Sehr geehrter Herr Donocik,
herzlichen Dank für die Übersendung der Resolution!
Ich begrüße es sehr, dass Sie resp. die ZaPF sich so ausführlich mit der Novellierung des
Hochschulgesetzes in Nordrhein-Westfalen auseinander gesetzt haben. Selber habe ich auch
schon zahlreiche Gespräche mit den unterschiedlichsten Vertretern der Hochschullandschaft
NRWs geführt, u. a. auch mit dem Landes-ASten-Treffen, und erfuhr dadurch Anmerkungen zur
geplanten Novellierung aus den unterschiedlichsten Perspektiven. Daher möchte ich Ihnen
wie folgt antworten:
· Die Mitbestimmung in den Gremien der Hochschulen lässt sich für NRW mit der
dichtesten Hochschullandschaft Europas nicht generell und allgemeingültig festsetzen.
Deswegen soll es den Hochschulen selber überlassen bleiben, eine speziell für sie passende
Beteiligungsform im Senat zu finden. Studierende können sich also durchaus mit ihrer
Hochschule darüber auseinandersetzen und zusammen entsprechende, passgenaue Regelungen
finden. Ich möchte zu diesem Thema noch anmerken, dass es verfassungsrechtlich geboten
ist, dass Professoren bei bestimmten Entscheidungen im Senat eine strukturelle Mehrheit
haben, welche sich aus der Freiheit für Wissenschaft, Forschung und Lehre ableitet.
· Die Studienverlaufsvereinbarungen stehen unserer Ansicht nach keinem
selbstverantwortlichen und interessengeleiteten Studium entgegen. Sie sollen den
Studierenden vielmehr eine fundierte Hilfe zur Gestaltung des eigenen Studiums bieten, wo
dies notwendig ist. Ein daraus resultierender Überblick über die zu absolvierenden Kurse
bietet so auch Möglichkeiten der Individualisierung des eigenen Studienverlaufs.
Gleichzeitig wird so auch eine adäquate Hilfe für Abiturienten angeboten, unter denen die
Unsicherheiten im Vorfeld eines Studiums zugenommen haben. Aus dieser Perspektive wird
hohen Abbruchsquoten sehr wohl entgegen gesteuert.
· Die Streichung der Zivilklausel stärkt unserer Ansicht nach die
Hochschulautonomie und verhindert eine Einschränkung der Forschungsfreiheit. Es muss dabei
beachtet werden, dass viele Unternehmen sowohl im militärischen als auch im zivilen
Bereich tätig sind: Bei der Ausschreibung von Projekten ist vielfach noch nicht geklärt,
wofür die Forschungsergebnisse genutzt werden; eine militärische Verwendung ist also auch
mit einer Zivilklausel nicht auszuschließen. Zudem werden im Zweifel auch Innovationen,
wie z. B. das Internet oder das GPS, verhindert, welche auch auf Militärforschung
zurückzuführen sind. Die Hochschulen können aber weiterhin in ihrer Grundordnung
selbständig über Zivilklauseln entscheiden.
Die Novellierung soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein qualitativ hochwertiges
und zugleich erfolgreiches Studium, für die Exzellenz des Hochschulstandortes NRW sowie
für freie wissenschaftliche Kreativität an den Hochschulen setzen. Unserer Ansicht nach
bedarf es dazu einer Wiederherstellung der Autonomie und der eigenverantwortlichen
Gestaltungskraft der Hochschulen, welche wir durch diese Novellierung erreichen möchten.
Nichtsdestotrotz bleiben die Belange der Studierenden auch ein wichtiges Anliegen für uns.
Aus diesem Grunde hat z. B. der Landtag auf unserer Initiative hin einen Antrag zu einem
Landeslehrpreis für exzellente Lehre im April beschlossen. Damit soll den Studierenden
durch herausragende Lehre ein hervorragendes Studium geboten werden, wo der Fokus auf
innovative Lehrleistungen liegt. Gleichzeitig werden dadurch auch Lehrformate
berücksichtigt, die digitale Methoden und Medien verwenden.
Gerne bleibe ich mit Ihnen in Kontakt und nehme Ihre Anregungen auf. Selbstverständlich
stehe ich auch für ein persönliches Gespräch zu Verfügung, sprechen Sie mich bitte an!
Mit freundlichen Grüßen
Moritz Körner
Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen
Sprecher für Hochschule
Sprecher für den Parl. Untersuchungsausschuss ‚Fall Amri‘
Vorsitzender der Jungen Liberalen NRW
Vorstandsmitglied der FDP NRW
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
T: 0211 - 884 4146
F: 0211 - 884 3725
www.moritz-koerner.de<http://www.moritz-koerner.de>
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: stapf@zapf.in<mailto:stapf@zapf.in> [mailto:stapf@zapf.in]
Gesendet: Sonntag, 8. Juli 2018 11:27
An: Körner, Moritz (FDP)
<Moritz.Koerner@landtag.nrw.de<mailto:Moritz.Koerner@landtag.nrw.de>>
Betreff: Resolution zur Novellierung der Hochschulgesetze
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) hat sich auf ihrer Tagung vom 30.05. bis
03.06. zu der Novellierung der Hochschulgesetze geäußert. Die daraus entstandene
Resolution der ZaPF möchte ich Ihnen mit dieser E-Mail gerne zukommen lassen.
Bei Fragen oder Rückmeldungen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Niklas Donocik
(Sprecher der ZaPF)