Sehr geehrter Herr Fiech,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. September 2024 an das Ministerium für Infrastruktur und
Landesplanung des Landes Brandenburg zur Ausgabeform und zum Berechtigtenkreis des
Deutschlandsemestertickets.
Die Bundesregierung und die Länder haben sich im Rahmen der Einführung des
Deutschlandtickets darauf verständigt, dass die Ausgabe des Deutschlandtickets
ausschließlich als digitales Ticket stattfinden wird. Papiertickets zum Selbstausdrucken,
Kopien oder Screenshots dürfen entsprechend der bundesweiten Vorgabe aus
Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht verwendet werden. Für das Deutschlandsemesterticket
gelten dabei die gleichen Vorgaben wie für das Deutschlandticket.
Beim Deutschlandsemesterticket agieren Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen und
Aufgabenträger nicht mehr allein und müssen sich nach neuen Bewertungsmaßstäben richten.
Um die Vorgaben für das Deutschlandsemesterticket einzuhalten und dies schnellstmöglich
umzusetzen, wurde im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) die aktuelle Barcode-Lösung
(App) geschaffen. Die Ausgabe von Chipkarten mit elektronischer Fahrtberechtigung ist nur
in bestimmten Härtefällen (Smartphone-Nutzung nicht möglich) durch individuelle
Vereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen möglich.
Der VBB und die Verkehrsunternehmen befinden sich zu den Themen rund um das
Deutschlandsemesterticket (bspw. den Berechtigtenkreis) im stetigen Austausch mit den
Hochschulvertretern (ASten bzw. die Verwaltung der jeweiligen Hochschule). Im Ergebnis
werden ab dem Wintersemester 2024/2025 auch alle Promotionsstudierende an Hochschulen in
Berlin und Brandenburg das Deutschlandsemesterticket erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Katharina Knapp
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
des Landes Brandenburg
Referat 44 (ÖPNV und Tarifangelegenheiten)
Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 866 8272
E-Mail: katharina.knapp(a)mil.brandenburg.de
Web:
http://www.mil.brandenburg.de
Mit den unter diesem Link einsehbaren Datenschutzhinweisen möchte das Ministerium für
Infrastruktur und Landesplanung Sie nachstehend gemäß Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten informieren:
https://mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Datenschutzinformationen_Re...
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Ständiger Ausschuss aller Physikfachschaften <stapf(a)zapf.in
<mailto:stapf@zapf.in> >
Gesendet: Sonntag, 8. September 2024 16:59
An: Ständiger Ausschuss aller Physikfachschaften <stapf(a)zapf.in
<mailto:stapf@zapf.in> >
Betreff: Resolution zum vergünstigten Deutschlandticket
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben auf der letzten Zusammenkunft aller Physikfachschaften uns mit dem solidarischen
Deutschlandticket und seiner Umsetzung als Digitalticket befasst und darauffolgend den
angehängten Beschluss "Resolution zum vergünstigten Deutschlandticket"
gefasst.
Die ZaPF fordert eine Lösung für die Umsetzung des solidarischen Deutschlandtickets, die
nicht die Verwendung eines Smartphones erfordert. Dazu sollen die Tickets beispielsweise
auch als ausgedruckte QR-Codes akzeptiert oder die Möglichkeit zum Erwerb einer Chipkarte
dafür geschaffen werden.
Außerdem fordert die ZaPF die Verfügbarkeit des solidarischen Deutschlandtickets für alle
studentischen Statusgruppen.
Wir würden uns über Rückmeldungen freuen und stehen für Fragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Moritz Fiech,
für den StAPF (Ständiger Ausschuss der Physik-Fachschaften)
--
Vertretungsgremium
StAPF - Ständiger Ausschuss aller Physik Fachschaften ZaPF - Zusammenkunft aller
Physikfachschaften
<
https://zapf.wiki/images/3/3c/ZaPF.png <
https://zapf.wiki/images/3/3c/ZaPF.png>
>
https://zapfev.de/zapf/ <
https://zapfev.de/zapf/> | stapf(a)zapf.in
<mailto:stapf@zapf.in> <mailto:stapf@zapf.in <mailto:stapf@zapf.in> >