Resolution zur Durchsetzung einer Zivilklausel bei hochschulexternen
Forschungsinstituten
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Einreichende: Niklas (16), Mio (48)
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Adressierte:
Hochschulen im deutschsprachigen Raum
Physikfachbereiche im deutschsprachigen Raum
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Die ZaPF fordert die Hochschulen dazu auf, gemeinsame Berufungen mit
externen Forschungsinstituten nur dann durchzuführen, wenn das
Partnerinstitut eine Zivilklausel hat.
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Die Forderung einer Zivilklausel ist in der ZaPF seit Jahren beschlossen.
Die ZaPF hat kaum Zugang zu externen Forschungsinstituten. Bei den
Hochschulen und insbesondere den Fachbereichen sieht das besser aus.
Viele Fachbereiche haben bereits jetzt ein Problem mit gemeinsamen
Professuren. Dieses Sentiment kann man aufgreifen.
Forschende an externen Forschungsinstituten wollen mehrfach das Prestige
und das "Prof" in ihrem Namen. Ihnen steht nun frei, sich selbst an
ihren Forschungsinstituten für eine Zivilklausel einzusetzen, um die
Möglichkeit dieses Prestiges zu bekommen. Das wären dann Forderungen von
innen. Das motiviert mehr.
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