Lieber StaPF,
soweit ich weiß, stellt ihr ja regelmäßig Förderanträge beim BMBF, um
eure ZaPFen zu unterstützen. Wir tun das auch seit kurzem, haben aber
grade das Problem, daß wir eine neue Sachbearbeiterin haben, die nicht
regelmäßig erreichbar ist und Fragen leider nur nach Rücksprache
beantworten kann.
Daher hatte ich gehofft, ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen. Könnt
ihr mir sagen, ob in der Regel Vorauszahlungen für Leistungen die erst
zur Maßnahme hin erbracht werden (auf gut Deutsch: Die Jugendherberge
wollte jetzt schon Geld von uns, die Tagung ist aber erst im Mai.)
abrechenbar sind, auch wenn der Abrechnungszeitraum noch nicht begonnen
hat?
Vielen Dank und viele Grüße
Markus
--
Medienstudierende e.V.
Markus J. Gehring
Beisitz
IT-Administration & Mitgliederverwaltung
markus.gehring(a)medienstudierende.eu
www.medienstudierende.eu
Kontodaten
Kontoinhaber: Medienstudierende e.V.
BIC: GENODEF1SLR (Deutsche Skatbank)
IBAN: DE06830654080004877098
--
--
Dies ist eine E-Mail aus dem StAPF-Verteiler.
Nachrichten an den Verteiler über stapf(a)googlegroups.com
Abmeldung vom Verteiler mit einer E-Mail an
stapf+unsubscribe(a)googlegroups.com
---
Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie Mitglied der Google Groups-Gruppe "StAPF"
sind.
Wenn Sie sich von dieser Gruppe abmelden und keine E-Mails mehr von dieser Gruppe erhalten
möchten, senden Sie eine E-Mail an stapf+unsubscribe(a)googlegroups.com.
Weitere Optionen:
https://groups.google.com/d/optout