noch davon ausgehen, dass ihnen keine
weitere Förderung zusteht. Die zeitnahe Verlängerung der
Regelstudienzeiterhöhung für das Sommersemester ist somit essenziell!
Bisher kann kein rückwirkender BAföG Anspruch geltend gemacht werden
wodurch dringend nötiges Geld versagt werden könnte. Zudem müssen
Studierende, die ihren Antrag auf gut Glück rechtzeitig stellen, bis zur
Rechtsverordnung des Ministeriums warten und diese Zeit ohne BAföG
finanziell überbrücken. Deswegen darf das SMWK um Staatsminister Gemkow
diesmal keine Zeit verlieren und muss die Verlängerung der Maßnahmen des
§114a sofort veranlassen.“
Die Pressemitteilung finden Sie online hier
<
https://www.kss-sachsen.de/PM_04_21>.
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Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
c/o StuRa der Universität Leipzig
Universitätsstraße 1
04109 Leipzig
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Tel.: 0176 81974256
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