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Jan
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Subject: [Vorstand] Absage von Veranstaltungen aufgrund der Corona-Lage
Date: Mon, 16 Mar 2020 09:36:48 +0000
From: Wilhelm.Unkelbach(a)dlr.de
Reply-To: Vorstand des ZaPF e.V. <vorstand(a)zapfev.de>
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
im Rahmen der „Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen
studentischer Verbände und anderer Organisationen“ erhielten Sie in der
aktuellen Förderrunde 2019/2020 eine Bewilligung vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung. Aufgrund der aktuellen Lage möchten wir Ihnen
folgende Informationen geben:
Entsprechend der Empfehlungen der Bundeskanzlerin vom 12.03.2020 sollen
„alle nicht zwingend notwendigen" Veranstaltungen mit weniger als 1.000
TeilnehmerInnen abgesagt werden, um die Ausbreitung der Infektion mit
dem Coronavirus zu verlangsamen.
Sollten Sie noch Einzelmaßnahmen planen, bitten wir Siedaher zu prüfen,
ob diese auf einen späteren Zeitpunkt verlegt oder abgesagt werden
könnenbzw. müssen. Sofern eine Maßnahme im Rahmen der bewilligten
Zuwendung verschoben werden soll, muss der Beginn der Einzelmaßnahme
jedoch spätestens der 30.09.2020sein. Sie haben auch die Möglichkeit,
die Maßnahme für die kommende Förderrunde 2020/2021neu zu beantragen
(Maßnahmenbeginn zwischen dem 01.10.2020 und 30.09.2021). Die
Antragstellung ist bis zum 01.04.2020 möglich. Informationen zu der zu
Grunde liegenden Förderrichtlinie vom 13.12.2019 sowie zu den
Antragsformularen und weiteren Hinweisen zur Antragstellung finden Sie
unter
https://www.dlr.de/pt/studentischeverbaende/.
Sollten durch das Verschiebung oder dem Absagen einer Maßnahme Kosten
(z. B. Stornierungsgebühren) entstehen, können diese aufgrund der
Ausnahmesituation im Rahmen der gewährten Zuwendung grds. als
zuwendungsfähig anerkannt und abgerechnet werden, soweit die Ausgaben
nicht aus Ihren Eigenmitteln aufgebracht werden können
(Subsidiaritätsprinzip). Außerdem sind vorher alle Möglichkeiten einer
möglichst kostenfreien oder -günstigen Stornierung in Anspruch zu
nehmen, um die Kosten zu reduzieren. Dies ist entsprechend zu
dokumentieren und für eine Prüfung vorzuhalten. Die Ausgaben sind
entsprechend mit Vorlage des Verwendungsnachweises nachzuweisen. Über
die Förderfähigkeit wird im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden.
Um eine *Auszahlung der Zuwendung* zu gewährleisten bitten wir Sie, uns
die *Zahlungsanforderungen auch per E-Mail *(wilhelm.unkelbach(a)dlr.de
<mailto:wilhelm.unkelbach@dlr.de> oder joerg.bellinghausen(a)dlr.de
<mailto:joerg.bellinghausen@dlr.de> )** *oder Fax* (0228 3821 - 1991)
zukommen zu lassen.
Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Hartung Hoffmann
i.A. Wilhelm Unkelbach
DLR Projektträger: Ein verlässlicher Partner für Forschung, Innovation
und Bildung.
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Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Projektträger | Bildung, Gender | Hochschulstrukturen / Wissenschafts-
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Telefon +49 228 3821-1009 | Telefax 0228 3821-1991|
wilhelm.unkelbach(a)dlr.de <mailto:wilhelm.unkelbach@dlr.de>
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