Sehr geehrte Medienschaffende,
zum heutigen internationalen Frauentag möchten wir neben der
Unterstützung der diversen Streiks erneut hervorheben, dass selbst an
wissenschaftlichen Einrichtungen wie den sächsischen Hochschulen
Diskriminierung gegen Studierende noch immer ein großes Problem ist.
Trotz immer mehr auftretenden Fällen werden gesetzliche Regelungen zum
Diskriminierungsschutz für Studierende in Sachsen nicht getroffen. Mehr
dazu in unserer Pressemitteilung unten oder anbei.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sprecherin der KSS Sabine
Giese (0152 21874904) bzw. per Mail unter sprecherinnen(a)kss-sachsen.de
oder die Referentin für Inklusion Marie Polonyi unter
inklusion(a)kss-sachsen.de.
Die Pressemitteilung ist auch online
<
https://www.kss-sachsen.de/pm_06_22>verfügbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Giese
--
Sprecherin der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
c/o StuRa der Universität Leipzig
Universitätsstraße 1
04109 Leipzig
Mail:sprecherinnen@kss-sachsen.de
Tel.: 01522 1874904
*+++Pressemitteilung+++
*
*Diskriminierung – auch an Sachsens Hochschulen ein Problem!*
*KSS fordert Diskriminierungsschutz für Studierende direkt im AGG und
SächsHSFG*
Immer wieder werden an den Sächsischen Hochschulen erschreckend viele
Vorfälle diskriminierenden Verhaltens, Belästigung oder Gewalt gegenüber
Studierenden bekannt. Seit 2016 wurden an sächsischen Hochschulen 114
Fälle gemeldet, wie eine kleine Anfrage von Sarah Buddeberg im
Sächsischen Landtag vor Kurzem aufzeigte [1]. Viele davon sind
sexistischen oder rassistischen Ursprungs – insbesondere von Seiten
Dozierender. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Zahl nur einen
Bruchteil realer Geschehnisse dokumentiert. Die Konferenz Sächsischer
Studierendenschaften betont daher zum heutigen “Internationalen
Frauentag” am 08. März ihre Forderungen nach der Aufnahme von
Studierenden ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie die
Verankerung von Diskriminierungsschutz für Studierende im Sächsischen
Hochschulfreiheitsgesetz.
*Betroffene Studierende*schildern ihre Erlebnisse (zum Schutz der
Personen anonymisiert): „Einer meiner Professoren hat sich in der
Vorlesung ständig sexistisch geäußert – viele von uns fühlten sich
angegriffen. Wir haben versucht uns über die studentische Vertretung und
auch über die entsprechenden Stellen in der Hochschule selbst zu
beschweren. Doch mehrfach wurden wir darauf hingewiesen, dass es – außer
einer offiziellen Rüge, aus der nichts folgte – keine konkreten
Handlungsmöglichkeiten gäbe. Sonst gab es keinerlei Konsequenzen für den
Professor und noch immer berichten Studis aus seinen Seminaren über
seine sexistischen Äußerungen.”, erklärt eine Studentin. Eine weitere
Person schildert: “Ich wurde in einem Seminar sogar beinahe angeschrien.
Nachdem ich versucht habe mich bei allen möglichen Stellen dagegen zu
wehren, wurde mir letzten Endes geraten, dem Lehrenden bis zu meinem
Studienabschluss einfach aus dem Weg zu gehen”.
Die studentische Vertretung in Sachsen zeigt sich schockiert und
bekräftigt die Forderungen nach mehr Diskriminierungsschutz: “Die
Handlungsmöglichkeiten für Studierende, die an Sächsischen Hochschulen
mit Diskriminierungen konfrontiert werden, sind minimal. Aufgrund
fehlender Vorgaben in den gesetzlichen Grundlagen ist ein unabhängiges
Meldeverfahren mit tatsächlichen Konsequenzen für Täter*innen schwer zu
erreichen.”, erklärt *Marie Polonyi, Referentin für Inklusion der KSS*.
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht nur für Beschäftigte
– wie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte – ein Recht zur
Beschwerde vor. Für Studierende an Sachsens Hochschulen verweist das
Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK)
lediglich auf Beratungsmöglichkeiten sowie auf bestehende Ordnungen der
jeweiligen Hochschule. “Diese formalisierten Verfahren und
Beschwerdestellen sowie Zuständigkeiten für diskriminierende Vorfälle
sind jedoch weder gut etabliert noch wirkungsmächtig. Obendrein sind sie
leider keine Vorgabe und noch nicht einmal bei allen Hochschulen
überhaupt vorhanden. Laut den Angaben aus der Kleinen Anfrage ist der
Umgang mit gemeldeten Fällen an Sachsens Hochschulen sehr
unterschiedlich. Es braucht dringend einheitliche Regelungen für einen
konsequenten und wirksamen Diskriminierungsschutz für sächsische
Studierende! Dieser fatale Umgang ist den betroffenen wissenschaftlichen
Einrichtungen einfach nicht würdig.”, stellt *Sabine Giese, Sprecherin
der KSS*, klar.
Diese könnten durch entsprechende Ergänzungen im Sächsischen
Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) geschaffen werden. Die
Landeshochschulgesetze von Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und
Hamburg enthalten bereits entsprechende Passagen zum Schutz vor
Diskriminierung. Doch auch das AGG könnte durch einen expliziten Bezug
auf Studierende bundesweit Abhilfe schaffen.
[1] Kleine Anfrage der Abgeordneten Sarah Buddeberg im Sächsischen
Landtag:
https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8827&dok_art=Drs&a...
<
https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8827&dok_art=Drs&a...
---
/Die KSS vertritt als gesetzlich legitimierte
Landesstudierendenvertretung alle über 100.000 Studierenden an Sachsens
staatlichen Hochschulen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die
Sprecherin der KSS Sabine Giese (0152 21874904) bzw. per Mail unter
sprecherinnen(a)kss-sachsen.de oder die Referentin für Inklusion Marie
Polonyi unter inklusion(a)kss-sachsen.de. /
_______________________________________________
Presseverteiler der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS)
Rückfragen an: kontakt(a)kss-sachsen.de
Presse mailing list
Presse(a)lists.kss-sachsen.de
http://www.lists.kss-sachsen.de/mailman/listinfo/presse